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   BVerwG, 02.05.1988 - 2 WDB 5.88   

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https://dejure.org/1988,2334
BVerwG, 02.05.1988 - 2 WDB 5.88 (https://dejure.org/1988,2334)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.1988 - 2 WDB 5.88 (https://dejure.org/1988,2334)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 1988 - 2 WDB 5.88 (https://dejure.org/1988,2334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtverteidiger - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Rechtsmittel - Neuer Verteidiger - Wehrrecht - Truppendienstgericht - Disziplinarrecht - Berufungsbegründung - Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 10
  • NJW 1989, 244
  • NVwZ 1989, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.06.1986 - 2 WDB 8.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1988 - 2 WDB 5.88
    Angesichts der gegenüber § 110 Abs. 1 und § 111 Abs. 2 WDO nachgeordneten Stellung des § 111 Abs. 2 Satz 2 WDO kann es auch keinem Zweifel unterliegen, daß dem absoluten Begründungszwang der Wehrdisziplinarordnung innerhalb der Berufungsfrist genügt werden muß (BVerwG Beschluß vom 9. Juni 1986 - 2 WDB 8/86).
  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1988 - 2 WDB 5.88
    Das gilt jedoch nur, wenn der Antragsteller nicht durch eigenes Verschulden zur Versäumung der Frist beigetragen hat (BGHSt 25, 89).
  • BVerwG, 29.06.1981 - 2 WDB 9.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1988 - 2 WDB 5.88
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1972 - 2 WDB 16/72 -, vom 8. Januar 1973 - 2 WDB 31/72 - und vom 29. Juni 1981 - 2 WDB 9/81), ist auch ein von einem Rechtsanwalt verteidigter Soldat bei der Beachtung prozessualer Vorschriften nicht aller Sorgfaltspflichten ledig.
  • BVerwG, 07.03.1991 - 2 WDB 2.91

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Feldwebels wegen eines Dienstvergehens unter

    Das Gebot, die Berufung gegen ein Urteil des Truppendienstgerichts im disziplinarrechtlichen Verfahren innerhalb der Berufungsfrist zu begründen, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Ergänzung zu BVerwGE 86, 10 [BVerwG 02.05.1988 - 2 WDB 5/88]).

    Der Vorsitzende der Truppendienstkammer hat daher die Berufung des Soldaten wegen der fehlenden Begründung zu Recht verworfen (BVerwGE 86, 10 [BVerwG 02.05.1988 - 2 WDB 5/88]).

  • BVerwG, 19.04.1999 - 2 WD 12.99

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift im Rahmen einer

    Auf diese Formerfordernisse, die innerhalb der einmonatigen Berufungsfrist erfüllt sein müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. Mai 1988 - BVerwG 2 WDB 5, 88 - <BVerwGE 86, 10 [12 f.]>, vom 7. März 1991 - BVerwG 2 WDB 2, 91 - <BVerwGE 93, 44 = NVwZ 1991, 786 >, vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 55.91 - <BVerwGE 93, 168 [f.] = NZWehrr 1992, 32 [f.]>, vom 30. Juli 1992 - BVerwG 2 WDB 9, 92 - und vom 1. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 39.96 -), wurde sowohl der Soldat als auch sein Verteidiger zweimal hingewiesen, und zwar zum einen in der mündlichen Rechtsmittelbelehrung, die im Anschluß an die Urteilsverkündung in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 1. Dezember 1998 erteilt wurde, zum anderen in der schriftlichen Rechtsmittelbelehrung als Teil der dem Verteidiger am 21. Dezember 1998 und dem Soldaten am 7. Januar 1999 zugestellten Urteilsausfertigung.
  • BVerwG, 08.10.1991 - 2 WD 55.91

    Wehrrecht - Berufung - Anfechtung der Urteilsänderung

    Auf diese Formerfordernisse, die innerhalb der Berufungsfrist erfüllt sein müssen (Beschlüsse vom 2. Mai 1988 - BVerwG 2 WDB 5, 88 - <BVerwGE 86, 10> und vom 7. März 1991 - BVerwG 2 WDB 2, 91 - <NVwZ 1991, 786>), wurde der Soldat dreimal hingewiesen: in der Rechtsmittelbelehrung, die ihm im Anschluß an die Urteilsverkündung in der Hauptverhandlung vor der Truppendienstkammer am 16. Juli 1991 ausgehändigt wurde, in der Rechtsmittelbelehrung, die der am 29. Juli 1991 ihm zugestellten Urteilsausfertigung beigefügt war, und in der Stellungnahme vom 9. August 1991, die der Wehrdisziplinaranwalt ihm zugesandt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2005 - 6t A 310/04

    Unzulässigkeit der Berufung wegen Verfristung der Begründung; Antrag auf

    So etwa für § 116 Abs. 2 WDO, der mit dem früheren § 111 Abs. 2 WDO übereinstimmt: BVerwG, Beschlüsse vom 24.5.2000 - 2 WDB 3, 00 -, Buchholz 235.0 § 111 WDO Nr. 3, vom 7.3.1991 - 2 WDB 2, 91 -, BVerwGE 93, 44, und vom 2.5.1988 - 2 WDB 5, 88 -, BVerwGE 86, 10.
  • BVerwG, 23.12.1996 - 2 WDB 4.96

    Frist zur Berufung gegen das Urteil eines Truppendienstgerichts - Zustellung an

    Verbietet sich einerseits eine "Überspannung" der Anforderungen in den Vorkehrungen gegen die Fristversäumnis, so muß es sich andererseits um Ereignisse handeln, die unter den gegebenen Umständen auch durch äußerste, der Sachlage angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt weder abzuwehren noch in ihren schädlichen Folgen zu vermeiden sind (Beschluß vom 2. Mai 1988 - 2 WDB 5, 88 - <BVerwGE 86, 10 [13] = NZWehrr 1988, 259 [f.]>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2006 - 6s A 3040/02

    Anforderungen an die Substantiierung von Berufspflichtverletzungen eines

    - 2 WDB 5, 88 -, BVerwGE 86, 10.
  • BVerwG, 01.10.1996 - 2 WD 39.96

    Vorliegen eines Dienstvergehens - Herabsetzung in den Dienstgrad eines

    Auf diese Formerfordernisse, die innerhalb der einmonatigen Berufungsfrist erfüllt sein müssen (vgl. Beschlüsse vom 2. Mai 1988 - BVerwG 2 WDB 5, 88 - <BVerwGE 86, 10 [12 f.]>, vom 7. März 1991 - BVerwG 2 WDB 2, 91 - <NVwZ 1991, 786>, vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 55.91 - <BVerwGE 93, 168 [BVerwG 08.10.1991 - 2 WD 55/91] [f.] = NZWehrr 1992, 32 [f.]> und vom 30. Juli 1992 - BVerwG 2 WDB 9, 92 -), wurde der Soldat zweimal hingewiesen, und zwar zum einen in der mündlichen Rechtsmittelbelehrung, die ihm im Anschluß an die Urteilsverkündung in der Hauptverhandlung vor der Truppendienstkammer am 25. Juni 1996 erteilt wurde, zum anderen in der schriftlichen Rechtsmittelbelehrung als Teil der dem Soldaten am 22. Juli 1996 zugestellten Urteilsausfertigung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2005 - 13t A 310/04

    Versäumung der Frist zur Begründung einer Berufung nach § 98 Abs. 3 HeilBerG

    so etwa für § 116 Abs. 2 WDO, der mit dem früheren § 111 Abs. 2 WDO übereinstimmt: Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -,Beschluss vom 24. Mai 2000 - 2 WDB 3, 00 -,Buchholz 235.0 § 111 WDO Nr. 3; Beschluss vom 7. März 1991 - 2 WDB 2, 91 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwGE - 93, 44; Beschluss vom 2. Mai 1988 - 2 WDB 5, 88 -, BVerwGE 86, 10.
  • BVerwG, 11.06.1993 - 2 WDB 2.93

    Wehrrechtliche Ausgestaltung des Disziplinarverfahrens gegen einen

    Denn die Verteidiger des Soldaten haben zur Überzeugung des Senats glaubhaft gemacht, daß die Beschwerdefrist zur Anfechtung des am 17. Februar 1993 eingegangenen Beschlusses der 2. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 15. Februar 1993 von der Kanzlei notiert und der Fristablauf in dem einschlägigen Kalender zweimal kontrolliert worden ist, daß ferner der Beschwerdeschriftsatz vom 24. Februar 1993 einen handschriftlichen Erledigungsvermerk vom selben Tage trägt, so daß bei normaler Postlaufzeit ein rechtzeitiger Eingang der Beschwerdeschrift beim Bundesverwaltungsgericht spätestens am 3. März 1993 vorausgesetzt werden konnte, mithin ein zurechenbares Verschulden der Kanzlei für die rechtzeitige Übermittlung der Beschwerdeschrift, das nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 2. Mai 1988 - BVerwG 2 WDB 5, 88 - <BVerwGE 86, 10 [BVerwG 02.05.1988 - 2 WDB 5/88] [13]>) dem Soldaten ohnehin nicht zuzurechnen wäre, hier nicht vorliegt.
  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 22.06.2005 - 6t A 310/04
    so etwa für § 116 Abs. 2 WDO, der mit dem früheren § 111 Abs. 2 WDO übereinstimmt: Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -,Beschluss vom 24. Mai 2000 - 2 WDB 3, 00 -,Buchholz 235.0 § 111 WDO Nr. 3; Beschluss vom 7. März 1991 - 2 WDB 2, 91 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwGE - 93, 44; Beschluss vom 2. Mai 1988 - 2 WDB 5, 88 -, BVerwGE 86, 10.
  • LBerG Architekten Nordrhein-Westfalen, 25.01.2006 - 6s A 3040/02
  • BVerwG, 30.07.1992 - 2 WD 21.92

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

  • BVerwG, 03.04.1991 - 2 WDB 4.91

    Rechtsmittel

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 22.06.2005 - 13t A 310/04
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