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   BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90   

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BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90 (https://dejure.org/1991,284)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1991 - 9 C 22.90 (https://dejure.org/1991,284)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1991 - 9 C 22.90 (https://dejure.org/1991,284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises - Ausweiserteilung - Rechtsfehler bei dem Ausweisverteilungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 312
  • NJW 1992, 128
  • MDR 1992, 86
  • NVwZ 1992, 176 (Ls.)
  • DVBl 1991, 1083
  • DÖV 1992, 175
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90
    Zum Vertrauensschutz gegenüber der Einziehung des Vertriebenenausweises (wie BVerwGE 85, 79).

    Vertrauensschutz entfällt jedoch nach Maßgabe der Entscheidung vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - (BVerwGE 85, 79).

    Die Kläger, denen es aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht obliegt, insoweit vollständige Angaben zu machen (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - a.a.O., S. 87), haben darauf nicht geantwortet.

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90
    Danach kann ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum, nämlich der von einem entsprechenden Bewußtsein getragene, nach außen hin verbindlich geäußerte Wille, selbst Angehöriger des deutschen Volkes als einer national geprägten Kulturgemeinschaft zu sein und keinem anderen Volkstum anzugehören, auch mittelbar aus hinreichend vorhandenen Indizien, namentlich den in § 6 BVFG enthaltenen objektiven Bestätigungsmerkmalen, gefolgert werden (Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336; Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 62).

    Wenn es diese Angaben gleichwohl verwertet hat, ist auch dies vom rechtlichen Ansatz her nicht grundsätzlich fehlerhaft, weil ein Verhalten nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in Verbindung mit anderen vor ihrem Beginn liegenden Umständen Rückschlüsse auf ein vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen abgelegtes Bekenntnis gestatten kann (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - a.a.O. S. 42 mit weiteren Nachweisen).

    Die fehlende Kennzeichnung als polnischer Volkszugehöriger mit einem "P" auf der Kleidung sowie der Eintritt in nichtdeutsche Verbände, die der deutschen Wehrmacht oder der Waffen-SS eingegliedert waren, hat keine Indizwirkung für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Abstammung von deutschen Eltern - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90
    Die Indizwirkung ist allerdings entkräftet und damit die Vermutung widerlegt, wenn Tatsachen gegeben sind, aus denen sich ergibt, daß ein anderes als das indizierte Verhalten ernsthaft in Betracht kommt (Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49).

    Die Frage, ob hinreichende Indizien für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum vorliegen, sowie die weitere Frage, ob sie durch andere Umstände entkräftet werden, liegt - wie gegenüber dem Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - (a.a.O., S. 4) klarzustellen ist - nicht ausschließlich auf dem Gebiete tatsächlicher Würdigung.

    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß es materiellrechtlich fehlerhaft ist, wenn dem Vorbringen eines Antragstellers, er habe Zusammenkünfte Volksdeutscher Personen besucht, um sich mit deutscher Sprache und Literatur zu befassen, keine Beachtung geschenkt wird (Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.06.1988 - 9 B 158.88

    Notwendigkeit der deutschen Volkszugehörigkeit kurz vor Beginn der allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90
    Eine Ausreise aus Ungarn trotz herausgehobener gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Position ist offensichtlich kein Indiz für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum (Beschluß vom 3. Juni 1988 - BVerwG 9 B 158.88 -).

    Diesen Entscheidungen sowie weiteren Beschlüssen (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1988 - BVerwG 9 B 158.88 - vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60; vom 25. Mai 1989 - BVerwG 9 B 6.89 - IFLA 1990, 48; vom 16. Januar 1991 - BVerwG 9 B 224.90 -) liegen unter Berücksichtigung der oben angeführten (weiteren) höchstrichterlichen Rechtsprechung - unausgesprochen - allgemeine Erwägungen zugrunde, aus denen sich für die hier zu entscheidende Frage, wann der Behörde bei Herleitung der deutschen Volkszugehörigkeit aus Indizien ein zur Ausweiseinziehung berechtigender Rechtsfehler unterlaufen ist, folgende Grundsätze ergeben:.

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90
    Danach kann ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum, nämlich der von einem entsprechenden Bewußtsein getragene, nach außen hin verbindlich geäußerte Wille, selbst Angehöriger des deutschen Volkes als einer national geprägten Kulturgemeinschaft zu sein und keinem anderen Volkstum anzugehören, auch mittelbar aus hinreichend vorhandenen Indizien, namentlich den in § 6 BVFG enthaltenen objektiven Bestätigungsmerkmalen, gefolgert werden (Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336; Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 62).

    Bei der Abstammung von ethnisch verschiedenen Elternteilen entfällt die Indizwirkung der Abstammung von dem deutschen Elternteil (Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336).

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90
    Deshalb kommt es auf ein Bekenntnis seiner Eltern an, das ihm zugerechnet wird (urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39).

    Weiterhin hat der Senat im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39) die Auffassung der Vorinstanz als rechtsfehlerfrei beurteilt, daß die von ihr festgestellten Gesamtumstände "hinreichend" für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sprechen.

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90
    In dieser Hinsicht trägt grundsätzlich die Behörde die materielle Beweislast (Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168 ).

    Während im Ausweiserteilungsverfahren auch unter Berücksichtigung eines etwaigen Beweisnotstands die Ungewißheit einer anspruchsbegründenden Tatsache zu Lasten des Antragstellers geht, wenn sie trotz erschöpfender Ermittlungen von Amts wegen nicht beseitigt werden kann (Beschluß vom 3. August 1988 - BVerwG 9 B 257.88 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28), ist es im Einziehungsverfahren umgekehrt: Die Behörde trägt die Beweislast dafür, daß die für die Ausstellung des Ausweises zugrunde gelegten tatsächlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben (Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90
    Wie die Revision zu Recht geltend macht, ist dessen rechtlicher Ansatz allerdings fehlerhaft: Das Berufungsgericht geht zwar von der für die Einziehung des Vertriebenenausweises maßgebenden Vorschrift des § 18 BVFG aus, die als Sonderregelung nach ständiger Rechtsprechung dem § 48 VwVfG (hier in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nds. VwVfG) grundsätzlich vorgeht (Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 91.82 - BVerwGE 68, 159 ; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - BVerwGE 78, 139 ).

    Hingegen darf eine Einziehung des Vertriebenenausweises nicht erfolgen, wenn die Behörde den unverändert gebliebenen Sachverhalt nachträglich in tatsächlicher Hinsicht lediglich anders würdigt (Urteil vom 14. November 1973 - BVerwG 8 C 173.72 - BVerwGE 44, 180 ; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - a.a.O. S. 141).

  • BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88

    Häftlingshilferecht - Beweisnotstand - Verwaltungsstreitverfahren - Materielle

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90
    Während im Ausweiserteilungsverfahren auch unter Berücksichtigung eines etwaigen Beweisnotstands die Ungewißheit einer anspruchsbegründenden Tatsache zu Lasten des Antragstellers geht, wenn sie trotz erschöpfender Ermittlungen von Amts wegen nicht beseitigt werden kann (Beschluß vom 3. August 1988 - BVerwG 9 B 257.88 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28), ist es im Einziehungsverfahren umgekehrt: Die Behörde trägt die Beweislast dafür, daß die für die Ausstellung des Ausweises zugrunde gelegten tatsächlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben (Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - a.a.O.).

    Eine anspruchsbegründende Tatsache darf jedoch nur festgestellt werden, wenn die entscheidende Stelle die Überzeugung gewonnen hat, daß sie vorliegt (Beschluß vom 3. August 1988 - BVerwG 9 B 257.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 173.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90
    Hingegen darf eine Einziehung des Vertriebenenausweises nicht erfolgen, wenn die Behörde den unverändert gebliebenen Sachverhalt nachträglich in tatsächlicher Hinsicht lediglich anders würdigt (Urteil vom 14. November 1973 - BVerwG 8 C 173.72 - BVerwGE 44, 180 ; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 255.86 - a.a.O. S. 141).

    Haben sie sich danach gleichwohl zum deutschen Volkstum bekannt, wird ihnen dieses zugerechnet (vgl. Urteil vom 27. Mai 1970 - BVerwG 8 C 71.66 - RzW 1972, 158; Urteil vom 28. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 92.70 - Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13; Urteil vom 14. November 1973 - BVerwG 8 C 173.72 -, insoweit in BVerwGE 44, 180 nicht abgedruckt).

  • BVerwG, 27.03.1990 - 9 B 428.89

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels eines Verfahrensfehlers -

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87

    Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum -

  • BAG, 18.12.1970 - 1 AZR 177/70

    Gefahrgeneigte Tätigkeit - Beurteilungsspielraum desTatsachenrichters -

  • BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88

    Deutsche Volkszugehörigkeit einer sog. Spätgeborenen - Möglichkeit der Aufhebung

  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 68.87

    Das subjektive Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Rechtsfolgen einer

  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 31.69

    Anspruch auf Erteilung eines Ausweises für Heimatvertriebene - Anforderungen an

  • BVerwG, 10.09.1970 - III C 83.69

    Dienstinstruktionelle Festellung der örtlichen Zuständigkeit bei Fehlen einer

  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 5.72

    Anspruch auf Erteilung des Vertriebenenausweises A - Deutsche Volkszugehörigkeit

  • BVerwG, 25.05.1989 - 9 B 6.89

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises A - Gleichzeitige

  • BAG, 10.12.1964 - 2 AZR 369/63

    Im Bundesgebiet oder im Land Berlin wohnende Nichtdeutsche iS des SchwbG § 1 Abs

  • BSG, 03.12.1980 - 4 RJ 113/79

    Rückforderungsanspruch der Versicherung - Zu hohe Rentenzahlungen -

  • BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 224.90

    Ausstellung von Vertriebenenausweisen - Bekenntnis zum deutschen Volkstum -

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte

  • BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 325.89

    Einziehung des Vertriebenenausweises

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 91.82

    Vertriebene - Vertriebenenausweis - Entziehung - Voraussetzungen

  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des

  • BVerwG, 28.10.1971 - VIII C 92.70

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Drohen

  • BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 71.66

    Vertriebenenrecht nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und Antrag auf

  • BAG, 12.12.1968 - 1 AZR 238/68

    Allgemeine Erfahrungssätze - Divergenz - Rechtssätze

  • BGH, 15.11.1968 - V ZR 49/65

    Klage eines Sachversicherers auf Ersatz von Explosionsschäden - Explosion durch

  • RG, 24.04.1911 - VI 210/10

    Richterl. Ermessen nach § 287 ZPO; Immaterieller Schaden

  • BVerwG, 14.10.2020 - 8 C 23.19

    Anspruch eines IHK-Mitgliedes auf Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband DIHK

    a) Gerichtlich ist eine auf Indizien gestützte Prognose darauf zu überprüfen, ob sie von einer zutreffenden Konkretisierung des rechtlichen Maßstabs ausgeht, sämtliche danach relevanten Anhaltspunkte berücksichtigt und diese in Übereinstimmung mit dem rechtlichen Maßstab gewichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1991 - 9 C 22.90 - BVerwGE 88, 312 ).
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 15/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Planbarkeit von Krankenhausleistungen -

    Ein solcher erreicht nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die Qualität und Funktion von Rechtsnormen (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 6 unter Hinweis auf zB BVerwGE 88, 312, 323 = Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 15; BAGE 21, 256, 258 = AP Nr. 34 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; BGH NJW-RR 1993, 653; BGHZ 12, 22, 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Für das Vorliegen dieser Rücknahmevoraussetzung trägt die Beklagte die materielle Beweis- bzw. Feststellungslast (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.6.1991 - 9 C 22.90 - BVerwGE 88, 312, juris Rn. 19; zur Beweislastverteilung beim Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.4.1991 - 6 C 20.89 - BVerwGE 88, 130, juris Rn. 25 und Senatsbeschluss vom 29.11.2016 - 5 S 2137/16 - VBlBW 2017, 212, juris).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Ob ein allgemeiner Erfahrungssatz besteht oder ob gegen einen solchen verstoßen wurde, ist eine revisible Rechtsfrage (vgl. z. B. Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 15 S. 29 (35)).

    Dementsprechend liegt ein im Revisionsverfahren beachtlicher Rechtsfehler vor, wenn die materiellrechtlich gebotene tatrichterliche Sachverhaltswürdigung, ob eine Existenzgefährdung anzunehmen und kausal auf das Zweckentfremdungsverbot zurückzuführen ist, maßgeblich auf Umstände abhebt, denen nach allgemeiner Lebenserfahrung eine Indizwirkung insoweit generell nicht zukommt (vgl. auch Urteil vom 25. Juni 1991, a.a.O. S. 37 f.).

  • BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05

    Beweisnotstand; Deutsche Volksliste der Ukraine; Einbürgerung;

    a) War nach alledem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund des § 1 Abs. 1 Buchst. f StAngRegG i.V.m. der Volkslistenverordnung Ukraine außer der deutschen Volkszugehörigkeit und der Zugehörigkeit zur einheimischen Wohnbevölkerung des Reichskommissariats auch die Eintragung in die Deutsche Volksliste erforderlich, so geht es - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - zu Lasten der Kläger, dass sie die Eintragung des Vaters des Klägers zu 1 in die Deutsche Volksliste der Ukraine als rechtsbegründende Tatsache nicht nachzuweisen vermögen und verlässliche Anhaltspunkte für eine Eintragung des Vaters des Klägers zu 1 in eine der Abteilungen der Deutschen Volksliste nicht vorhanden sind (zu den Grundsätzen der Beweislastverteilung vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 117.72 - BVerwGE 44, 265 , vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - juris-Ausdruck unter Rn. 24, vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 10.00 - BVerwGE 114, 75 ; sowie zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2006 - BVerwG 8 B 4.06 - juris).

    c) Auch nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere zum Vertriebenen- und Asylrecht entwickelten Grundsätzen des Beweisnotstandes, welche es zulassen, bei einem unverschuldeten Beweisnotstand, in dem sich etwa Bewerber um einen Vertriebenenausweis vielfach befinden, in großem Umfang auch Tatsachen festzustellen, die nur vom Antragsteller vorgetragen sind, sofern die zur Entscheidung berufene Stelle dem Vortrag des Antragstellers glaubt (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - Buchholz 412.3 Nr. 15 zu § 18 BVFG und vom 29. Juni 1993 - BVerwG 9 C 40.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 71), ergibt das Vorbringen der Kläger keine ausreichend verlässlichen Anhaltspunkte für die Eintragung des Vaters des Klägers zu 1 in die Deutsche Volksliste.

  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Soweit indessen die allgemeinen Tatsachen nicht die Qualität und Funktion von Rechtsnormen erreichen, wie es für allgemeine Erfahrungssätze angenommen wird (vgl zB BVerwGE 88, 312, 323 = Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 15, BAGE 21, 256, 258 = AP Nr. 34 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; BGH NJW-RR 1993, 653; BGHZ 12, 22, 25), sind sie weiterhin als "Tatsachen" zu qualifizieren.
  • BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Ob ein allgemeiner Erfahrungssatz besteht oder ob gegen einen solchen verstoßen wurde, ist eine revisible Rechtsfrage (vgl. z.B. Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 15 S. 29 [35] m.weit.Nachw.).

    Dementsprechend liegt ein im Revisionsverfahren beachtlicher materieller Rechtsfehler vor, wenn die materiellrechtlich gebotene tatrichterliche Sachverhaltswürdigung, ob die widerlegliche Rechtsvermutung des § 4 Abs. 3 Satz 3 WoGG entkräftet ist, maßgeblich auf Umstände abhebt, denen nach allgemeiner Lebenserfahrung eine Indizwirkung insoweit generell nicht zukommt (vgl. auch Urteil vom 25. Juni 1991, aaO. S. 37 f.).

  • BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92

    Vertriebene - Juden - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszugehörigkeit

    Andererseits ist es unschädlich, wenn sie sich danach nicht mehr zum deutschen Volkstum, sondern zu einem anderen Volkstum bekannt haben (Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - BVerwGE 86, 312 mit weiteren Nachweisen).

    Der in diesem Zusammenhang erfolgte Hinweis der Revision und des Beteiligten auf das Urteil des Senats vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - (a.a.O. S. 325) geht fehl, weil in dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall die Nationalität der Eltern das damaligen Klägers in dessen Geburtsurkunde gerade mit "jüdisch" angegeben war.

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

    Das Berufungsgericht hat daher einen - zu unterstellenden - Teil des Sachverhalts außer acht gelassen, was einen materiellrechtlichen Fehler darstellt (Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - BVerwGE 88, 312).
  • VGH Hessen, 01.08.1995 - 7 UE 4296/88

    Einziehung eines Vertriebenenausweises - Vertrauensschutz

    Eine Einziehung hat zu erfolgen, sofern der Ausweisinhaber den Ausweis zu Unrecht erhalten hat, weil die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweiserteilung nicht vorgelegen haben und der Einziehung Vertrauensschutzgesichtspunkte nicht entgegenstehen (BVerwG, U. v. 20.10.1987 - 9 C 255.86 -, BVerwGE 78, 139 = Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 11; v. 25.06.1991 - 9 C 22.90 -, Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 15; v. 17.02.1992 - 9 C 152.90 -, Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 16).

    Die Voraussetzungen für die Erteilung des Ausweises haben gefehlt, sofern entweder die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren, d.h. im Falle einer fehlerhaften Subsumtion des - richtig verstandenen - Sachverhaltes oder bei Verkennung des Inhalts einer Rechtsnorm (BVerwG, Ue. v. 14.11.1973 - 8 C 173.72 -, BVerwGE 44, 180 = Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 5; v. 20.10.1987 - 9 C 255.86 -, a.a.O.; Häußer/Kapinos/ Christ, Die Statusfeststellung nach dem Bundesvertriebenengesetz, 1990, § 18 BVFG, Rdnr. 10 f.) oder aber die tatsächlichen Voraussetzungen nicht vorlagen, weil die Behörde von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, wenn also der abgeschlossen in der Vergangenheit liegende Sachverhalt von der Behörde nicht zutreffend erkannt wurde, der wirkliche Lebenssachverhalt somit in entscheidungserheblichen Punkten ganz oder teilweise erst nachträglich bekannt wird und damit derjenige, von dem die Behörde bei Ausweiserteilung ausgegangen ist, sich ganz oder teilweise als unzutreffend erweist (BVerwG, Ue. v. 27.09.1982 - 8 C 62.81 -, BVerwGE 66, 168 = Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 42; v. 25.06.1991 - 9 C 22.90 -, a.a.O.; Häußer/Kapinos/Christ, a.a.O., § 18 BVFG, Rdnr. 10 f.).

    Dabei trägt die Behörde die Beweislast dafür, daß die von ihr bei der Ausstellung des Ausweises zugrunde gelegten tatsächlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben (BVerwG, U. v. 25.06.1991 - 9 C 22.90 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 152.90

    Vertriebeneneigenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 3219/08

    Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz wegen Einbürgerung im damaligen

  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 599.93

    Bedeutung der Religion für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum - Bedeutung

  • BVerwG, 08.08.1995 - 9 C 292.94

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • VGH Hessen, 26.03.1992 - 7 UE 1683/85

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des

  • VGH Hessen, 31.07.1992 - 7 UE 1046/87

    Einzelfall einer erfolglosen, auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • VG Aachen, 16.01.2023 - 7 K 327/21

    Verbundene Unternehmen; Überbrückungshilfe

  • BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Vertriebenenausweises - Geltung eines

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 7 UE 960/87

    Vertriebenenausweis für einen Ausweisbewerber mosaischer Konfession - Abgrenzung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93

    (Auslegung des BVFG § 105cF: 1990-06-28); Tatbestandwirkung und Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92

    Ausweiseinziehung - Einziehung des Vertriebenenausweises - Beginn der Jahresfrist

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 19 A 116/11

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises i.R.d. Einbürgerung

  • BVerwG, 27.06.2023 - 4 BN 38.22

    Trading-down-Effekt (Gebietsabwertung) von Bordellen und bordellartigen Betrieben

  • BVerwG, 16.02.1994 - 9 B 730.93

    Umfang der Deutschen Volkszugehörigkeit von spätgeborenen Kindern volksdeutscher

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93

    Vertriebenenrecht: Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit im Falle der sog

  • BVerwG, 14.11.1991 - 9 B 63.91

    Von Dritten ausgehende, mittelbar staatliche Gruppenverfolgung -

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 16 S 1170/93
  • BVerwG, 23.04.1993 - 9 B 13.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2007 - 12 A 811/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum;

  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 7 UE 1108/85

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - sogenannter Spätgeborener

  • VG Aachen, 16.01.2023 - 7 K 2996/20

    Verbundene Unternehmen; Überbrückungshilfe

  • BVerwG, 16.11.1993 - 9 B 499.93

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit einer Spätgeborenen -

  • VGH Hessen, 28.02.1994 - 7 UE 883/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises für einen jüdischen Aussiedler aus der

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 76/92

    Sprachkenntnisse; Volksdeutsches Besußtsein; Spätgeborener

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 413/91

    Spätgeborener; Vertriebene; Vertreibungsdruck; Polen

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 389/91

    Sprachbeherrschung; Deutsches Volkstum; Spätgeborene; Polen

  • VGH Hessen, 23.03.1992 - 7 UE 1005/86

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des Verfahrens -

  • BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 117.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Möglichkeit einer

  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 7 UE 1109/85

    Klage auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - sogenannter Spätgeborener

  • BVerwG, 05.12.1994 - 9 B 465.94

    Einziehung eines erteilten Vertriebenenausweises - Bestandskraft des durch

  • BVerwG, 11.07.1994 - 9 B 217.94

    Nichtzulassung der Revison mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einziehung eines

  • BVerwG, 11.07.1994 - 9 B 215.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einziehung eines

  • BVerwG, 11.07.1994 - 9 B 189.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einziehung eines

  • BVerwG, 11.07.1994 - 9 B 216.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einziehung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 366/91

    Vertreibungsdruck; Asylverfahren

  • BVerwG, 05.06.1992 - 9 B 3.92

    Beurteilung der Bekenntnislage eines frühgeborenen Ausweisbewerbers mosaischen

  • BVerwG, 13.12.1996 - 9 B 440.96

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

  • BVerwG, 16.11.1993 - 9 B 483.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Einziehung eines

  • BVerwG, 16.11.1993 - 9 B 484.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 23.06.1992 - 9 B 29.92

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anwendbarkeit des § 130a

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 12 A 873/06

    Möglichkeit des Schließens auf die Bekenntnis des Großvaters zum deutschen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1999 - 2 A 1163/96
  • BVerwG, 11.11.1994 - 9 B 444.94

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen einer deutschen

  • VG Freiburg, 29.06.1994 - A 1 K 11795/93

    Asylanerkennung für zairische Staatsangehörige; Verfolgungslage für Zeugen

  • VG Darmstadt, 18.01.2008 - 5 E 1662/06

    Anspruch auf Einbürgerung: Klärung der Einbürgerungsvoraussetzungen; Verteilung

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