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   BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88   

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https://dejure.org/1992,208
BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88 (https://dejure.org/1992,208)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1992 - 5 C 26.88 (https://dejure.org/1992,208)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1992 - 5 C 26.88 (https://dejure.org/1992,208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen - Sozialhilferechtlicher Bedarf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 12 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 160
  • NJW 1992, 3184
  • NVwZ 1993, 67 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 53 (Ls.)
  • DÖV 1993, 38
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66

    Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88
    Ausnahmen hiervon kommen in Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Bürgers auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und bei Einlegung, von Rechtsbenelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) in Betracht.
  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77

    Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88
    Ausnahmen hiervon kommen in Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Bürgers auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und bei Einlegung, von Rechtsbenelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) in Betracht.
  • BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72

    Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88
    Ausnahmen hiervon kommen in Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Bürgers auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und bei Einlegung, von Rechtsbenelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) in Betracht.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Resultiert die Unzumutbarkeit (allein) aus der Bedürftigkeit, muss diese auch noch zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung vorliegen, es sei denn, es wäre dem Hilfesuchenden nicht zuzumuten, diese Entscheidung abzuwarten (vgl BVerwGE 90, 160, 162).

    Das Entfallen der Bedürftigkeit schadet dann nicht (dazu: BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74; 90, 154, 156; 90, 160, 162; 94, 127, 133; 96, 18, 19).

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Sozialhilferechtlich ist eine ausdrückliche Begriffklärung bisher nicht erfolgt (vgl BVerwG Beschluss vom 26.3.1999 - 5 B 65/98, in dem angedeutet wird, dass zu "überhöhten" Umzugskosten auch - allerdings nicht klar umrissene - Renovierungskosten gehören können; so auch Kahlhorn in Hauck/Noftz, § 22 SGB II, Stand VII/2007, § 22 RdNr 58, ua unter Hinweis auf eine Entscheidung des OVG Lüneburg vom 7.7.1998 - 4 L 1278/98, die sich allerdings ausschließlich mit der örtlichen Zuständigkeit der Übernahme der Renovierungskosten befasst und eine rechtliche Zuordnung der Kosten unterlässt; aA BVerwG, Urteil vom 30.4.1992 - 5 C 26/88, BVerwGE 90, 160, in dem die Auszugsrenovierungskosten eindeutig den Unterkunftskosten selbst zugewiesen werden).

    Im System des BSHG waren die mietvertraglich vereinbarten Kosten der Auszugsrenovierung und die Kosten, die mit der Herrichtung oder Bewohnbarmachung der Wohnung einhergingen, als sozialhilferechtlicher Bedarf der Unterkunft vom Träger zu übernehmen (BVerwG Urteil vom 30.4.1992 - 5 C 26/88, BVerwGE 90, 160; OVG Münster, Urteil vom 21.9.1990 - 24 A 1075/87).

  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Schönheitsreparaturen -

    Nicht zu überzeugen vermag deshalb die Ansicht der Beklagten, die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Berücksichtigungsfähigkeit von Schönheitsreparaturen als Kosten der Unterkunft (BVerwGE 90, 160) sei durch das SGB II historisch überholt und die früher von § 21 Abs. 1a Nr. 5 BSHG erfassten (einmaligen) Leistungen zur "Instandhaltung der Wohnung" seien, soweit nicht § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB II eingreife, nunmehr pauschal mit der Regelleistung abgegolten.
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