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   OLG Köln, 15.01.1980 - 9 U 128/79   

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https://dejure.org/1980,3420
OLG Köln, 15.01.1980 - 9 U 128/79 (https://dejure.org/1980,3420)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.01.1980 - 9 U 128/79 (https://dejure.org/1980,3420)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 1980 - 9 U 128/79 (https://dejure.org/1980,3420)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1980, 372
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Naumburg, 08.11.1995 - 6 U 153/95

    Architektenhonorar: Pflichten des Architekten - unzureichende Auftragsausführung

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  • OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 21 U 131/04

    Keine Aufklärungspflicht über fehlende Architekteneigenschaft

    Aus den selben Gründen scheidet auch ein Schadensersatzanspruch des Beklagten aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterlassener Aufklärung über die fehlende Architekteneigenschaft des Klägers aus, der auf Herstellung des früheren, vor Vertragsschluss bestehenden Zustandes gerichtet wäre und deshalb dem Vergütungsanspruch des Klägers in vollem Umfang entgegen stünde (vgl. OLG Düsseldorf [22. ZS] NJW-RR 1993, 1173, 1175 = BauR 1993, 630, 632; OLG Köln BauR 1980, 372).

    Mit dieser den Besonderheiten des hier vorliegenden Einzelfalls Rechnung tragenden Bewertung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der bereits angeführten Rechtsprechung, wonach ein Auftragnehmer, der zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" nicht berechtigt ist, dies dem künftigen Bauherrn schon bei den Vertragsverhandlungen, die der Beauftragung mit Architektenleistungen vorausgehen, offenbaren und dessen Entscheidung abwarten muss, ob unter diesen Umständen dennoch der Vertrag abgeschlossen werden soll (OLG Düsseldorf [22. ZS] NJW-RR 1993, 1173, 1175 = BauR 1993, 630, 632; OLG Köln BauR 1980, 372; weitere Nachweise bei Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 608 mit Fn. 36).

  • OLG Stuttgart, 17.12.1996 - 10 U 130/96

    Offenbarungspflicht d. Nicht-Architekten bei Planungsvertrag

    Zwar ist es ganz herrschende Meinung (Stuttgart, BauR 79, 259 f; Düsseldorf, BauR 73, 329; 82, 86; 93, 630; Köln, BauR 80, 372; 85, 338; 86, 467), daß beim Abschluß eines Planungsvertrages offenbart werden muß, daß man nicht Architekt ist, das heißt nach dem Landesrecht nicht befügt ist, den Titel Architekt zu tragen und das Baugesuch zu unterzeichnen.
  • OLG Hamburg, 16.08.1996 - 14 U 112/93

    Aufklärung über fehlende Architekteneigenschaft kann entfallen!

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  • OLG Düsseldorf, 05.02.1993 - 22 U 235/92

    Pflichten des nicht zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigten

    Er muß dessen Entscheidung abwarten, ob unter diesen Umständen dennoch der Vertrag abgeschlossen werden soll (OLG Köln, BauR 1980, 372; 1986, 468; OLG Hamm, BauR 1987, 582, 583; Hesse/Korbion/Manscheff/Vygen, aaO., Rdn. 40; Locher/Koeble/Frik, HOAI , 6. Aufl., § 1 Rdn. 9; Bindhardt/Jagenburg, Die Haftung des Architekten, 8. Aufl., § 5 Rdn. 3).
  • OLG Naumburg, 23.03.2005 - 6 U 155/00

    Fehlende Architekteneigenschaft des Bauingenieurs

    Zwar wird durch die Rechtsprechung überwiegend angenommen, dass ein Auftragnehmer, der - wie der Kläger - nach den landesrechtlichen Vorschriften nicht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt ist, diesen Umstand dem künftigen Bauherrn grundsätzlich von sich aus schon bei den Vertragsverhandlungen, die dem Vertragsschluss vorausgehen, offenbaren und dessen Entscheidung abwarten muss, ob unter diesen Umständen der Vertrag abgeschlossen werden soll (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1995 - 6 U 153/95-, BauR 1996, 889, 890; OLG Nürnberg, Urteil vom 12. September 1997 - 6 U 2235/96, BauR 1998, 1273, 1274 mwN, OLG Hamburg, Urteil vom 16. August 1996 - 14 U 112/93, OLGR 1996, 306, 308; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Februar 1993 - 22 U 235/92, NM-RR 1993, 1173; OLG Köln, Urteil vom 15. Januar 1980 - 9 U 128/79, BauR 1980, 372; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Kapitel 2 Rn. 18 n).
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