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   BVerfG, 20.10.1981 - 2 BvR 201/80   

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https://dejure.org/1981,297
BVerfG, 20.10.1981 - 2 BvR 201/80 (https://dejure.org/1981,297)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.1981 - 2 BvR 201/80 (https://dejure.org/1981,297)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 1981 - 2 BvR 201/80 (https://dejure.org/1981,297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 2 HOAI

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Architektenhonorar - Regelung der Leistungen - Verfassungsmäßigkeit - Anforderungen - Unterschreitung der Mindestsätze - Gesetzliche Ermächtigung

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 58, 283
  • NJW 1982, 373
  • DVBl 1982, 25
  • BauR 1982, 74
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.05.1976 - 2 BvL 1/75

    Verfassungsmäßigkeit der im PBefG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage zur

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1981 - 2 BvR 201/80
    Dabei genügt es, wenn das Gesetz die Grenzen der auf seiner Grundlage möglichen Regelung hinreichend verdeutlicht; für den bestimmten Regelungsbereich muß voraussehbar sein, in welcher Art von Fällen und mit welcher Zielrichtung von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden darf (BVerfGE 42, 191 [200] m.w.N.; st. Rspr.).

    In den Fällen, in denen der Staat in einen Wirtschaftsablauf mit dem hoheitlichen Mittel der Festsetzung von Entgelten eingreift, ist dem Bestimmtheitserfordernis genügt, wenn die Ermächtigung die Faktoren festlegt, die der Verordnungsgeber seiner Regelung zugrunde zu legen hat, sofern diese geeignet und zureichend sind, die Entscheidung des Verordnungsgebers zu bestimmen und zu begrenzen (BVerfGE 42, 191 [203]).

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 5/75

    Angehöriger freier Berufe (hier: Architekten) als Unternehmen - Die als

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1981 - 2 BvR 201/80
    Vor der Klärung der Rechtslage durch den Bundesgerichtshof, daß derartige Beschränkungen unzulässig seien (BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1976 - KVR 5/75 -, WuW/E BGH 1474), bestand für den Gesetzgeber daher durchaus Anlaß, durch die Festsetzung von Mindestsätzen seinen Willen zu verdeutlichen, daß die Höchstsätze auch unterschreitbar sein sollten.
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79

    Schokoladenosterhase

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1981 - 2 BvR 201/80
    Materiell setzt eine verfassungsmäßige Berufsausübungsregelung voraus, daß sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerfGE 53, 135 [143 f.]).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 139/80

    Formularmäßiger Verzicht auf zeitlichen und örtlichen Zusammenhang;

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1981 - 2 BvR 201/80
    b) Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf ein bei ihm anhängiges Streitverfahren verwiesen, in dem der Senat mit Urteil vom 9. Juli 1981 (später veröffentlicht in NJW 1981, S. 2351 ) zu dem Ergebnis gelangt ist, daß die gesetzliche Ermächtigung in Art. 10 §§ 1 und 2 MRVerbG mit Art. 80 Abs. 1 GG vereinbar und wirksam sei.
  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 38/68

    Verfassungswidrigkeit der Bestrafung eines Apothekers wegen Einrichtung einer

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1981 - 2 BvR 201/80
    Die angegriffenen Entscheidungen verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 38, 373 [380]), da die für seine Bestrafung wegen standeswidrigen Verhaltens herangezogene Rechtsgrundlage des § 4 Abs. 2 HOAI sich in dem Umfang als verfassungswidrig erweist, in dem sie der Verurteilung zugrunde liegt.
  • OLG Stuttgart, 14.03.1980 - 2 U 188/79

    Klagebefugnis eines rechtsfähigen Verbands zur Förderung gewerblicher Interessen;

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1981 - 2 BvR 201/80
    a) Nach Ansicht des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs "spricht vieles für die vom Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 14. März 1980 (2 U 188/79, NJW 1980, S. 1583, 1584) dargelegte Rechtsansicht, daß der Verordnungsgeber mit der Fassung des § 4 Abs. 2 HOAI die Grenzen der Ermächtigung des Art. 10 § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung der Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745) überschritten hat".
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    Eine Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung setzt jedoch voraus, dass die gesetzliche Ermächtigung ihrerseits gültig ist und die Rechtsverordnung ihrem Inhalt nach den durch die Ermächtigungsnorm gesetzten Rahmen wahrt (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 2 BvR 179/64 u.a. -, BVerfGE 20, 257 [271] = juris Rn. 45; Beschluss vom 11. März 1968 - 2 BvL 18/63 u.a. -, BVerfGE 23, 208 [228] = juris Rn. 83; Beschluss vom 20. Oktober 1981 - 2 BvR 201/80 -, BVerfGE 58, 283 [298 f.] = juris Rn. 42).
  • BGH, 24.04.2014 - VII ZR 164/13

    Honorarklage aus einem Ingenieurvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber:

    Auf der Basis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 1981 (BVerfGE 58, 283, 290 ff.) ist ferner die gesetzgeberische Zielsetzung sowie eine grundrechtsgeleitete Interpretation der Norm vorzunehmen (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - VII ZR 163/10, BauR 2012, 271 = NZBau 2012, 174).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Wann ein Ausnahmefall im Sinne des § 4 Abs. 2 HOAI vorliegt, bei dem die Mindestsätze unterschritten werden können, wurde im Gesetzgebungsverfahren im Jahre 1984 erörtert, das aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 1981 (2 BvR 201/80 = BVerfGE 58, 238 = NJW 1982, 373) erforderlich geworden war.
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