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   OLG Köln, 25.06.1987 - 18 U 123/84   

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https://dejure.org/1987,3849
OLG Köln, 25.06.1987 - 18 U 123/84 (https://dejure.org/1987,3849)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.06.1987 - 18 U 123/84 (https://dejure.org/1987,3849)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 18 U 123/84 (https://dejure.org/1987,3849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückforderung von Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1988, 483
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Braunschweig, 06.03.2003 - 8 U 85/02

    Angemessene Frist; angemessene Zeit; Auftraggeber; Auftragnehmer;

    Daraus folgt zugleich, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, einen erhaltenen Vorschuss bestimmungsgemäß zur Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu verwenden und darüber abzurechnen (OLG Köln BauR 1988, 483, 484; OLG Celle, IBR 2002, 308; Ingenstau-Korbion/Wirth, VOB, 14. Aufl., § 13 VOB/B Rn. 555).

    Das würde aber eintreten, wenn man ihn - auch nur vorübergehend - von der vollen Zinslast befreien wollte (OLG Köln BauR 1988, 483, 485).

  • OLG Celle, 23.12.2009 - 2 U 134/09

    Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückzahlung eines Kostenvorschusses

    Wie im Werkvertragsrecht wird ein Richtwert von regelmäßig bis zu einem Jahr anzunehmen sein (vgl. OLG Köln BauR 1988, 483; OLG Celle IBR 2002, 308; OLG Nürnberg IBR 2003, 529; OLG Braunschweig IBR 2003, 539; OLG Oldenburg BauR 2008, 1641).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2007 - 13 U 164/06

    Bauvertrag: Mehrkostenerstattung nach VOB/B; Geltendmachung eines

    Ihm wird entweder dadurch genügt, dass der Unternehmer dem Besteller die erforderlichen Mittel in Form einer Zahlung zur Verfügung stellt oder aber auch dadurch, dass dem Besteller gestattet wird, einen an sich fälligen Anspruch des Unternehmers (ganz oder) teilweise nicht zu erfüllen, sondern den Gegenwert einstweilen einzubehalten, zweckgerecht zu verwenden, sodann abzurechnen und letztlich den nicht verbrauchten Vorschuss an den Unternehmer auszukehren bzw. den verbrauchten Betrag mit der Werklohnforderung zu verrechnen (OLG Köln, BauR 1988, 483, 484).

    Zugleich wird dem nicht seltenen Bestreben von Werkbestellern entgegengewirkt, nur vordergründig die Zahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung zu verlangen, um zum einen Zeit zu gewinnen und zum anderen den Vorschussbetrag zu anderen Zwecken zu verwenden (OLG Köln, BauR 1988, 483, 484).

  • OLG Celle, 28.01.2010 - 2 U 134/09

    Mangelbeseitigung: Wann verjährt Rückzahlung des Kostenvorschusses?

    Wie im Werkvertragsrecht wird ein Richtwert von regelmäßig bis zu einem Jahr anzunehmen sein (vgl. OLG Köln BauR 1988, 483; OLG Celle IBR 2002, 308; OLG Nürnberg IBR 2003, 529; OLG Braunschweig IBR 2003, 539; OLG Oldenburg BauR 2008, 1641).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 22 U 80/05

    Rückzahlungsanspruch eines geleisteten Vorschusses zur Mängelbeseitigung wegen

    Dabei kann zwar ein Zeitraum von einem Jahr bereits den Rückschluss zulassen, dass eine sachgerechte Verwendung des Vorschusses nicht mehr beabsichtigt ist (vgl. OLG Köln, BauR 1988, 483, 484).
  • OLG Koblenz, 13.03.1997 - 5 U 655/96

    Nachbesserungsbefugnis nach Titulierung eines Kostenvorschusses nach § 633 III

    Was angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. OLG Köln BauR 1988, 483 f.).
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