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   OLG Frankfurt, 10.05.1990 - 1 U 199/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4819
OLG Frankfurt, 10.05.1990 - 1 U 199/86 (https://dejure.org/1990,4819)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.1990 - 1 U 199/86 (https://dejure.org/1990,4819)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - 1 U 199/86 (https://dejure.org/1990,4819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelhaftigkeit des Werkes ; Gebrauchsfähigkeit eines Bauwerkes ; Schäden durch Verpreßfehler; Kosten des Sachverständigengutachtens; Forderung aus positiver Vertragsverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erforderliche Kosten zur Feststellung von Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erforderliche Kosten zur Feststellung von Baumängeln (IBR 1992, 95)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1991, 777
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 14.01.2003 - 22 U 128/02

    Konkludente Anordnung zur Fortsetzung der Arbeiten zu erschwerten

    Zu Recht rügen die Klägerinnen, dass die Ersatzpflicht bezüglich der Gutachterkosten nicht unter Berufung auf § 14 VOB/B abgelehnt werden kann, da diese Bestimmung lediglich die Zuständigkeit für die Rechnungslegung regelt, nicht aber die Frage, welche Vertragspartei für die Kosten aufzukommen hat, wenn infolge einer Erschwernis solche zusätzlich anfallen; Anspruchsgrundlage dafür ist ebenfalls § 2 Nr. 5 VOB/B (so auch Kapellmann/Schiffers, a.a.O., Rn. 1000, 1006, 1088, insbes. Rn. 1109; für Ansprüche gemäß § 6 Nr. 6 oder § 13 Nr. 7 VOB/B auch BGH BauR 1986, 347, 348; OLG Frankfurt, BauR 1991, 777).
  • OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07

    Heilung einer vom Ausgangsgericht unterlassenen Bescheidung eines

    Außergerichtlich entstandene Gutachterkosten sind zu ersetzen, wenn sie erforderlich waren, dem Bauherrn ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß von ihm festgestellter Mängel zu verschaffen (vgl. BGH NJW 1971, 99 [100]; OLG Frankfurt/Main BauR 1991, 777 [778]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 572).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 102/07

    Bauvertrag: Erstattung von Kosten der Ersatzvornahme und Vorschusszahlung wegen

    Kosten eines Privatgutachtens zur Mängelfeststellung sind Mangelfolgeschäden (BGH, Urteil vom 19.09.2001, VII ZR 392/00 = BauR 2002, 86, 87) mit der Folge, dass sie dann nach § 13 Ziff. 7 Abs. 3 VOB/B zu erstatten sind, wenn die Einholung des Gutachtens notwendig war, um dem Bauherrn ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß der eingetretenen und noch zu erwartenden Mängel zu verschaffen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1995, 23 W 5/95 und 6/95 = NJW-RR 1996, 572 = BauR 1995, 883; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.05.1990, 1 U 199/86 = BauR 1991, 777, 778), und sich die vom Bauherrn behaupteten Mängel im Rechtsstreit bestätigen.
  • OLG Frankfurt, 17.08.2018 - 21 U 78/17

    Umfang der Verpflichtung zur Rechnungsprüfung nach Leistungsphase 8 gem. § 3 Abs.

    Denn grundsätzlich sind die Kosten für ein Gutachten über Ursache und Ausmaß der eingetretenen und vielleicht noch zu erwartenden Mängel Mangelfolgeschäden und als solche zu ersetzen (BGH v. 13.09.2001, Az. VII ZR 392/00, h.M. - vgl. auch BGH v. 22.10.1970, Az. VII ZR 71/69, BauR 1971, 99; OLG Düsseldorf v. 09.08.2013, Az. 22 U 4/13, juris; OLG München v. 22.12.2005, Az. 9 U 4071/05, BauR 2006, 1356; OLG Frankfurt v. 10.05.1990, Az. 1 U 199/86; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Auflage 2018, Rz. 159 ff. m.w.N).
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