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   OLG Düsseldorf, 22.09.1993 - 19 U 5/93, 19 U 17/93   

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https://dejure.org/1993,2644
OLG Düsseldorf, 22.09.1993 - 19 U 5/93, 19 U 17/93 (https://dejure.org/1993,2644)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.1993 - 19 U 5/93, 19 U 17/93 (https://dejure.org/1993,2644)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 1993 - 19 U 5/93, 19 U 17/93 (https://dejure.org/1993,2644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 4 Nr. 7 § 5 Nr. 4 § 8 Nr. 3
    Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz von Nachbesserungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VOB-Vertrag: Mehrkosten durch Einsatz eines anderen Unternehmers vor Abnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schulfall zum VOB-Vertrag (IBR 1993, 461)

Papierfundstellen

  • BauR 1994, 369
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 176/85

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.1993 - 19 U 5/93
    »Die VOB/B will für die Bauabwicklung klare Verhältnisse schaffen« (BGH, BauR 1986, 573 ).

    Dagegen bleibt es aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit dabei, daß der Auftraggeber zunächst den Vertrag mit dem Auftragnehmer kündigen muß, bevor er auf dessen Kosten einen anderen Unternehmer heranziehen und diesem die weiteren Arbeiten übertragen darf (BGH, BauR 1986, 573 ).

  • BGH, 20.04.1978 - VII ZR 166/76

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.1993 - 19 U 5/93
    Er kann die ihm aus der Einschaltung des Dritten entstehenden Mehrkosten nur dann ersetzt verlangen, wenn er zuvor dem Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf der unter Ablehnungsandrohung gesetzten Nachfrist den Auftrag entzogen hat (BGHZ 90, 160, 168; NJW 1977, 1922, 1923 = BauR 1977, 422; BauR 1978, 306, 307).
  • BGH, 30.06.1977 - VII ZR 205/75

    Beauftragung eines Dritten vor Auftragsentzug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.1993 - 19 U 5/93
    Er kann die ihm aus der Einschaltung des Dritten entstehenden Mehrkosten nur dann ersetzt verlangen, wenn er zuvor dem Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf der unter Ablehnungsandrohung gesetzten Nachfrist den Auftrag entzogen hat (BGHZ 90, 160, 168; NJW 1977, 1922, 1923 = BauR 1977, 422; BauR 1978, 306, 307).
  • OLG Hamm, 17.12.1996 - 21 U 46/95

    Aufrechnung des Bestellers gegen eine Restwerklohnforderung mit einem Anspruch

    Entgegen der Auffassung des BGH (BauR 1986, 573) und des OLG Düsseldorf (BauR 1994, 369, 370), die auch in der Literatur verbreitet ist (Werner-Pastor, Rn. 1618; Clemm BauR 1986, 136), enthalten die §§ 4 Nr. 7 und 8 Nr. 3 VOB/B für den VOB-Vertrag keine abschließende Regelung der Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz der kosten für die Beseitigung von Mängeln, die sich schon vor Vollendung und vor Abnahme des Baus gezeigt haben.

    Der Hinweis des OLG Düsseldorf (BauR 1994, 369, 370), daß es im Interesse einer gleichmäßigen Handhabung nicht auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls ankommen solle, und die Tatsache, daß der Auftragnehmer in jenem Fall bereits seine Schlußrechnung erteilt hat, deuten darauf hin, daß er im Zeitpunkt der vom Auftraggeber vorgenommenen Ersatzvornahme keine weiteren Teilleistungen schuldete.

    Wenig überzeugend ist der tragende Grund der Entscheidung des BGH (BGH a.a.O., S. 574; ihm folgend OLG Düsseldorf BauR 1994, 369; ebenso Werner/Pastor, Rn. 1618), daß auf der Baustelle "möglichst nichts ineinandergehen soll", da der BGH in der bereits zitierten nachfolgenden Entscheidung (BauR 1987, 689, 690) ausgeführt hat, daß durch eine Kündigung gem. §§ 8 Nr. 3 Abs. 1, 4 Nr. 7 VOB/B das dem Auftragnehmer grundsätzlich zustehende Nachbesserungsrecht nicht entfalle.

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 23 U 43/99

    Pfändung einer Forderung einer aufgelösten GmbH; Geltendmachung einer

    Dies gilt nach §§ 5 Nr. 4, 8 Nr. 3 VOB/B auch bei Verzögerungen mit dem Beginn oder der Vollendung des Auftrags (OLG Düsseldorf [19. Zivilsenat] BauR 1994, 369, 370).

    Unabhängig davon muss der Auftraggeber zunächst den Vertrag mit dem Auftragnehmer kündigen, bevor er auf dessen Kosten einen anderen Unternehmer heranziehen und diesem die weiteren Arbeiten übertragen darf (BGH BauR 1986, 573, 575; OLG Düsseldorf [19. Zivilsenat] BauR 1994, 369, 370; Werner/Pastor aaO.); mit dem nach wie vor vertretungsberechtigten Geschäftsführer der (oben I.1.) stand ihm auch ein "Ansprechpartner" zur Verfügung.

  • OLG Celle, 01.08.2002 - 13 U 48/02

    Ansprüche des Auftraggebers aufgrund vor der Abnahme der Werkleistung

    Denn diese Bestimmungen enthalten eine abschließende Regelung der Ansprüche des Auftraggebers aus Mängeln, die sich - wie hier - schon vor Abnahme der Werkleistung gezeigt haben (vgl. nur BGH, NJW-RR 1986, 1148; OLG Hamm, OLGR 1998, 184 f., OLG Düsseldorf, BauR 1994, 369 f.).

    Die Schriftform ist eine unbedingte Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung (vgl. nur OLG Celle, OLGR 1999, 298; OLG Düsseldorf, Baurecht 1994, 369 f.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Auflage, Rdnr. 1324).

  • OLG Köln, 31.10.2000 - 24 U 53/94

    Ersatzvornahme ohne vorherige Teilkündigung?

    Hat der Auftragnehmer - wie hier - die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, so entbindet dies den Auftraggeber im Regelfall allein von der Pflicht zur Nachfristsetzung, macht dagegen die schriftliche Auftragsentziehung vor Beauftragung eines Fremdunternehmers auch über den Arglisteinwand nicht entbehrlich (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1148, 1149; BGH BauR 1997, 1027, 1028; OLG Düsseldorf BauR 1994, 369, 370).
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