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   OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 U 65/96   

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https://dejure.org/1997,4003
OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 U 65/96 (https://dejure.org/1997,4003)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.02.1997 - 5 U 65/96 (https://dejure.org/1997,4003)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 5 U 65/96 (https://dejure.org/1997,4003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung des Architektenvertrages über Vorplanung durch den Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt ist verpflichtet, frühzeitig wirtschaftlichen Rahmen mit Bauherrn abzustimmen

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt kündigt Vertrag ohne wichtigen Grund: Honoraranspruch ?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lageplan nicht übergeben: wichtiger Grund für Vertragskündigung durch Architekten ?

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 408 (Ls.)
  • BauR 1998, 880
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - 21 U 38/00

    Erlass eines Vorbehaltsurteils im Architekten- und Ingenieur-Honorarprozess bei

    Dies gilt nicht nur für vollständig erbrachte Leistungsphasen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1998, 880, 881), sondern auch für selbständige Teile davon, wenn diese verwertet wurden; dann nämlich waren diese Leistungen für den Beklagten nicht wertlos, weil sie nach der Kündigung nicht neu erbracht werden mußten.
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 21 U 24/03

    Pflichten des Architekten zur Ermittlung der Kosten und zum Hinweis auf

    Es gehört zu den wichtigen Aufgaben des Architekten, im Rahmen der Vorplanung (Leistungsphase 2 nach § 15 HOAI) die finanziellen Möglichkeiten des Auftraggebers zu ermitteln und dementsprechend den wirtschaftlichen Rahmen des Bauprojektes abzustecken (BGH BauR 1991, 366; OLG Düsseldorf BauR 1998, 880).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2007 - 12 W 1/06

    Gutachter- und Ingenieurvertrag: Verjährung von Schadensersatzansprüchen im

    Danach sind in bestimmtem Rahmen die Vermögensinteressen des Auftraggebers zu wahren, widrigenfalls Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung ausgelöst werden (BGH BauR 1998, S. 354; OLG Düsseldorf BauR 1998, S. 880).
  • OLG Rostock, 05.04.2000 - 2 U 63/98

    Rückabwicklung eines durch den Architekten unberechtigt gekündigten Vertrages

    Nach dem - aufgrund der Nichtannahme der Revision durch den BGH rechtskräftigen - Urteil des 5. Senats des OLG Düsseldorf vom 27. Februar 1997 (Az.: 5 U 65/96 - vgl. BauR 1998, S. 880, 881) hat ein Architekt eine Vergütung auch für erbrachte Leistungen nicht zu beanspruchen, wenn er sich ohne wichtigen Grund vom Vertrag losgesagt hat.
  • OLG München, 27.02.2007 - 9 U 3566/06

    Klage gegen einzelne Eigentümer?

    Die unterlassene Mitwirkung der Auftraggeberseite stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung (OLG Düsseldorf, Baurecht 1998, 880, 881; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, Rdnr. 952) und eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar.
  • LG München I, 25.02.2015 - 24 O 24494/09

    Der Architekten ist verpflichtet, Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei der

    Dennoch darf der Auftragnehmer nicht bloß "über den Daumen peilen", sondern er muss sich mit der gebotenen Sorgfalt an die der HOAI ausdrücklich genannten Maßstäbe der Kostenschätzung halten (hierzu auch: BGH BauR 1991, 366; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 880).
  • OLG Koblenz, 04.01.2006 - 14 W 5/06

    Kostengrundentscheidung als Voraussetzung einer Kostenfestsetzung;

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