Rechtsprechung
LG Braunschweig, 14.07.1999 - 1 O 85/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Darf Bauherr vor Abnahme und Bezahlung das Bauwerk in Besitz nehmen? (IBR 2000, 116)
Papierfundstellen
- BauR 2000, 104
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Braunschweig, 05.10.1999 - 8 W 47/99
Förmliche Abnahme des Werkes bei unbeweglichen Sachen mit Besitzübertragung
Zwar weist der entsprechende Schriftsatz der Verfügungskläger das Aktenzeichen 1 O 85/98 Landgericht Braunschweig aus, doch ist der Parteienbezeichnung zu entnehmen, daß das Rechtsmittel zu dem Verfahren 1 O 84/98 Landgericht Braunschweig eingelegt werden sollte.Hierfür spricht auch die Tatsache, daß der in dem Verfahren 1 O 85/98 Landgericht Braunschweig ergangene Beschluß vom 14. Juli 1999 den Verfügungsklägern erst am 06. August 1999 zugestellt worden ist, während die Beschwerdeschrift bereits vom 05. August 1999 datiert.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2000 - 10a D 139/98
Verwaltungsprozessrecht:
Beruht eine bestimmte Grundstücksnutzung nur auf einem schuldrechtlichen Nutzungsverhältnis, führt dies nicht aus sich selbst heraus dazu, dass die damit zusammenhängenden Interessen bei der planerischen Abwägung unberücksichtigt zu bleiben hätten, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. November 1999 - 4 CN 3.99 - BauR 2000, 104.