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   OLG Brandenburg, 18.06.1999 - 4 U 166/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2919
OLG Brandenburg, 18.06.1999 - 4 U 166/98 (https://dejure.org/1999,2919)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.1999 - 4 U 166/98 (https://dejure.org/1999,2919)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 4 U 166/98 (https://dejure.org/1999,2919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts durch rügelose Hinnahme der Anwendung deutschen Zivilrechts in den Urteilsgründen des Landgerichts; Rückzahlungsanspruch wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Bürgschaft durch eine Bank; Anspruch auf Zahlung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die Verwendung von Ökoprodukten zugesichert? (IBR 2000, 17)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 95
  • MDR 1999, 1501
  • BauR 2000, 108
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90

    Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung

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  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf

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  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 14/93

    Zusicherung einer Eigenschaft im Werkvertragsrecht; Formularmäßiger Ausschluß von

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  • OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 23/99

    Zugesicherte Eigenschaft durch Bezugnahme auf Werkvorschrift des Herstellers

    Legt der Besteller einer Werkleistung erkennbar Wert auf die Einhaltung einer Leistungsbeschreibung, weil es ihm darauf ankommt, dass das Werk nach der Dimensionierung der Leistungsbeschreibung gestaltet wird, und verspricht der Unternehmer die Einhaltung dieser Dimensionierung, dann liegt eine zugesicherte Eigenschaft vor (BGH NJW-RR 1994, 1134 f); denn Zusicherung ist das vertraglich vom Auftragnehmer gegebene, vom Auftraggeber angenommene Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten; anders als im Kaufrecht ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer zum Ausdruck bringt, er werde für alle Folgen einstehen, wenn die Eigenschaft nicht erreicht werde (BGH aaO, 1135; vgl. auch Brandenburgisches OLG BauR 2000, 108).
  • OLG Braunschweig, 14.02.2008 - 8 U 140/07

    Werklieferungsvertrag nach altem Recht: Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts

    Nicht vertretbare Sachen sind solche, die durch die Art ihrer Herstellung den Bestellerwünschen angepasst sind und deshalb individuelle Merkmale besitzen, also für den Unternehmer schwer oder gar nicht anderweitig absetzbar sind (OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 95).
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