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   OVG Niedersachsen, 19.11.1999 - 1 L 2987/99   

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OVG Niedersachsen, 19.11.1999 - 1 L 2987/99 (https://dejure.org/1999,6620)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.11.1999 - 1 L 2987/99 (https://dejure.org/1999,6620)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. November 1999 - 1 L 2987/99 (https://dejure.org/1999,6620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Braunschweig - 2 A 2099/97
  • OVG Niedersachsen, 19.11.1999 - 1 L 2987/99

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 372
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 1 M 1920/95

    Abstand; Untergeordneter Gebäudeteil; Dachgaube; Giebeldecke; Zwerchhaus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.11.1999 - 1 L 2987/99
    Ein Gebäudeteil ist danach als untergeordnet anzusehen, wenn es nach seinem Umfang, seiner Größe im Verhältnis zum gesamten Bauwerk und in seiner Funktion nicht nennenswert ins Gewicht fällt (Beschl. d. Sen. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, BRS 57 Nr. 158; Urt. d. 6. Sen. des Nds. OVG v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, BRS 47 Nr. 96; Große-Suchsdorf und Lindorf in: Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 6. Aufl. 1996, § 7 b Anm. 3 und 5).

    Aus dem Sinn und Zweck der Abstandsvorschriften, das nachbarliche Interesse an einer ungehinderten Belichtung, Belüftung und Besonnung der Grundstücke und Gebäude zu schützen (Beschl. d. 6. Sen. v. 10.7.1980 - VI OVG B 60/80 -, Nds. Rpfl. 1980, 289; Beschl. d. Sen. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, a. a. O.), folgt, dass insbesondere eine weitere Verlagerung von Wohnraum oder - allgemeiner - von Aufenthaltsräumen in den Grenzabstand verhindert werden soll (vgl. zur unzulässigen Wohnraumgewinnung durch Erker: Beschl. d. 6. Sen. v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, a. a. O.; OVG Münster, Beschl. v. 26.3.1993 - 11 B 713/93 -, BRS 55, Nr. 112; OVG Berlin, Beschl. v. 25.3.1993 - 2 S 4.93 -, BRS 55, Nr. 121).

    Der Senat hat entschieden, dass es danach einer Dachgaube an der erforderlichen Unterordnung fehlt, wenn sie nicht in erster Linie die Fassade gliedern und die Belichtung der dahinterliegenden Räume verbessern, sondern der Gewinnung einer zusätzlichen Wohnfläche in nicht unerheblichem Umfang dienen soll (Beschl. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.11.1987 - 6 A 96/85

    Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus; Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.11.1999 - 1 L 2987/99
    Ein Gebäudeteil ist danach als untergeordnet anzusehen, wenn es nach seinem Umfang, seiner Größe im Verhältnis zum gesamten Bauwerk und in seiner Funktion nicht nennenswert ins Gewicht fällt (Beschl. d. Sen. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, BRS 57 Nr. 158; Urt. d. 6. Sen. des Nds. OVG v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, BRS 47 Nr. 96; Große-Suchsdorf und Lindorf in: Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 6. Aufl. 1996, § 7 b Anm. 3 und 5).

    Aus dem Sinn und Zweck der Abstandsvorschriften, das nachbarliche Interesse an einer ungehinderten Belichtung, Belüftung und Besonnung der Grundstücke und Gebäude zu schützen (Beschl. d. 6. Sen. v. 10.7.1980 - VI OVG B 60/80 -, Nds. Rpfl. 1980, 289; Beschl. d. Sen. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, a. a. O.), folgt, dass insbesondere eine weitere Verlagerung von Wohnraum oder - allgemeiner - von Aufenthaltsräumen in den Grenzabstand verhindert werden soll (vgl. zur unzulässigen Wohnraumgewinnung durch Erker: Beschl. d. 6. Sen. v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, a. a. O.; OVG Münster, Beschl. v. 26.3.1993 - 11 B 713/93 -, BRS 55, Nr. 112; OVG Berlin, Beschl. v. 25.3.1993 - 2 S 4.93 -, BRS 55, Nr. 121).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.1998 - 1 L 3914/98

    Rechtsmittelzulassung; Flächennutzungsplan; Widersprechende Darstellungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.11.1999 - 1 L 2987/99
    Solche sind gegeben, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen das angefochtene Urteil Fragen solcher Schwierigkeit aufwerfen, die sich im Zulassungsverfahren nicht ohne weiteres beantworten lassen (Beschl. d. Sen. v. 31.8.1998 - 1 L 3914/98 -, Nds.VBl. 1999, 95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1993 - 11 B 713/93

    Gebäudeteil; Zusätzliche Wohnanlage; Erker; Qualifizierung als Erker; Loggia;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.11.1999 - 1 L 2987/99
    Aus dem Sinn und Zweck der Abstandsvorschriften, das nachbarliche Interesse an einer ungehinderten Belichtung, Belüftung und Besonnung der Grundstücke und Gebäude zu schützen (Beschl. d. 6. Sen. v. 10.7.1980 - VI OVG B 60/80 -, Nds. Rpfl. 1980, 289; Beschl. d. Sen. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, a. a. O.), folgt, dass insbesondere eine weitere Verlagerung von Wohnraum oder - allgemeiner - von Aufenthaltsräumen in den Grenzabstand verhindert werden soll (vgl. zur unzulässigen Wohnraumgewinnung durch Erker: Beschl. d. 6. Sen. v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, a. a. O.; OVG Münster, Beschl. v. 26.3.1993 - 11 B 713/93 -, BRS 55, Nr. 112; OVG Berlin, Beschl. v. 25.3.1993 - 2 S 4.93 -, BRS 55, Nr. 121).
  • OVG Berlin, 25.03.1993 - 2 S 4.93

    Nachbarschutz; Abstandsflächen; Außenwand; Schmalseitenprivileg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.11.1999 - 1 L 2987/99
    Aus dem Sinn und Zweck der Abstandsvorschriften, das nachbarliche Interesse an einer ungehinderten Belichtung, Belüftung und Besonnung der Grundstücke und Gebäude zu schützen (Beschl. d. 6. Sen. v. 10.7.1980 - VI OVG B 60/80 -, Nds. Rpfl. 1980, 289; Beschl. d. Sen. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, a. a. O.), folgt, dass insbesondere eine weitere Verlagerung von Wohnraum oder - allgemeiner - von Aufenthaltsräumen in den Grenzabstand verhindert werden soll (vgl. zur unzulässigen Wohnraumgewinnung durch Erker: Beschl. d. 6. Sen. v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, a. a. O.; OVG Münster, Beschl. v. 26.3.1993 - 11 B 713/93 -, BRS 55, Nr. 112; OVG Berlin, Beschl. v. 25.3.1993 - 2 S 4.93 -, BRS 55, Nr. 121).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 1 L 4212/93

    Regelabstand; Möglichkeiten der Unterschreitung; Nachbarliches Abwehrrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.11.1999 - 1 L 2987/99
    Die Berufung der Beklagten blieb erfolglos (Urteil des Senats vom 17.5. 1995 - 1 L 4212/93 -).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 LB 43/07

    Ansehung eines 0,9 m tiefen Dachüberstandes als untergeordneter Bauteil im Sinne

    In seinem Nichtzulassungsbeschluss vom 19. November 1999 (- 1 L 2987/99 -, BauR 2000, 372 = NdsVBl 2000, 150 = BRS 62 Nr. 140) hat er im unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung (Beschl. d. Sen. v. 31.5.1995 - 1 M 1920/95 -, BRS 57 Nr. 158; Urt. d. 6. Sen. des Nds. OVG v. 26.11.1987 - 6 A 96/85 -, BRS 47 Nr. 96) im Wesentlichen darauf abgestellt, nur der Gebäudeteil sei als untergeordnet anzusehen, der nach seinem Umfang im Verhältnis zum gesamten Bauwerk und zugleich seiner Funktion nach nicht nennenswert ins Gewicht falle.
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11

    Dachgauben als untergeordnete Gebäudeteile bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von

    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck der Abstandsvorschriften, das nachbarliche Interesse an einer ungehinderten Belichtung, Belüftung und Besonnung der Grundstücke und Gebäude zu schützen (Nds. OVG, Beschl. v. 19. November 1999 - 1 L 2987/99 -, BRS 62 Nr. 140 = BauR 2000, 372 = juris Rn. 12 m.w.N).

    Folglich wird mit den Gauben zusätzlicher Wohnraum in einem nicht unerheblichen Umfang gewonnen; ihre Funktion erschöpft sich damit nicht allein auf eine bautechnische Aufgabe wie bspw. die Statik (Nds. OVG, Beschl. v. 19. November 1999 - 1 L 2987/99 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2015 - 1 LB 63/14

    Grenzabstand; hervortretendes Gebäudeteil; Vorbau

    18 Zu § 7b NBauO 2003 hat sich der Senat im Beschluss vom 19. November 1999 (1 L 2987/99, BauR 2000, 372 = BRS 62 Nr. 140) grundlegend geäußert.
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