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   OLG Koblenz, 16.11.1999 - 3 U 378/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4053
OLG Koblenz, 16.11.1999 - 3 U 378/99 (https://dejure.org/1999,4053)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.11.1999 - 3 U 378/99 (https://dejure.org/1999,4053)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. November 1999 - 3 U 378/99 (https://dejure.org/1999,4053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Architektenhonorars in Höhe der Mindestsätze; Zuschlag für Leistungen des raumbildenden Ausbaus in einem bestehenden Gebäude; Fiktion der Vereinbarung eines Zuschlages; Vereinbarung einer Honorarerhöhung als Voraussetzung des Anspruchs auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HOAI §§ 4, 25
    Honorarzuschlag für Leistungen des raumbildenden Ausbaus

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlag für raumbildenden Ausbau auch ohne Vereinbarung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Innenarchitekten: Wann gibt es Honorarzuschlag? (IBR 2000, 442)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 612
  • NZBau 2000, 297
  • BauR 2000, 911
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 17.11.2004 - 11 U 53/04

    Vergütung des Architekten bei erkennbarer Verpflichtung zur Einhaltung eines

    Allerdings wird überwiegend die Auffassung vertreten, aus § 24 Abs. 1 Satz 4 bzw. 25 Abs. 2 Satz 4 HOAI sei zu entnehmen, dass ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag auch ohne schriftliche Vereinbarung als vereinbart gelte (OLG Koblenz NJW-RR 2000, 612 = BauR 2000, 911 = OLGR 2000, 251; Korbion/Mantscheff/Vygen § 24 Rdnr. 14, § 25 Rdnr. 6; Locher/Koebele/Frick § 25 Rdnr. 7; Werner/Pastor Rdnr. 861; a.A. Steeger, BauR 2002, 261).
  • OLG Dresden, 16.02.2011 - 1 U 261/10

    Anspruch auf Architektenhonorar bei Planung eines raumbildenden Ausbaus

    In der vorgenannten Vorschrift heißt es: "Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 25 v.H. als vereinbart." Die Fiktion der Vereinbarung eines Zuschlags gemäß § 25 Abs. 2 Satz 4 HOAI greift somit ein, wenn es an einer Vereinbarung über die Höhe des Honorars überhaupt fehlt (OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.1999, Az: 3 U 378/99, NJW-RR 2000, 612 m.w.N.; Korbion/Mantscheff/Vygen, a.a.O., § 25 Rn. 6) oder eine etwaige Vereinbarung dem Schriftformerfordernis nicht genügt.
  • OLG Naumburg, 15.09.2004 - 1 U 42/04

    Verpflichtung zur Unterlassung von Konkurrenzgeschäften durch den Verpächter von

    c) In Austauschverträgen sind aber wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen im Sinne des GWB § 1 unter dem Gesichtspunkt der vertragsimmanenten Wettbewerbsbeschränkung (vgl. hierzu: Immenga-Mestmäcker-Zimmer, GWB, 3. Auflage 2001, § 1 Rdnr. 164) zulässig, wenn für die vereinbarte Beschränkung bei wertender Betrachtungsweise im Hinblick auf die Freiheit des Wettbewerbs ein anzuerkennendes Interesse besteht (vgl. BGH NJW 1997, 2324-2327; BGH, NJW 2000, 809-811; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 251-254).
  • OLG Oldenburg, 04.05.2004 - 2 U 112/03

    Prüffähigkeit der Schlussrechnung

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsauffassung des OLG Koblenz in dessen Urteil vom 16. November 1999 (BauR 2000, 911 ff).
  • LG Oldenburg, 26.11.2003 - 5 O 2434/01

    Persönlicher Anwendungsbereich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

    Dieser besteht nach § 25 Abs. 2 Satz 4 HOAI ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad auch dann, wenn keine schriftliche Vereinbarung eines Zuschlages erfolgt ist (OLG Koblenz BauR 2000, 911).
  • LG Oldenburg, 27.11.2003 - 5 O 2434/01

    Was zählt zu den anrechenbaren Kosten?

    Dieser besteht nach § 25 Abs. 2 Satz 4 HOAI ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad auch dann, wenn keine schriftliche Vereinbarung eines Zuschlages erfolgt ist (OLG Koblenz BauR 2000, 911).
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