Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 12.03.2001 - 1 L 3697/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zur Unzumutbarkeit von Garagenanlagen; zur Rücksichtnahme gegenüber Mietern
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 46 BauO ND
Belästigung; Eigentümer; Garage; Garagenanlage; Gebot der Rücksichtnahme; Geräusch; Grundstücksbezogenheit; Grundstückseigentümer; Lärm; Mieter; Ruhezone; Rücksichtnahme; Rücksichtnahmegebot; Verzicht; Wohnruhe; Zumutbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
NBauO § 46 Abs. 1 S. 2
Unzumutbare Belästigungen durch Garagen
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 12.09.2000 - 2 A 161/99
- OVG Niedersachsen, 12.03.2001 - 1 L 3697/00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 503
- BauR 2001, 1249
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 23.09.1991 - 6 L 131/89
Zulässigkeit; Bau; Spielhalle; Wohngebiet; Parkplätze; Ruhestörung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2001 - 1 L 3697/00
Eine Anlage mit 23 Garagen im Hintergelände führt in jedem Fall schon wegen der Zahl der Garagen zu einer erheblichen Störung der Wohnruhe (…Grosse-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 6. Aufl. 1996, § 46 Rdnr. 12; OVG Lüneburg, Urt. v. 23.9.89 - 6 L 131/89 -, ZfBR 1992, 47). - OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98
Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2001 - 1 L 3697/00
Solche liegen nach ständiger Rechtsprechung des Senats erst dann vor, wenn für das vom Zulassungsantragsteller gewünschte Entscheidungsergebnis "die besseren Gründe" sprechen (vgl. Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NVwZ 1999, 431). - OVG Niedersachsen, 28.02.2001 - 1 L 998/00
Anwohner; Gebot der Rücksichtnahme; Rücksichtnahme; Stellplatz; unzumutbare …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2001 - 1 L 3697/00
Die Pflicht zur Rücksichtnahme ist grundstücksbezogen zu sehen und kann deshalb durch subjektive Empfindungen oder Erklärungen einzelner Grundstückseigentümer nicht beeinflusst werden (vgl. zuletzt Beschl. d. Senats v. 28.2.2001 - 1 L 998/00 - m.w.N.).
- VG Hannover, 22.04.2021 - 4 A 3809/20
Einfügen; Gebietserhaltungsanspruch; Gemeinschaftseigentum; Geschlossene …
Das OVG Lüneburg verweist zwar darauf, dass es nicht auf die tatsächliche Nutzung als Erholungsraum ankomme, sondern wesentlich sei, dass die Fläche dem Fahrzeugverkehr und ähnlichen lärm- und immissionsträchtigen Nutzungen entzogen und eine Nutzung zu Erholungszwecken der Fläche selbst sowie der zu dieser Fläche ausgerichteten Wohnräume grundsätzlich möglich sei (OVG Lüneburg, Urt. v. 12.03.2001 - 1 L 3697/00 -, Rn. 4, juris). - OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00
Baugenehmigung, Stellplatz, Umgebung, Zumutbarkeit
Nach allem ist mithin davon auszugehen, dass "Umgebung" i.S.v. § 49 Abs. 10 SächsBO a.F. (= § 49 Abs. 5 SächsBO n. F.) auch die Mieter auf dem Baugrundstück selbst erfasst (im Ergebnis für das niedersächsische Recht ebenso Nieders. OVG, Beschl. v. 12.3.2001, BauR 2001, 1249, 1250; zum Begriff der Umgebung in § 50 SächsBO n.F. (= § 50 Abs. 1 Satz 1 SächsBO a.F.) ebenso Gramlich, in Degenhart, SächsBO, Losebl. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10
Rechtsschutz gegen Bau einer Stellplatzanlage
Die Tatsache aber, dass es sich um Geschosswohnungsbau handelt, ist nur dann geeignet, eine grundsätzliche Reduzierung der Zumutbarkeitsgrenzen für die Bewohner zu begründen, wenn sich nicht bereits aus der Eigenart der Umgebung eine "Ortsüblichkeit" von Störungen der Wohnruhe auch in den sonst geschützten Bereichen ergibt (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 12.03.2001 - 1 L 3697/00 - UPR 2001, 319). - VG Göttingen, 22.02.2023 - 2 B 245/22
Anlage für soziale Zwecke; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsverträglichkeit; …
Ist kein Bebauungsplan vorhanden, so ist auf die faktische Vorbelastung abzustellen (Nds. OVG…, Beschluss vom 20.09.2017 - 1 ME 111/17 -, juris Rn. 6; Urteil vom 12.03.2001 - 1 L 3697/00 -, juris Rn. 4; jeweils m.w.N). - VG Göttingen, 07.08.2006 - 2 B 267/06
Abstand; Anbau; Balkon; Belastung; Billigkeit; Buchgrundstück; einhalten; …
Aus den vorgelegten Plänen kann die Kammer entnehmen, dass eben diese Grundstücksbereiche bisher nicht durch Straßen oder Wege erschlossen sind, dort also tatsächlich ein relativ unberührter Binnenbereich existiert, der durch bauliche Nutzung nicht im Hinblick auf Verkehrslärm vorbelastet ist (vgl. zur Unzulässigkeit belästigender rückwärtiger Bebauung: Nds. OVG, Beschl. v. 12.03.2001 - 1 L 3697/00 -, NVwZ-RR 2001, 503; Beschl. v. 29.08.1997 - 6 M 3892/97 -, NdsVBl. 1998, 47f.; Beschl. v. 05.12.1995 - 1 M 7026/95 -, n.v.; Beschl. v. 18.07.2003 - 1 M 170/03 -, NdsVBl 2003, 325).