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   OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8772
OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99 (https://dejure.org/2002,8772)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.03.2002 - 15 U 180/99 (https://dejure.org/2002,8772)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. März 2002 - 15 U 180/99 (https://dejure.org/2002,8772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung des Honorars aufgrund eines abgeschlossen Architektenvertrages ; Minderung des Honorars wegen eines geringfügigen Planungsfehlers; Vollumfängliches Obsiegen bei Klage auf Teilvergütung unter Berücksichtigung einer Minderung; Schätzung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten - Anwendbarkeit der HOAI bei freiem Mitarbeiterverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kann "Freier Mitarbeiter" HOAI-Mindestsätze fordern?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freier Mitarbeiter oder arbeitnehmerähnliche Beschäftigung? (IBR 2003, 1032)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    HOAI-Honorar für freie Mitarbeiter? (IBR 2003, 144)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1874
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99
    Wirtschaftliche Unselbständigkeit setzt voraus, dass der Abhängige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist und dass er sich in der Regel an eine einzige Person gebunden hat, so dass ohne deren Aufträge seine wirtschaftliche Existenzgrundlage entfiele (BGH NJW 1999, 648, 650; NJW 1999, 218, 220; jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BAG).

    (vgl. hierzu die "Eismann"- Entscheidung BGH NJW 1999, 218, 220) sowie über die Dauer und die Beendigungsmöglichkeiten des Vertragsverhältnisses.

  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99
    Wirtschaftliche Unselbständigkeit setzt voraus, dass der Abhängige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist und dass er sich in der Regel an eine einzige Person gebunden hat, so dass ohne deren Aufträge seine wirtschaftliche Existenzgrundlage entfiele (BGH NJW 1999, 648, 650; NJW 1999, 218, 220; jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BAG).

    Die soziale Schutzbedürftigkeit setzt voraus, dass das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und dass die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BGH NJW 1999, 648, 650).

  • BGH, 06.05.1985 - VII ZR 320/84

    Anwendung der HOAI; Subunternehmertätigkeit eines Architekten; Vereinbarung über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99
    Das gilt zwar dann nicht, wenn der Architekt die Leistungen als Arbeitnehmer erbringt (vgl. BGH Baurecht 1985, 582, 583).

    Denn entgegen der Meinung des Landgerichts ist die HOAI auch auf freie Mitarbeiterverhältnisse anzuwenden, sofern der freie Mitarbeiter nicht eine arbeitnehmerähnliche Person ist (vgl. BGH Baurecht 1985, 582, 583; OLG Oldenburg OLG-Report 1996, 88 f.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 606; Vygen in Hesse/ Korbion/ Mantscheff/ Vygen, HOAI, 4. Aufl., § 1 Rdn. 33, 35; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 7. Aufl., § 4 Rdn. 6).

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Geltungsbereich der Honorarregelungen der HOAI nicht berufsbezogen, sondern leistungsbezogen; die HOAI ist auf alle in ihr angesprochenen Leistungen anzuwenden, gleich wer diese Leistungen erbringt (BGH NJW 1997, 2329 m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1998 - VII ZR 189/97

    Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99
    Außerdem konnte sich die Beklagte unschwer aus ihren Unterlagen über die Höhe der Kosten unterrichten, weil das Bauvorhaben durchgeführt wurde und ihr die Rechnungen vorliegen (vgl. hierzu BGH NJW 1998, 3123).
  • BGH, 18.05.2000 - VII ZR 69/99

    Prüfbarkeit der Architektenschlußrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2000, 2587, 2588) kommt es ohnehin auf die Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers an.
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 231/97

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99
    Daß die Klägerin der Berechnung eine Kostenschätzung und keine Kostenberechnung zugrunde gelegt hat, weshalb die Beklagte die Prüffähigkeit nun in Zweifel zieht, ist offensichtlich und berührt die Prüffähigkeit der Rechnung nicht (vgl. BGH NJW 2000, 206, 207).
  • BGH, 01.07.1971 - VII ZR 224/69

    Rechtsfolgen der Minderung der Werklohnforderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99
    Da die Minderung die gesamte Werklohnforderung betrifft, ist der Minderungsbetrag nicht von dem eingeklagten Teilbetrag abzusetzen, sondern von dem letztrangigen Teil der Werklohnforderung (BGH NJW 1971, 1800).
  • OLG Oldenburg, 14.02.1996 - 2 U 293/95

    Abgrenzung zwischen Werkvertrag (Architektenvertrag) und arbeitnehmerähnlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2002 - 15 U 180/99
    Denn entgegen der Meinung des Landgerichts ist die HOAI auch auf freie Mitarbeiterverhältnisse anzuwenden, sofern der freie Mitarbeiter nicht eine arbeitnehmerähnliche Person ist (vgl. BGH Baurecht 1985, 582, 583; OLG Oldenburg OLG-Report 1996, 88 f.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 606; Vygen in Hesse/ Korbion/ Mantscheff/ Vygen, HOAI, 4. Aufl., § 1 Rdn. 33, 35; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 7. Aufl., § 4 Rdn. 6).
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