Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8229
OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98 (https://dejure.org/2002,8229)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.06.2002 - 4 U 217/98 (https://dejure.org/2002,8229)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 4 U 217/98 (https://dejure.org/2002,8229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag bei Fertigstellung einer Eigentumswohnung in Eigenregie und Verzug des Verkäufers; Auswirkungen der fehlenden Beurkundung einer Baubeschreibung und der Anlagen zur Baugenehmigung auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag - Umfang des Erfordernisses der notariellen Beurkundung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.10.1973 - V ZR 194/72

    Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts; Abschluss eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98
    Es ist anerkannt, dass das Erfordernis der Beurkundung sich auf alle Vereinbarungen erstreckt, aus denen sich nach dem Willen der Partner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. BGHZ 63, 361-1 74, 348-1 NJW 1974, 271; 1984, 974).

    Es ist anerkannt, dass Abreden der Vertragsparteien nur in der Zeit bis zur Auflassung und auch dann nicht dem strengen Beurkundungszwang unterliegen, wenn sie den Inhalt der gegenseitigen Leistungspflichten im wesentlichen unberührt lassen und allein dem Ziel und Zweck dienen, Abwicklungsschwierigkeiten zu beheben, die in dem an sich unverändert gültigen Vertragsverhältnis aufgetreten sind (vgl. BGH LM Nr. 14, 27, 49, 57, 103 zu § 313; NJW 1974, 271; 1982, 434; 1984, 612; 1988, 3263; Kanzleiter im Münchener Kommentar, BGB , 3. Aufl., § 313 RN 55 ff, 56, 57 m.w.N.).

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98
    Nach dem Kaufvertrag waren " alle Räume Baubeschreibung K 11) beziehungsweise sämtliche Zimmerwände und -decken " (Ergänzung zur Baubeschreibung, Anlage K 1 mit Glasfasertapete in hellen Tönen mit Latexfarbe gestrichen zu liefern. Die Malerarbeiten haben unstreitig die Kläger veranlasst. Es ist bereits oben begründet worden, dass sich die Parteien auf einen Preis von 26, 30 DM /m² geeinigt haben. Die Behauptung der Kläger, die gesamte von der Malerfirma ... bearbeitete Fläche habe entsprechend der genauen Maßangaben in der Rechnung vom 04.11.1997 ausschließlich der Flächen im Bad insgesamt 523 m² betragen, ist als unstreitig zu werten. Zwar hat die Beklagte diese Gesamtfläche bestritten, das ist jedoch als nicht ausreichend substantiiert unerheblich. Es ist anerkannt, dass die an sich nicht darlegungsverpflichtete Partei ihren bestreitenden Sachvortrag substantiieren muss, wenn der Gegner die Einzelheiten seiner Berechnung bis ins Detail dargestellt hat und der bestreitenden Parteien dies nach den Verhältnissen des Einzelfalls zuzumuten ist (vgl. BGH NJW 1993, 3196 ; WM 1990, 1844 ; WM 1996, 2253 ).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98
    Nach dem Kaufvertrag waren " alle Räume Baubeschreibung K 11) beziehungsweise sämtliche Zimmerwände und -decken " (Ergänzung zur Baubeschreibung, Anlage K 1 mit Glasfasertapete in hellen Tönen mit Latexfarbe gestrichen zu liefern. Die Malerarbeiten haben unstreitig die Kläger veranlasst. Es ist bereits oben begründet worden, dass sich die Parteien auf einen Preis von 26, 30 DM /m² geeinigt haben. Die Behauptung der Kläger, die gesamte von der Malerfirma ... bearbeitete Fläche habe entsprechend der genauen Maßangaben in der Rechnung vom 04.11.1997 ausschließlich der Flächen im Bad insgesamt 523 m² betragen, ist als unstreitig zu werten. Zwar hat die Beklagte diese Gesamtfläche bestritten, das ist jedoch als nicht ausreichend substantiiert unerheblich. Es ist anerkannt, dass die an sich nicht darlegungsverpflichtete Partei ihren bestreitenden Sachvortrag substantiieren muss, wenn der Gegner die Einzelheiten seiner Berechnung bis ins Detail dargestellt hat und der bestreitenden Parteien dies nach den Verhältnissen des Einzelfalls zuzumuten ist (vgl. BGH NJW 1993, 3196 ; WM 1990, 1844 ; WM 1996, 2253 ).
  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 293/95

    Darlegung der Klageforderung gegenüber einem später pfändenden anderen Gläubiger

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98
    Nach dem Kaufvertrag waren " alle Räume Baubeschreibung K 11) beziehungsweise sämtliche Zimmerwände und -decken " (Ergänzung zur Baubeschreibung, Anlage K 1 mit Glasfasertapete in hellen Tönen mit Latexfarbe gestrichen zu liefern. Die Malerarbeiten haben unstreitig die Kläger veranlasst. Es ist bereits oben begründet worden, dass sich die Parteien auf einen Preis von 26, 30 DM /m² geeinigt haben. Die Behauptung der Kläger, die gesamte von der Malerfirma ... bearbeitete Fläche habe entsprechend der genauen Maßangaben in der Rechnung vom 04.11.1997 ausschließlich der Flächen im Bad insgesamt 523 m² betragen, ist als unstreitig zu werten. Zwar hat die Beklagte diese Gesamtfläche bestritten, das ist jedoch als nicht ausreichend substantiiert unerheblich. Es ist anerkannt, dass die an sich nicht darlegungsverpflichtete Partei ihren bestreitenden Sachvortrag substantiieren muss, wenn der Gegner die Einzelheiten seiner Berechnung bis ins Detail dargestellt hat und der bestreitenden Parteien dies nach den Verhältnissen des Einzelfalls zuzumuten ist (vgl. BGH NJW 1993, 3196 ; WM 1990, 1844 ; WM 1996, 2253 ).
  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98
    Es besteht zwar für die Zeitpunkt, zu dem die Heilung eintritt, die tatsächliche Vermutung, dass die Parteien des Vertrages den Willen haben, einander das zu gewähren, was sie haben würden, wenn der Vertrag von Anfang an wirksam gewesen wäre (vgl. BGHZ 32, 11, 13; 54, 56, 63-1 82, 398, 405).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98
    Dass die Kläger mit ihrem Tun auch eigene Belange wahrgenommen haben, nämlich zu erreichen versucht haben, die Wohnung wie vertraglich vereinbart übernehmen zu können, hindert die Bejahung des Fremdgeschäftsführungswillen nicht (zum Problem vgl. BGHZ 16, 12, 16; 54, 157, 160; 98, 235, 240, Seiler in Münchener Komm. BGB , a.a.O. § 677 RN 8 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53

    Gefahrenbeseitigung bei Ruinen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98
    Dass die Kläger mit ihrem Tun auch eigene Belange wahrgenommen haben, nämlich zu erreichen versucht haben, die Wohnung wie vertraglich vereinbart übernehmen zu können, hindert die Bejahung des Fremdgeschäftsführungswillen nicht (zum Problem vgl. BGHZ 16, 12, 16; 54, 157, 160; 98, 235, 240, Seiler in Münchener Komm. BGB , a.a.O. § 677 RN 8 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1981 - V ZR 138/80

    Zur Beurkundungspflicht nachträglicher Kaufvertragsänderungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98
    Es ist anerkannt, dass Abreden der Vertragsparteien nur in der Zeit bis zur Auflassung und auch dann nicht dem strengen Beurkundungszwang unterliegen, wenn sie den Inhalt der gegenseitigen Leistungspflichten im wesentlichen unberührt lassen und allein dem Ziel und Zweck dienen, Abwicklungsschwierigkeiten zu beheben, die in dem an sich unverändert gültigen Vertragsverhältnis aufgetreten sind (vgl. BGH LM Nr. 14, 27, 49, 57, 103 zu § 313; NJW 1974, 271; 1982, 434; 1984, 612; 1988, 3263; Kanzleiter im Münchener Kommentar, BGB , 3. Aufl., § 313 RN 55 ff, 56, 57 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1977 - V ZR 90/75

    Nichtbeurkundung der Baubeschreibung im Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98
    Daraus folgt, dass das Formerfordernis auch für die Baubeschreibung und Teile gilt, die der Baugenehmigung anliegen, wenn sich Inhalt und Umfang der Pflichten einer Partei hieraus ergeben (vgl. BGHZ 69, 266, 74, 348; NJW 1979, 1495, 1498, 1984; Palandt- Heinrichs, BGB , 61. Aufl. 2002, § 313 RN 27, 29).
  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 150/82

    Zur Beurkundungspflicht bei Kaufpreisvorauszahlungsanrechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98
    Es ist anerkannt, dass das Erfordernis der Beurkundung sich auf alle Vereinbarungen erstreckt, aus denen sich nach dem Willen der Partner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. BGHZ 63, 361-1 74, 348-1 NJW 1974, 271; 1984, 974).
  • BGH, 08.04.1988 - V ZR 260/86

    Abänderung der Rücktrittsvoraussetzungen von einem Grundstückskauf

  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68

    ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, keine GoA

  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 121/82

    Zur Beurkundungspflicht von Zusatzvereinbarungen

  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 99/77

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises - Voraussetzungen für eine vollständige

  • BGH, 18.10.1951 - IV ZR 63/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.01.1960 - V ZR 135/58

    Heilung eines Formmangels (§ 313 Satz 2 BGB)

  • BGH, 10.11.1978 - V ZR 181/76

    Gegenseitige Gewährung des von den Vertragspartnern Gewollten als Folge der

  • BGH, 14.12.2016 - VII ZB 29/16

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Unterbleiben der

    bb) Eine verbreitete Ansicht bejaht hingegen grundsätzlich eine entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO in Fällen, in denen der Antragsteller den angeforderten Auslagenvorschuss nicht einzahlt und die beantragte Beweiserhebung deshalb unterbleibt (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 500 f., juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 30. August 2005 - 1 W 1533/05, 1 W 1534/05, 1 W 1535/05, juris Rn. 15; OLG Jena, BauR 2002, 667 ff., juris Rn. 20 ff.; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 419 f., juris Rn. 3; OLG Celle, NJW-RR 1998, 1079, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 1150, juris Rn. 4; Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl., vor § 485 Rn. 18; Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 494a Rn. 53; Gercke, Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens, 2011, S. 95 ff.; nach den Umständen des Einzelfalls differenzierend: OLG München, BauR 1999, 784 f., juris Rn. 5 ff.; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 345, 347, juris Rn. 23; Sturmberg, Die Beweissicherung, 2004 Rn. 365; Luz in Jahrbuch Baurecht 2003, 253, 267; vgl. zum Meinungsstreit auch Seibel, Selbständiges Beweisverfahren, 2013, § 494a ZPO Rn. 29 ff.).
  • OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05

    Erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis: Zusätzliche Vergütung?

    In der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (BauR 2003, 253) war der Bauvertrag wegen eines Formmangels unwirksam.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht