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   OVG Niedersachsen, 21.11.2002 - 1 ME 255/02   

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https://dejure.org/2002,12814
OVG Niedersachsen, 21.11.2002 - 1 ME 255/02 (https://dejure.org/2002,12814)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.11.2002 - 1 ME 255/02 (https://dejure.org/2002,12814)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. November 2002 - 1 ME 255/02 (https://dejure.org/2002,12814)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Reines Wohngebiet; Schwimmhalle als Nebenanlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs 1 BauNVO
    Firsthöhe; Grundfläche; Nebenanlage; reines Wohngebiet; Schwimmhalle; Unterordnung; Wohnhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 14 Abs. 1
    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Schwimmhalle als Nebenanlage im reinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 218
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2002 - 1 ME 255/02
    Nebenanlage eines Wohnhauses zulässig, weil die Schwimmhalle dem Wohnen förderlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 - IV C 6.75 -, BRS 30 Nr. 117).
  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 18.94

    Verlust der Eigenschaft als untergeordnete Nebenanlage durch den Anbau an ein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2002 - 1 ME 255/02
    Anzumerken ist im Hinblick auf den Entwurf vom 12. Februar 2002, dass eine Verbindung zwischen dem Wohnhaus und der Schwimmhalle die Eigenschaft der Schwimmhalle als Nebenanlage aufheben würde, weil die Schwimmhalle damit Bestandteil des Wohnhaus würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.1994 - 4 B 18.94 -, Buchholz 406.12, § 23 BauNVO Nr. 1).
  • OVG Hamburg, 30.07.2003 - 2 Bf 427/00

    Private Schwimmhalle in reinem Wohngebiet?

    Eine Schwimmhalle für die Bewohner eines Wohnhauses und gelegentliche Gäste ist regelmäßig eine der Wohnnutzung des Grundstücks dienende Nebenanlage; sie ist funktionell dadurch gekennzeichnet, dass sie im Hinblick auf den Zweck des Wohnens ähnlich wie Zubehör zu einem Wohngebäude eine Hilfsfunktion hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1976, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 30.4.1975, BRS 29 Nr. 22, Urteil vom 26.6.1975, BRS 29 Nr. 91; OVG Münster, Urteile vom 15.6.1973, BRS 27 Nr. 32, und vom 23.2.1979, BRS 35 Nr. 39; VGH Kassel, Beschluss vom 27.1.1978, BRS 33 Nr. 25; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.11.2002, BauR 2003, S. 218; Fickert/Fieseler, a.a.O., Rdnrn. 23 und 24.1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2003 - 7a D 118/02

    Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Beseitigung von zur Unwirksamkeit

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 4 BN 53.02 - BauR 2003, 218.
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