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   OLG Celle, 07.09.2005 - 7 U 12/05   

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https://dejure.org/2005,8045
OLG Celle, 07.09.2005 - 7 U 12/05 (https://dejure.org/2005,8045)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.09.2005 - 7 U 12/05 (https://dejure.org/2005,8045)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. September 2005 - 7 U 12/05 (https://dejure.org/2005,8045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauvertragsrecht: Rechtsnatur der EVM (B) ZVB/E, Rechtswirkungen einer vom Auftraggeber erteilten Schlussrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung: Nachforderungsausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vom Auftraggeber erstellte Schlussrechnung löst Wirkungen des § 16 Nr. 3 VOB/B aus! (IBR 2005, 523)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1820 (Ls.)
  • BauR 2005, 1933
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.2005 - 7 U 12/05
    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 2004, 668) eröffne jede besondere Vertragsbedingung, die von einer VOB-Regelung abweiche, unabhängig davon, ob der Kernbereich berührt werde, eine Inhaltskontrolle der VOB nach dem AGB-Gesetz.

    c) Die Parteien haben die VOB insgesamt vereinbart, weshalb die Bestimmung über die Ausschlusswirkung in § 16 Abs. 3 VOB nicht der Inhaltskontrolle des - auf das Vertragsverhältnis der Parteien noch anzuwendenden - AGB-Gesetzes unterliegt; der sie - worauf der Beklagte zutreffend hinweist - nicht standhalten würde (BGH in NJW 2004, 1597).

    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - so im Urteil vom 22. Januar 2004 (NJW 2004, 1597) - wird dieser Interessenausgleich nunmehr durch jegliche vertragliche Abweichung von der VOB gestört, ohne dass es darauf ankommt, ob die abweichende Regelung in den Kernbereich der VOB eingreift, was dazu führt, dass die VOB-Bestimmungen dann nach dem AGB-Gesetz überprüft werden können.

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.2005 - 7 U 12/05
    Der Beklagte weist zu Recht darauf hin, es sei nach § 17 VOB zulässig, Abschlagszahlungen von der Leistung einer vereinbarten Sicherheit abhängig zu machen (Heiermann/Riedl/Rusam, a. a. O., B § 17 Rn. 23), wobei für den vorliegenden Altvertrag die Bürgschaftsklausel Nr. 30 ergänzend dahin auszulegen ist, dass der Unternehmer nur eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft schuldet (BGH NJW 2002, 3098).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.2005 - 7 U 12/05
    Will der Auftraggeber seine Kündigung nicht so verstanden wissen, muss sich das aus der Erklärung oder den Umständen ergeben (BGH NZBau 2003, 665).
  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 286/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzpauschale im Falle des Nachweises

    Auszug aus OLG Celle, 07.09.2005 - 7 U 12/05
    Im Rahmen des § 8 Nr. 4 VOB bestehen gegen eine Schadenspauschalierungsklausel im Grundsatz keine Bedenken (BGH BauR 1996, 384; Heiermann/Riedl/Rusam, a. a. O., B § 8 Rn. 46a).
  • OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12

    Bauvertrag: Abnahme einer nicht vollständigen und mangelhaften Werkleistung;

    Sie enthalten lediglich Konkretisierungen, ohne die Regelungen der VOB/B entscheidend abzuändern (vgl. OLG Celle BauR 2005, 1933, juris RN 32).
  • OLG Jena, 19.09.2007 - 7 U 35/07

    Vergütung für auftraglos erbrachte Leistungen

    Bei diesen zusätzlichen Vertragsbedingungen handelt es sich um von öffentlich-rechtlichen Auftraggebern einheitlich verwendete und bundesweit vereinbarte Bestimmungen (OLG Celle, BauR 2005, 1933, 1936).
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