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   OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 7 U 108/05   

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https://dejure.org/2006,5169
OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 7 U 108/05 (https://dejure.org/2006,5169)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.01.2006 - 7 U 108/05 (https://dejure.org/2006,5169)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 7 U 108/05 (https://dejure.org/2006,5169)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten: Begriff der selbstständigen Bauleistung; nicht entschädigungspflichtige Bauleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer Bauleistungsversicherung ; Frage nach der Beschädigung einer Teilleistung des Bauwerkes; Beschädigung von in eine Betonwand eingebauten Lüftungsrohren; Fehlerhaftigkeit der Lüftungsrohre bereits bei Einbau

  • versicherung-recht.de

    ABN

  • Judicialis

    ABN § 2 Nr. 1; ; ABN § 2 Nr. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ABN 95 § 2 Nr. 1; ABN 95 § 2 Nr. 3 a
    Abgrenzung eines versicherten Sachschadens vom nicht entschädigungspflichtigen Leistungsmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABN § 2 Nr. 1, 3
    Bauwesenversicherung: Selbstständige Bauleistung - Leistungsausschluss wegen Mangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherung: Nicht entschädigungspflichtige Bauleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauleistungsversicherung: Sachschaden oder Leistungsmangel? (IBR 2006, 596)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 437
  • VersR 2007, 494
  • BauR 2006, 1920
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.1979 - IV ZR 174/77

    Bauwesenversicherung: Umfang

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 7 U 108/05
    Haftet ein Mangel der Bauleistung unmittelbar an, d.h. ist er integraler Bestandteil der Leistung oder Teilleistung schon in ihrer Entstehung, fließt die Beeinträchtigung in die Herstellung der Leistung durch die Art, wie sie angelegt oder ausgeführt wird, unmittelbar ein, so liegt ein einen ersatzfähigen Sachschaden ausschließender Leistungsmangel vor (BGHZ 75, 50 = VersR 1979, 853 unter II 2).

    Der Schaden kann auch eine bereits mangelhaft erbrachte, aber nicht wertlose Teilleistung treffen, wenn sie einen über ihre Mangelhaftigkeit hinausgehende ersatzfähige Beschädigung erleidet (BGH VersR 1979, 853 unter II 2 c und 856 unter II 2 b; Prölss/Martin/Voith/Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl., § 2 ABU Rn. 5; von Rintelen a.a.O. § 36 Rn. 47).

    Ein Sachschaden im Sinne von § 2 Nr. 1 ABN liegt nur dann vor, wenn die mangelhafte Leistung eine Beschädigung oder Zerstörung einer bis dahin bereits vorhandenen Bauleistung bewirkt (BGH VersR 1979, 853 unter II 2 a).

    Die Abgrenzung von Sachschaden und Leistungsmangel in der Bauleistungsversicherung ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (BGHZ 75, 50 = VersR 1979, 853).

  • BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77

    Bauwesenversicherung: Umfang

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 7 U 108/05
    Zur Frage einer selbstständigen Bauleistung im Sinne von § 2 Nr. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch den Auftraggeber (ABN) - Fassung 1995 (im Anschluss an BGHZ 75, 62 = VersR 1979, 856).

    Sinn und Zweck der Versicherung ist gerade der Schutz vor Gefahren, die sich aus dem Aufeinanderaufbauen und Ineinandergreifen der einzelnen Leistungen und der damit gegebenen Einwirkungsmöglichkeiten anderer Baubeteiligter ergeben (BGHZ 75, 62 = VersR 1979, 856 unter II 2 a).

    Vielmehr ist der vorliegende Sachverhalt mit demjenigen vergleichbar, der der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 75, 62) zu Grunde liegt.

    Ebenso geklärt ist die Frage, wann Gewerke verschiedener Unternehmer, die eine Funktionseinheit bilden, versicherungsrechtlich als selbstständige Teilleistungen anzusehen sind (BGHZ 75, 62 = VersR 1979, 856).

  • OLG Hamm, 16.06.1999 - 20 U 92/98

    Bauleistungsversicherung: unvorhergesehene Schäden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 7 U 108/05
    Nach der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 2000, 1104) kann der örtliche Bauleiter eines Bauunternehmers dessen Repräsentant sein, wenn er die Baustelle selbstständig leitete und für sie verantwortlich war.
  • OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 132/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 7 U 108/05
    Zum Vergleich hat es eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (VersR 1984, 1057) herangezogen, wonach die Herstellung einer Stahlbetondecke eine einheitliche Bauleistung darstellt und die Beschädigung der vom Rohbauunternehmer verlegten Bewehrung beim Einfüllen oder Rütteln des Betons keinen Versicherungsschutz nach § 2 Nr. 1 ABN auslöse.
  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und

    Die mangelhafte Teilleistung "Holzkonstruktion" hat dadurch keine zu ihrer Mangelhaftigkeit hinzutretende weitere Beschädigung erlitten (vgl. auch OLG Stuttgart BauR 2006, 1920, Juris RN 27).
  • OLG Celle, 02.02.2012 - 8 U 205/11

    Ist die Bauleistungsversicherung eine Vollkaskoversicherung für Bauleistungen?

    Der Senat teilt damit die Auffassung des OLG Stuttgart aus dem Urteil vom 19. Januar 2006 (7 U 108/05).
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