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   KG, 15.03.2005 - 27 U 399/03   

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https://dejure.org/2005,10901
KG, 15.03.2005 - 27 U 399/03 (https://dejure.org/2005,10901)
KG, Entscheidung vom 15.03.2005 - 27 U 399/03 (https://dejure.org/2005,10901)
KG, Entscheidung vom 15. März 2005 - 27 U 399/03 (https://dejure.org/2005,10901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauzeitverlängerung: Honorarerhöhung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Bauzeitverlängerung - Honorarerhöhung?

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Architekt Mehraufwand bei Bauzeitverlängerungen im Einzelnen nachweisen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeitverlängerung: Honorarerhöhung? (IBR 2006, 683)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 489
  • BauR 2007, 160
  • BauR 2007, 906
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 16.12.1999 - 12 U 34/99

    Ansprüche des Architekten bei Bauzeitüberschreitung

    Auszug aus KG, 15.03.2005 - 27 U 399/03
    Die ihr hierdurch seit Beauftragung durch die Beklagte im März 1998 entstandenen Mehraufwendungen betragen an Lohn- und Personalkosten unter Berücksichtigung der vom Oberlandesgericht Brandenburg - Baurecht 2001 1772 ff. - aufgestellten Grundsätze unter Abzug der geleisteten Zahlungen 1.423.903,89 Euro (Anlage K 59).

    25 a) Die in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Baurecht 2001, 1772 ff.) dargestellte Berechnungsmethode steht im Widerspruch zum Preisrecht der HOAI und kann auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragen werden.

  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 456/01

    Vereinbarung eines Anspruchs auf Entgelterhöhung für die Bauüberwachung bei

    Auszug aus KG, 15.03.2005 - 27 U 399/03
    Diese Anpassungsklausel ist auch außerhalb seiner preisrechtlichen Zulässigkeit nach § 4 a Satz 3 HOAI jedenfalls auf Grundlage eines Vertragsanpassungsanspruches wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage wirksam (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. September 2004 - VII ZR 456/01).
  • OLG Naumburg, 23.04.2015 - 1 U 94/14

    Ingenieurvertrag: Aufwendungsersatzanspruch und Vergütungsanspruch bei

    Mehraufwendungen sind solche Ausgaben, die der Auftragnehmer für die geschuldete Leistung tatsächlich hatte und die er ohne die Bauzeitverzögerung nicht gehabt hätte (KG, Urteil vom 15.3.2005, 27 U 399/03, zitiert in juris Rdn. 27; OLG Dresden a.a.O. Rdn. 53 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2006, 5 U 100/02, zitiert in juris Rdn. 82, 85, 86; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rdn. 1042).
  • KG, 13.04.2010 - 21 U 191/08

    Keine Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung!

    Auf den für die Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand kommt es für die Bemessung der Vergütung nicht an (vgl. zum Vorstehenden auch KG BauR 2007, 906 ff Juris Rz 25).
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