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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 C 10225/08   

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https://dejure.org/2008,21408
OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 C 10225/08 (https://dejure.org/2008,21408)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.10.2008 - 1 C 10225/08 (https://dejure.org/2008,21408)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 1 C 10225/08 (https://dejure.org/2008,21408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veränderung der Lage eines Grundstücks durch Verwirklichung eines Bebauungsplans unter Abwägungsgesichtspunkten; Höhenfestsetzung der Straße im Westen des Grundstücks als unzumutbare Lage des Grundstücks zur Straße sowie als eine ungerechtfertigte Höhendifferenz zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1108
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 C 10225/08
    Dieses ist verletzt, wenn entweder eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten privaten und öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 12.12.1969, BVerwGE 34, 301, 309 ff. [BVerwG 12.12.1969 - IV C 105/66] und vom 05.07.1974, BVerwGE 45, 315 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72] ).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 C 10225/08
    Dieses ist verletzt, wenn entweder eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten privaten und öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 12.12.1969, BVerwGE 34, 301, 309 ff. [BVerwG 12.12.1969 - IV C 105/66] und vom 05.07.1974, BVerwGE 45, 315 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72] ).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 C 10225/08
    Durch die Festsetzung der Erschließungsstraße "Auf dem K." unter Inanspruchnahme von Grundstücken des Antragstellers (Parzellen Nr. 434, 435) für abstützende Böschungen wird insbesondere dessen Anspruch auf gerechte Abwägung seiner Belange berührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1998, BVerwGE 107, 215, 220 f.) [BVerwG 24.09.1998 - 4 CN 2/98] .
  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 C 10225/08
    Da die Böschungen auch nach wie vor Planungsgegenstand sind, steht dem Antragsteller zugleich ein Rechtsschutzinteresse für die begehrte Ungültigerklärung der Vorschrift zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.03.2002, NVwZ 2002, 869).
  • BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 5.08

    Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern; Herstellung des

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Bebauungsplan mit Urteil vom 29. Oktober 2008 (BauR 2009, 1108) wegen eines beachtlichen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot für unwirksam erklärt.
  • BVerwG, 15.07.2010 - 4 BN 13.10

    Anforderungen der Besetzungsrüge; Senatswechsel anhängiger Sache durch

    cc) Als weiteren Verfahrensmangel rügt der Antragsteller, der Vorsitzende des erkennenden vorinstanzlichen Senats habe seine Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO und den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt, weil er nicht über die Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts zur auch im vorliegenden Fall einschlägigen Straßenböschungsproblematik (OVG Koblenz, Urteile vom 18. Oktober 2007 - 1 C 11173/06 - und vom 29. Oktober 2008 - 1 C 10225/08 -) informiert habe, deren Beachtung zur Zulassung der Revision hätte führen müssen.
  • BVerwG, 15.07.2010 - 4 BN 14.10

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen alle Richter eines

    cc) Als weiteren Verfahrensmangel rügt die Antragstellerin, der Vorsitzende des erkennenden vorinstanzlichen Senats habe seine Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO und den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt, weil er nicht über die Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts zur auch im vorliegenden Fall einschlägigen Straßenböschungsproblematik (OVG Koblenz, Urteile vom 18. Oktober 2007 - 1 C 11173/06 - und vom 29. Oktober 2008 - 1 C 10225/08 -) informiert habe, deren Beachtung zur Zulassung der Revision hätte führen müssen.
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