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   OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 A 10361/08.OVG   

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https://dejure.org/2008,4811
OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 A 10361/08.OVG (https://dejure.org/2008,4811)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.07.2008 - 1 A 10361/08.OVG (https://dejure.org/2008,4811)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 1 A 10361/08.OVG (https://dejure.org/2008,4811)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliche Bedeutung der optischen Wirkung eines Bauwerkes bei der Beurteilung des Prägens eines Baugebietes i.S.d. § 172 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Bauliche Ansicht eines Straßenzuges und dessen Erscheinungsbild als Bestandteil eines Ortsbildes; Prüfung der ...

  • Judicialis

    BauGB § 172; ; BauGB § 172 Abs. 1; ; BauGB § 172 Abs. 1 S. 1; ; BauGB § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; BauGB § 172 Abs. 3; ; BauGB § 172 Abs. 3 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Erhaltungssatzung; Verhinderungsplanung; städtebauliche Eigenart; Straßenbild; Erhaltungswürdigkeit; Fremdkörper; Gebietsabgrenzung; Abbruchgenehmigung; prägen; Ortsbild prägend; optische Wirkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beurteilung des Prägens i.S.v. § 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 81
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Hamburg, 12.12.2007 - 2 Bf 10/02

    Abrissgenehmigung im Bereich einer Erhaltungssatzung; wirtschaftliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 A 10361/08
    Der erkennende Senat verfügt nämlich als ein mit Bausachen vertrauter Spruchkörper über hinreichende Sachkunde, um die optische Wirkung des Gebäudes beurteilen zu können (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 2 BF 10/02 - in juris; ähnlich auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Dezember 2005, BauR 2006, 665).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - 2 B 2.03

    Optische Verschließung von Arkaden durch Schauvitrinen; städtebaulicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 A 10361/08
    Der erkennende Senat verfügt nämlich als ein mit Bausachen vertrauter Spruchkörper über hinreichende Sachkunde, um die optische Wirkung des Gebäudes beurteilen zu können (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 2 BF 10/02 - in juris; ähnlich auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Dezember 2005, BauR 2006, 665).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 A 10361/08
    Dadurch verlieren die mit der Satzung verfolgten Ziele nicht ihren städtebaulichen Charakter (s. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001, NVwZ 2001, 1043).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 A 10361/08
    Allein der Umstand, dass ein Bebauungsplan nach seiner Entstehungsgeschichte einen ad-hoc-Bezug auf ein zu verhinderndes Vorhaben aufweist und räumlich auf den Grundbesitz eines Einzelnen begrenzt ist, lässt nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts keinerlei Schlüsse auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Planung zu (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990, NVwZ 1991, 875).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 8 A 10587/07

    Baugenehmigungserteilung; Schlusspunkttheorie; Denkmalschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 A 10361/08
    Will die Klägerin als Bauherrin bei dieser Sachlage die gerichtliche Verpflichtung zur Erteilung der Baugenehmigung erwirken, so kann sie dies nur durch die gleichzeitige Verpflichtung zum Erlass der parallel notwendigen Genehmigungen erreichen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Juli 2007, BauR 2007, 1857).
  • BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93

    Zivilrechtliche Verpflichtung zur Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Baulast

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 A 10361/08
    Auch die Tatsache, dass eine sog. Einzelfallplanung erst aus Anlass der Verhinderung eines konkreten sich - wie hier - bereits im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhabens erfolgt, ist für sich genommen kein Umstand, entsprechende Schlüsse zu ziehen (s. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1993, ZfBR 1994, 100).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 8 C 11686/19

    Teilunwirksamkeit einer Erhaltungssatzung, weil für eine bestimmte Regelung eine

    Eine solche läge erst dann vor, wenn die Erhaltung des Gebiets in Wahrheit nicht gewollt und die Satzung nur ein vorgeschobenes Mittel wäre, um einen Bau- oder Abrisswunsch (z. B.) der Antragsteller zu verhindern (vgl. OVG RP, Urteil vom 31. Juli 2008 - 1 A 10361/08.OVG -, BauR 2009, S. 81 und juris, Rn. 39 f.).

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze kommt es vorliegend darauf an, ob das in der angegriffenen Satzung festgelegte Erhaltungsgebiet eine städtebauliche Eigenart aufweist, die sich aus seiner städtebaulichen Gestalt ergibt (Erhaltungswürdigkeit des Gebiets); diese wird im Einzelnen bestimmt durch die Elemente "Ortsbild", "Stadtgestalt" oder - hier nicht einschlägig - "Landschaftsbild" (vgl. OVG RP, Urteil vom 31. Juli 2008, a.a.O., Rn. 42).

    Die Erhaltungswürdigkeit des abgegrenzten Gebiets ist danach nur dann zu verneinen, wenn das Gebiet durch vorgefundene Fremdkörper ("Bausünden") insgesamt einen so unharmonischen Eindruck aufweist, dass eine Erreichung der Erhaltungsziele nicht mehr realistisch gewährleistet ist (so: OVG RP, Urteil vom 31. Juli 2008, a.a.O., Rn. 42).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2018 - 1 MB 11/18

    Gründe für des städtebaulichen Erhaltungsschutzes; Begriff der Villa

    Letzteres wiederum ergibt sich aus der Straßenführung selbst und durch die sie begrenzenden Grundstücke und ihren baulichen Anlagen oder aus dem Bild, dass eine Straße in Verbindung mit den angrenzenden Grundstücken auf den darauf befindlichen Anlagen für den Beschauer abgibt (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 31.07.2008 - 1 A 10361/08.OVG -, juris [Rn. 42] m.w.N.).

    Auch stellen weder die Antragsgegnerin noch das Verwaltungsgericht in Abrede, dass im Geltungsbereich des Satzungsbeschlusses auch bauliche Anlagen vorhanden sind, die nicht (mehr) Zeugnis jener Baukultur um die Jahrhundertwende sind; solche "Fremdkörper" stellen die Zielsetzung der künftigen Erhaltungssatzung für das betreffende Gebiet jedoch nicht in Frage (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 31.07.2008 - 1 A 10361/08.OVG -, a.a.O. [Rn. 42]).

  • OVG Hamburg, 09.07.2014 - 2 E 3/13

    Wirksamkeit einer Sozialen Erhaltungsverordnung - unerwünschte Veränderung der

    Sie ist so vorzunehmen, dass das Schutzziel in wesentlichen Teilen des Gebietes erreicht werden kann, ohne dass an die Grenzziehung zu hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2012, a.a.O., 367; OVG Koblenz, Urt. v. 31.7.2008, BauR 2009, 81, 83; Stock, a.a.O., § 172 Rn. 63).
  • OVG Hamburg, 13.06.2012 - 2 E 2/08

    Festsetzung eines Erhaltungsbereichs zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart

    Die Abgrenzung des Erhaltungsgebiets darf deshalb mit einer gewissen Großzügigkeit und Pauschalität vorgenommen werden (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 31.7.2008, BauR 2009, 81, 83).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2022 - 8 C 11319/21

    Bauplanungsrecht (Erhaltungssatzung)

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze kommt es vorliegend darauf an, ob das in der angegriffenen Satzung festgelegte Erhaltungsgebiet eine städtebauliche Eigenart aufweist, die sich aus seiner städtebaulichen Gestalt ergibt (Erhaltungswürdigkeit des Gebiets); diese wird im Einzelnen bestimmt durch die Elemente "Ortsbild", "Stadtgestalt" oder "Landschaftsbild" (hier nicht einschlägig) (vgl. OVG RP, Urteil vom 31. Juli 2008 - 1 A 10361/08.OVG -, BauR 2019, S. 81 u. juris, Rn. 42).
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