Rechtsprechung
| BVerwG, 30.10.2008 - 4 B 56.08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Versagung einer Baugenehmigung gem. § 172 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 172 Abs. 3 Satz 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 11.12.2007 - 3 K 231/07
- VG Mainz, 11.12.2007 - 3 K 911/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 A 10361/08
- BVerwG, 30.10.2008 - 4 B 56.08
Papierfundstellen
- BauR 2009, 474
- ZfBR 2009, 157
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 30.10.2008 - 4 B 56.08
Soweit es um die Prägung des Ortsbildes oder der Stadtgestalt durch die "Villa Nau" geht (§ 172 Abs. 3 Satz 1, 1. Alt. BauGB), legt die Beschwerde nicht - wie dies erforderlich wäre (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328) - dar, welche tatsächlichen, über das Ergebnis der Augenscheinseinnahme hinausgehenden Feststellungen der Sachverständige voraussichtlich getroffen hätte.
- VG Hamburg, 30.10.2020 - 7 K 4140/18
Vereinbarkeit eines Änderungsvorhabens (Dachausstiegsbauwerk) mit einer …
Dementsprechend genügt der bloße Umstand, dass die Anlage im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung liegt, für eine Versagung einer Änderungsgenehmigung offensichtlich nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.2008, 4 B 56/08, juris Rn. 8 m.w.N.).Die ortsbildprägende Wirkung der konkreten Anlage kann vielmehr auch von der Wirkung solcher baulicher Anlagen in ihrer (näheren) Umgebung abhängen, die in einer Weise im Widerspruch zur durch die Erhaltungsregelung geschützten Eigenart des Gebiets stehen, dass sie die Wirkung der zu schützenden Objekte schmälern (BVerwG, Beschl. v. 30.10.2008, a.a.O., Rn. 8 m.w.N.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2009 - 3 M 54/09
Funktionslosigkeit von Erhaltungssatzungen; keine Möglichkeit der Ersetzung des …
Dass die Anlage in einem rechtmäßig festgesetzten Erhaltungsgebiet liegt, genügt nicht (BVerwG, B. v. 30.10.2008 - 4 B 56/08 - BauR 2009, 474). - VG Hamburg, 01.07.2025 - 6 K 2557/22
Baugenehmigung für die Errichtung einer Dachterrasse im räumlichen …
Dementsprechend genügt der bloße Umstand, dass die Anlage im räumlichen Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung liegt, für eine Versagung einer Änderungsgenehmigung nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.2008, 4 B 56.08, juris Rn. 8).
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