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   BayObLG, 24.08.1961 - RReg. 4 St 326/60   

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BayObLG, 24.08.1961 - RReg. 4 St 326/60 (https://dejure.org/1961,2450)
BayObLG, Entscheidung vom 24.08.1961 - RReg. 4 St 326/60 (https://dejure.org/1961,2450)
BayObLG, Entscheidung vom 24. August 1961 - RReg. 4 St 326/60 (https://dejure.org/1961,2450)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 2268
  • BayObLGSt 1961, 213
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 08.05.1979 - 3 Ss 76/79
    Von einem an "schwer zugänglicher Stelle" befindlichen Schmuggelgut kann nach der obergerichtlichen Rechtsprechung darüber hinaus aber nur ausgegangen werden, wenn dem Zugriff des Zollbeamten Hindernisse im Wege stehen, die nur mit Schwierigkeiten Überwunden werden können, wenn es also besonderer Veranstaltungen bedarf, um das Versteck ausfindig zu machen oder den Zugang zu den darin befindlichen Sachen zu gewinnen (vgl. Bay0bLG a.a.0.; Bay0bLG NJW 1961, 2268 f; OLG Oldenburg MDR 1976, 866 und MDR 1974, 329 , jedoch insoweit nur mit Leitsatz veröffentlicht).

    So wird eine "schwer zugängliche Stelle" anzenommen, wenn das versteckte Zollgut erst unter Verwendung von Hilfsmitteln oder einem beträchtlichen Aufwand an Zeit oder Kraft erreicht werden kann (vgl. OLG Bremen in Zeitschrift für Zölle und Verbrauchssteuern 1976, 212 ff) oder wenn besondere Werkzeuge anzuwenden sind (vgl. Bay0bLG NJW 1961, 2268).

  • OLG Oldenburg, 18.05.1976 - Ss 140/76

    Nicht geringe Menge; Ausmaß der Gefahr; Anzahl von Berauschungen; Abgabe an

    Dieses Merkmal ist nur dann erfüllt, wenn der Täter den Zollbeamten zusätzliche Hindernisse für die Entdeckung des geschmuggelten Guts in den Weg stellt, die nur mit Schwierigkeiten überwunden werden können, wenn es also besonderer Veranstaltungen bedarf, um das Versteck ausfindig zu machen oder den Zugang zu den darin verwahrten Sachen zu gewinnen ; als besondere Veranstaltungen sind hierbei alle Maßnahmen anzusehen, die wegen des damit verbundenen Zeitaufwands bei den üblichen, keinen besonderen Verdacht voraussetzenden Kontrollen gewöhnlich unterbleiben (BayObLG, NJW 1961, 2268 und NJW 1962, 216 sowie in BayObLGSt 1971, 160), also Veranstaltungen, die ein normal und nicht übereifrig suchender Zollbeamter nicht anwenden würde.
  • BayObLG, 22.08.2000 - 4St RR 98/00

    Zur Behandlung zollrechtlich nicht korrekt angemeldete Zigaretten

    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn die Zigaretten nur durch Einsatz technischer Hilfsmittel bzw. unter erheblichem Zeitaufwand auffindbar gewesen wären oder wenn sich die Zollbeamtin bei der Suche der Gefahr der Beschmutzung ausgesetzt hätte (vgl. BayObLGSt 1971, 160; 1961, 213, 275; vgl. auch OLG Bremen NJW 1976, 1326; OLG Oldenburg ZfZ 1974, 50).
  • OLG Hamburg, 17.01.1975 - 1 Ss 171/74

    Betäubungsmittel; Bestimmung der nicht geringen Menge; Drogeneinnahme mit

    Das wäre dann der Fall gewesen, wenn es besonderer Veranstaltungen bedurft hätte, das Versteck ausfindig zu machen oder den Zugang zu dem darin befindlichen Stoff zu gewinnen (BayObLG in NJW 1961, 2268 und 1962, 216, OLG Düsseldorf aaO).
  • OLG Köln, 01.02.1977 - Ss 698/76

    Gesamtvorsatz; Einzeltaten; Schuldfähigkeit; Actio libera in causa; Besonders

    Den "besonderen Veranstaltungen" sind mithin Maßnahmen zuzurechnen, die wegen des damit verbundenen Zeitaufwandes bei den üblichen, also keinen besonderen Verdacht voraussetzenden Kontrollen gewöhnlich unterblieben (vgl. BayOblG NJW 1961, 2268 und NJW 1962, 218, das die Frage des Verstecks am Körper oder unter der Kleidung allerdings offen gelassen hat; das OLG Oldenburg Nds.Rpfl 1974, 87 bejahend bei Versteck von LSD Tabletten auf der Haut unterhalb des Nabels; ferner OLG Bremen NJW 1976, 1326, und Kohlhaas-Erbs, Anm. 3 b zu § 80 ZollG "auf bloßem Leib oder in Körperhöhlen").
  • OLG Düsseldorf, 25.05.1973 - 3 Ss 393/73
    Danach ist eine Sache an einer schwer zugänglichen Stelle versteckt, wenn es besonderer Veranstaltungen bedarf, um das Versteck ausfindig zu machen oder den Zugang zu den darin befindlichen Sachen zu gewinnen (BayObLG NJW 1961, 2268; 1962, 216).
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