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   BayObLG, 06.10.1992 - 4St RR 134/91   

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BayObLG, 06.10.1992 - 4St RR 134/91 (https://dejure.org/1992,9122)
BayObLG, Entscheidung vom 06.10.1992 - 4St RR 134/91 (https://dejure.org/1992,9122)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Oktober 1992 - 4St RR 134/91 (https://dejure.org/1992,9122)
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  • BayObLGSt 1992, 105
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79

    Schokoladenosterhase

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1992 - 4St RR 134/91
    Sie genügt jedoch den verfassungsmäßigen Voraussetzungen des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. hierzu u.a. BVerfGE 51, 166/176; 53, 135/144).

    Daß die Grenzen der Gestaltungsfreiheit, die dem Gesetzgeber bei Berufsausübungsregelungen im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung zukommt (BVerfGE 46, 246/257; 53, 135/145) , überschritten sind, ist nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 03.09.1991 - 3 C 11.89

    Mineralwasser - Natürliches Mineralwasser - Natürliches Quellwasser

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1992 - 4St RR 134/91
    Der ausdrücklichen Feststellung einer Verwechslungseignung, die mit der Irreführung identisch ist (BVerwGE 89, 22/25 = NJW 1992, 589/590), bedarf es nicht.

    Von der in Art. 10 der Richtlinie festgelegten Harmonisierungspflicht ist die Befugnis des nationalen Gesetzgebers, einzelstaatliche Vorschriften zum Schutz vor Täuschung zu erlassen, ausgenommen worden (Art. 10 Abs. 2 2.Altern.), so daß an der Vereinbarkeit des § 15 MinTVO mit EG-Recht keine Zweifel bestehen (BVerwGE 89, 22/26 = NJW 1992 589/590).

  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1992 - 4St RR 134/91
    Daß die Grenzen der Gestaltungsfreiheit, die dem Gesetzgeber bei Berufsausübungsregelungen im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung zukommt (BVerfGE 46, 246/257; 53, 135/145) , überschritten sind, ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvR 1012/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Benzinqualitätsangabeverordnung

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1992 - 4St RR 134/91
    Sie genügt jedoch den verfassungsmäßigen Voraussetzungen des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. hierzu u.a. BVerfGE 51, 166/176; 53, 135/144).
  • OLG Hamm, 21.03.1978 - 2 Ss OWi 614/78
    Auszug aus BayObLG, 06.10.1992 - 4St RR 134/91
    Denn der - in entsprechender Anwendung des § 348 StPO ergangene (BayObLG VRS 41, 59/60 f.; OLG Hamm VRS 55, 371/372) - Beschluß des Senats vom 4.12.1991 war für das Landgericht bindend (§ 348 Abs. 2 StPO ).
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   BayObLG, 06.10.1992 - 4St RR 134/92   

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BayObLG, Entscheidung vom 06.10.1992 - 4St RR 134/92 (https://dejure.org/1992,17563)
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  • BayObLGSt 1992, 105
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 307/99

    "Bodensee-Tafelwasser"; Einschränkung des Verbots einer geographischen

    Der Zweck der Vorschrift besteht darin, Hinweise auf die geographische Herkunft bei Tafelwasser unabhängig von deren Eignung, Verwechslungen mit einem natürlichen Mineralwasser herbeizuführen, auszuschließen (vgl. BayObLGSt 1992, 105, 106; Zipfel/Rathke/Stelz, Lebensmittelrecht, Bd. V, C 435, Mineral- und Tafelwasser-Verordnung, § 15 Rdn. 12).

    Ohne Rechtsverstoß hat das Berufungsgericht weiter angenommen, der Verbotstatbestand des § 15 Abs. 1 Nr. 2 MTVO sei aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben im Wege teleologischer Reduktion dahin einzuschränken, daß eine bestimmte Herkunftsangabe nur bei Vorliegen einer konkreten Irreführungsgefahr zu untersagen ist (ebenso: von Jagow, ZLR 2000, 204; a.A. BayObLGSt 1992, 105, 107; Quentin, Kommentar zur Mineral- und Tafelwasser-Verordnung, S. 88; offengeblieben in: Zipfel/Rathke/Stelz aaO, C 435, Mineral- und Tafelwasser-Verordnung, § 15 Rdn. 12).

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