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   BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04   

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https://dejure.org/2004,13770
BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04 (https://dejure.org/2004,13770)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.2004 - 4St RR 184/04 (https://dejure.org/2004,13770)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 4St RR 184/04 (https://dejure.org/2004,13770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AuslG § 92a Abs. 1; ; AufenthG § 96 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92a Abs. 1 ( AufenthG § 96 Abs. 1)
    Förderung des unerlaubten Aufenthalts von Ausländern durch Gewährung entgeltlicher Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Objektive Förderung des unerlaubten Aufenthalts; Gewährung einer entgeltlichen Erwerbstätigkeit bei Ausländern; Rüge einer verbotenen Vernehmungsmethode; Ablehnung eines Beweisantrages

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 2004, 154
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04
    Die Revisionsschrift gibt nicht den vollständigen Inhalt der Sitzungsniederschrift (BGH NStZ-RR 03, 144), die den Verstoß gegen § 136 a StPO enthaltenden Tatsachen und diejenigen Tatsachen wieder, aus denen sich die Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs ergibt (BVerfG NStZ 2002, 487).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit nach rechtsfehlerfreier Würdigung, die nicht widersprüchlich, lückenhaft oder unklar sein darf, überzeugt ist (BGH StV 1993, 510/511 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04
    Es kann dahinstehen, ob weiterhin an der Rechtsprechung des BayObLG festzuhalten ist, wonach einem zur Fortsetzung seines illegalen Aufenthaltes fest entschlossenen Ausländer durch Gewährung von Erwerbsmöglichkeit oder Unterkunft regelmäßig keine Beihilfe geleistet werden kann (vgl. BayObLG NStZ 1999, 627; BGH NJW 1990, 2207), denn diese Rechtsprechung hatte jeweils Fälle zum Gegenstand, bei denen sich ein Ausländer bereits illegal in der Bundesrepublik aufhielt und fraglich war, ob durch die Hilfehandlungen der illegale Aufenthalt weiter gefördert werden konnte (vgl. dazu auch Kritik von König NJW 2002, 1663).
  • BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02

    Verfall von Wertersatz (Absehen nach § 73c Abs. 1 Satz 2); Zulässigkeit der

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04
    Die Revisionsschrift gibt nicht den vollständigen Inhalt der Sitzungsniederschrift (BGH NStZ-RR 03, 144), die den Verstoß gegen § 136 a StPO enthaltenden Tatsachen und diejenigen Tatsachen wieder, aus denen sich die Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs ergibt (BVerfG NStZ 2002, 487).
  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04
    Es kann dahinstehen, ob weiterhin an der Rechtsprechung des BayObLG festzuhalten ist, wonach einem zur Fortsetzung seines illegalen Aufenthaltes fest entschlossenen Ausländer durch Gewährung von Erwerbsmöglichkeit oder Unterkunft regelmäßig keine Beihilfe geleistet werden kann (vgl. BayObLG NStZ 1999, 627; BGH NJW 1990, 2207), denn diese Rechtsprechung hatte jeweils Fälle zum Gegenstand, bei denen sich ein Ausländer bereits illegal in der Bundesrepublik aufhielt und fraglich war, ob durch die Hilfehandlungen der illegale Aufenthalt weiter gefördert werden konnte (vgl. dazu auch Kritik von König NJW 2002, 1663).
  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04
    Es müssten die Urteilsgründe selbst ergeben, dass das Gericht seine Zweifel nicht überwunden hat (BVerfG MDR 1975, 468).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83

    Verurteilung wegen Diebstahls - Allgemeine Erklärung eines Angeklagten -

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04
    In der Rechtfertigungsschrift fehlt die genaue Mitteilung der Tatsachen, welche die angeblichen Verfahrensverstöße begründen, so dass das Revisionsgericht allein auf Grund der Revisionsbegründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGH StV 1984, 454).
  • BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01

    Aufhalten im Bundesgebiet ohne Aufenthaltsgenehmigung; Beihilfehandlung im Sinne

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04
    Es kann dahinstehen, ob weiterhin an der Rechtsprechung des BayObLG festzuhalten ist, wonach einem zur Fortsetzung seines illegalen Aufenthaltes fest entschlossenen Ausländer durch Gewährung von Erwerbsmöglichkeit oder Unterkunft regelmäßig keine Beihilfe geleistet werden kann (vgl. BayObLG NStZ 1999, 627; BGH NJW 1990, 2207), denn diese Rechtsprechung hatte jeweils Fälle zum Gegenstand, bei denen sich ein Ausländer bereits illegal in der Bundesrepublik aufhielt und fraglich war, ob durch die Hilfehandlungen der illegale Aufenthalt weiter gefördert werden konnte (vgl. dazu auch Kritik von König NJW 2002, 1663).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Denn nach allgemeinen Regeln, die auch beim Dauerdelikt keine Änderung erfahren (vgl. BGH NStZ 2004, 44, 45), muss die Hilfeleistung nicht conditio sine qua non für die Fortsetzung des unerlaubten Aufenthalts sein (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2003, 184; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 184, 186; König NJW 2002, 1623, 1624 f.; ebenso Fischer, StGB 56. Aufl. § 27 Rdn. 8; siehe auch BayObLG, Beschlüsse vom 22. November 2004 - 4 St RR 179/04 - und vom 20. Dezember 2004 - 4 St RR 184/04).
  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12

    Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung

    Als ein (täterschaftliches) Hilfeleisten im Sinne dieser Vorschrift kommen deshalb grundsätzlich alle Handlungen in Betracht, die nach § 27 StGB und den zu dieser Vorschrift entwickelten Grundsätzen als Beihilfe zu der jeweiligen Bezugstat erfasst werden (BGH, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, NJW 2005, 2095, 2099; BayObLG, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 4 St RR 184/04, BayObLGSt 2004, 154, 158; GK-AufenthG/Mosbacher, § 96 Rn. 5; MüKoStGB/Gericke, § 96 AufenthG Rn. 10; Renner, AuslR, 9. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 6).
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