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   BayObLG, 10.05.1960 - BReg. 1 Z 212/59   

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BayObLG, 10.05.1960 - BReg. 1 Z 212/59 (https://dejure.org/1960,5096)
BayObLG, Entscheidung vom 10.05.1960 - BReg. 1 Z 212/59 (https://dejure.org/1960,5096)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Mai 1960 - BReg. 1 Z 212/59 (https://dejure.org/1960,5096)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Bewilligung eines Erbscheins ohne Erteilung eines Vorbescheides; Unterscheidung zwischen einem Erbschein und einem Beschluss über die Bewilligung eines Erbscheins; Eintritt des Schutzes des guten Glaubens mit Ausfertigung eines Erbscheins; Beschränkung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1722
  • BayObLGZ 1960, 192
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus BayObLG, 10.05.1960 - BReg. 1 Z 212/59
    Der Erblasser und seine Ehefrau haben zwar ihre gegenseitige vertragsmäßige Erbeinsetzung durch das gemeinschaftliche Testament nicht angetastet, wohl aber die Erbeinsetzung ihrer Tochter S. aufgehoben und durch eine neuerliche - nun allerdings und zwar rechtswirksam (Palandt Anm. 3 c zu § 2271 BGB ; BGHZ 2, 35/37) durch den Vorbehalt einseitigen Widerrufe eingeschränkte - Erbeinsetzung dieser Tochter ersetzt.
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus BayObLG, 10.05.1960 - BReg. 1 Z 212/59
    Das Amtsgericht hat von der durch die Rechtsprechung entwickelten Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, zunächst lediglich einen Vorbescheid zu erlassen, daß ein Erbschein des beantragten Inhalts erteilt werde, falls gegen den Beschluß nicht in bestimmter Frist Beschwerde eingelegt werde (BGHZ 20, 255; Keidel 7. Aufl. Anm. 1 zu § 84 FGG ), sondern hat sofort die Erteilung eines in seinem Wortlaut festgelegten Erbscheins bewilligt.
  • RG, 21.09.1905 - IV 325/05

    Erbschein

    Auszug aus BayObLG, 10.05.1960 - BReg. 1 Z 212/59
    Daher treffen die Gründe nicht zu, aus denen ein die Erteilung eines Erbscheins anordnender Beschluß nach der Erteilung des Erbscheins nicht mehr mit dem Ziel der Aufhebung angefochten werden kann (BayObLGZ 2, 543/545; RGZ 61, 273/276, 277).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Die Aufhebung kann sich auf einzelne Verfügungen im Erbvertrag beschränken (BayObLGZ 1960, 192).
  • BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85

    Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß Eheleute durch späteres gemeinschaftliches Testament nicht nur einen früher geschlossenen Erbvertrag aufheben ( § 2292 BGB ), sondern auch abändern und ergänzen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1956, 205/206; 1960, 192/195 f.; 1965, 53/56; Senatsbeschluß vom 6.3.1980 - BReg. 1 Z 77/79 S. 11; vgl. auch BGH Urteil vom 2.2.1967 - III ZR 17/65 ).

    So ist es auch dann, wenn nach dem Willen der Testierenden die Bestimmungen des früheren gemeinschaftlichen Testaments als solche zwar weiter bestehen, aber durch das spätere gemeinschaftliche Testament ergänzt werden sollen (vgl. BayObLGZ 1975, 53/56; 1960, 192/195 f.; BGB-RGRK RdNr. 1 a.E., MünchKomm RdNr. 4 a.E., Palandt Anm. 2, Soergel RdNr. 1, je zu § 2292 BGB und jeweils für die Ergänzung eines früheren Erbvertrags durch späteres gemeinschaftliches Testament).

  • BayObLG, 20.02.2003 - 1Z BR 77/02

    Gemeinschaftliches Testament nach Erbvertrag - Widerruf durch Aufhebungsvertrag

    b) Es ist anerkannt, dass Eheleute, die einen Erbvertrag geschlossen haben, durch ein gemeinschaftliches Testament Bestimmungen des Erbvertrages nicht nur aufheben (§ 2292 BGB ), sondern auch abändern und insbesondere in der Weise ergänzen können, dass sich die neuen Verfügungen nach dem Willen der Testierenden mit den bisherigen, weiter bestehen bleibenden als einziges gemeinschaftliches Testament darstellen (BayObLGZ 1956, 205/206; 1960, 192/195; 1965, 53/56; 1987, 23/27; Staudinger/Kanzleiter BGB [1998] § 2292 Rn. 4).
  • BayObLG, 23.12.1960 - BReg. 1 Z 18/60

    Erteilung eines Erbscheins und Begehren einer Grundbuchberichtigung; Aushändigung

    Der Beschluß bedurfte mithin - abgesehen von einer etwa veranlaßten Bekanntmachung nach § 16 FGG - noch der Vollziehung durch Erteilung des Erbscheins (BayObLGZ 19 A 211/213; 1960, 192/194 = NJW 1960, 1722/1723 [BayObLG 10.05.1960 - BReg. 1 Z 212/59] ; BayObLGZ 1960, 267/270).

    Diese Rechtsverstöße nötigen zur Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses und ermöglichen dem Senat eine eigene Auslegung (KG JFG 22, 83/84, BayObLGZ 1960, 192/195).

  • BayObLG, 02.02.1987 - BReg. 1 Z 61/86

    Einseitiger Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Voraussetzungen für die

    Eine Wechselbezüglichkeit in diesem Sinne kann auch dann vorliegen, wenn Eheleute sich zunächst in einem Erbvertrag gegenseitig zu Erben und in einem diesen Erbvertrag ergänzenden gemeinschaftlichen Testament einen Dritten zum Schlußerben eingesetzt haben (BayObLGZ 1956, 205/206; 1960, 192/195 f.; 1965, 53/56; BayObLG Rpfleger 1980, 283).
  • BayObLG, 27.10.2003 - 1Z BR 60/03

    Beschlussaufhebung im Erbscheinsverfahren - Ermittlungspflicht bei Ausschlagung

    Die Ausfertigung des Bewilligungsbeschlusses stellt jedoch nicht eine Ausfertigung des Erbscheins dar (vgl. BayObLGZ 1960, 192).
  • BayObLG, 27.02.1998 - 1Z BR 226/97

    Auslegung eines Testaments

    Der Erbschein ist bisher nur für die Akten erstellt, aber noch nicht in Urschrift oder Ausfertigung an die Beteiligten oder eine andere Stelle, insbesondere das Grundbuchamt hinausgegeben; er ist somit noch nicht erteilt (vgl. BayObLGZ 1960, 192/194 und 501/503 f.).
  • OLG Hamm, 21.09.1983 - 3 UF 452/83
    Die Rücknahme der Beschwerde durch die Mutter rechtfertigt allein eine Kostenerstattungspflicht nicht, denn nach dem Wortlaut des Gesetzes erfordert selbst das Unterliegen eines Beteiligten nicht unbedingt, seine Verpflichtung zur Kostenerstattung anzuordnen (u.a. KG Rpfleger 1959, 385, 386; FamRZ 1966, 239, 241; BayObLGZ 1960, 192, 197).
  • BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    In der Bekanntgabe des Erbscheinsbewilligungsbeschlusses an die Beteiligten ist noch nicht die Erteilung eines Erbscheins zu sehen (BayObLGZ 1960, 192/194).
  • BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84

    Wirksamkeit eines verloren gegangenen Testaments; Ergänzung von Bestimmungen des

    Ein solcher Fall ist nicht nur dann gegeben, wenn nach dem Villen der Testierenden die Bestimmungen des Erbvertrags als solche mit dem bisherigen Inhalt entfallen sollen, sondern auch dann, wenn sie zwar weiterbestehen, aber durch das gemeinschaftliche Testament ergänzt werden sollen (BayObLGZ 1965, 53/56; 1960, 192/195 f.; 1956, 205/206; BGB-RGRK RdNr. 1 a.E., MünchKomm RdNr. 4 a.E., Palandt Anm. 1, Soergel/Siebert RdNr. 1 je zu § 2292, BGB).
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