Rechtsprechung
BayObLG, 27.05.1960 - BReg. 1 Z 191/59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 2287
- BayObLGZ 1960, 216
Wird zitiert von ... (9)
- OLG München, 16.07.2012 - 31 Wx 290/11
Auslegungsfähigkeit eines notariellen Testaments; Einsetzung der gemeinsamen …
Maßgebend sind nicht die einzelnen Worte und Wendungen, die die Testierenden benutzt haben (BayObLGZ 1959, 199/204; 1960, 216/219), sondern der wirkliche Wille der Testierenden.Diese auf den wahren Willen des Erblassers gerichtete Testamentsauslegung findet nur darin eine Grenze, dass der Wille des Erblassers im Testament irgendwie, wenn auch nur andeutungsweise, unvollkommen oder verdeckt Ausdruck gefunden haben muss (BayObLGZ 1960, 216/219 m.w.N.).
- KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Schlusserbenstellung der …
Insbesondere hinter der Anordnung der Enterbung für den Fall der Geltendmachung eines Pflichtteils kann eine Erbeinsetzung der Kinder verborgen sein (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 9.6.1959 - BReg. 1 Z 211/58, BayObLGZ 1959, 199 ff., 203 ff. und vom 27.5.1960 - BReg. 1 Z 191/1959, BayObLGZ 1960, 216 ff., 218 f.). - OLG München, 29.03.2006 - 31 Wx 7/06
Pflichtteilsklausel in Berliner Testament - hochverzinsliche Stundung des …
Hinter der Anordnung der Enterbung für den Fall der Geltendmachung eines Pflichtteils kann eine Erbeinsetzung der Kinder für den Fall der Abstandnahme von der Pflichtteilsforderung verborgen sein (BayObLGZ 1960, 216/219).
- OLG Hamm, 26.02.2004 - 15 W 486/03
Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament
In Rechtsprechung und Literatur wird im Ausgangspunkt einhellig die Auffassung vertreten, dass eine solche Regelung einen Anhaltspunkt dafür darstellen kann, dass die Ehegatten mit einer solchen Regelung zugleich die pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge als Erben des Letztversterbenden berufen wollten, weil sie dies als selbstverständliche Voraussetzung erachtet haben, die Erbeinsetzung sich also quasi hinter der Strafklausel verbirgt (BayObLGZ 1959, 199, 204 f.; 1960, 216, 221; OLG Köln NJW-RR 1994, 397, 398; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844, 845; OLG Bremen ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe BWNotZ 1995, 168, 169; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 246;… Staudinger/Kanzleiter, BGB 13. Bearb., § 2269, Rdnr. 24;… MK/BGB-Musielak, 3. Aufl., § 2269, Rdnr. 12;… RGRK/BGB-Johannsen, 12. Aufl., § 2269, Rdnr. 5). - OLG München, 29.02.2024 - 33 Wx 309/23
Gemeinschaftliches Testament, Nachlaßgericht, Ehe- und Erbvertrag, …
Hinter der Anordnung einer Pflichtteilsstrafklausel kann sich eine Erbeinsetzung für den zweiten Erbfall verbergen (Anschluss an BayObLG, 1 Z 191/1959, BayObLGZ 1960, 216).Der Senat weist aber auf die Entscheidung des BayObLG (1 Z 191/1959, BayObLGZ 1960, 216) hin, in der dargestellt wird, unter welchen Voraussetzungen sich hinter einer Pflichtteilsstrafklausel eine Erbeinsetzung für den zweiten Erbfall verbergen kann.
- LG Bonn, 09.11.1992 - 5 T 25/92
Ermittlung des maßgeblichen Testaments im Rahmen einer Erbscheinserteilung
Hinter der Anordnung der Enterbung für den Fall der Geltendmachung eines Pflichtteils kann also eine Erbeinsetzung der Kinder für einen Fall der Abstandnahme von der Pflichtteilsforderung verborgen sein (vgl. BayObLGZ 1959, 199, 204; BayObLGZ 1960, 216, 219; a. A. OLG Hamm DNotZ 191; 41). - BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81
Entziehung; Personensorge; Sorgerecht; Mißbrauch; Aufenthaltsbestimmungsrecht; …
Für die Gewährung des rechtlichen Gehörs hätte im vorliegenden Fall die Übersendung einer Abschrift der Anhörungsniederschriften genügt (BayObLGZ 1960, 216/217). - BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73
Geltendmachung der Erbunwürdigkeit des Testamentserben neben der Anfechtung des …
Aus diesem Grund ist sie, gleichgültig ob das Testament wirksam bleibt oder nicht, in jedem Fall materiell Beteiligte des vorliegenden Verfahrens, obgleich sie sich formell an diesem nicht beteiligt hat (BayObLGZ 1960, 216/217;… Keidel/Winkler Rdnr. 14, Jansen Rdnr. 5 je zu § 6 FGG ). - BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61
Ablehnung von Erbscheinsanträgen; Testamentsauslegung bei Mehrzahl von Erben; …
Sie muß, um das Rechtsbeschwerdegericht zu binden, nicht etwa zwingend sein (BayObLGZ 1958, 248/250; 299/301; 1960, 216/220; Jansen Anm. 4 d zu § 27 FGG).