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   BayObLG, 31.10.1974 - BReg. 3 Z 78/74   

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BayObLG, 31.10.1974 - BReg. 3 Z 78/74 (https://dejure.org/1974,5033)
BayObLG, Entscheidung vom 31.10.1974 - BReg. 3 Z 78/74 (https://dejure.org/1974,5033)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Oktober 1974 - BReg. 3 Z 78/74 (https://dejure.org/1974,5033)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1974, 422
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • OLG München, 02.09.2016 - 34 Wx 237/16

    Verkehrswertbemessung einer Immobilie im Einzelfall anhand anderer Kriterien als

    Um dem Vereinfachungszweck der Regelung aber Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - nur dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich aus § 47 Satz 1 GNotKG ergebende Wert (Senat vom 1.9.2014, 34 Wx 358/14 Kost = MittBayNot 2015, 431; BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).

    Im Wesentlichen können die unter Geltung der Kostenordnung entwickelten Grundsätze beibehalten werden (dazu BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424; BayObLG JurBüro 1989, 824/825; auch Senat vom 1.9.2014).

  • OLG München, 01.09.2014 - 34 Wx 358/14

    Grundbuchverfahren: Geschäftswert für die Eintragung einer Eigentumsumschreibung

    Um dem Vereinfachungszweck der Regelung Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - nur dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie sich der aus § 47 Satz 1 GNotKG ergebende Wert (BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).

    Im Wesentlichen können die unter Geltung der Kostenordnung entwickelten Grundsätze beibehalten werden (dazu BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424; BayObLG JurBüro 1989, 824/825; auch Senat vom 4.7.2013, 34 Wx 266/13 Kost, bei juris; Rohs/Wedewer KostO 108. Aktualisierung - Stand Juli 2011 - § 20 Rn. 1).

  • OLG München, 22.12.2014 - 34 Wx 364/14

    Eigentumsumschreibung, Grundstück, Kaufpreis, Grundbuch, Geschäftswertfestsetzung

    Bestehen allerdings Anhaltspunkte, dass der Kaufpreis niedriger ist als der nach § 46 GNotKG festzustellende Wert, so ist gemäß § 47 Satz 3 GNotKG dieser heranzuziehen (BayObLGZ 1974, 422/427).

    Um dem Vereinfachungszweck des § 47 GNotKG Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache jedoch nur dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Kaufpreis zur Zeit der Eintragung nicht annähernd so hoch ist wie der sich aus § 46 Abs. 1 GNotKG ergebende Wert (vgl. BayObLGZ 1974, 422/424 f. zur KostO).

    Von solchen Umständen kann unter anderem ausgegangen werden, wenn die Wertsteigerung zwischen Abschluss des (ersten) Kaufvertrags und der Eintragung ganz oder zu einem erheblichen Maß auf Maßnahmen zurückzuführen ist, die auf Rechnung der (Erst)Erwerber vorgenommen wurden (vgl. BayObLGZ 1974, 422/427 zu der ausdrücklichen Regelung in § 20 Abs. 1 Satz 2 KostO).

    Auch wenn der Kaufpreis durch eine Entwidmung gestiegen sein mag, so liegt somit hierin kein erst nach Abschluss des Kaufvertrags vom 10.9.2013 eingetretener werterhöhender Umstand (vgl. hierzu BayObLGZ 1974, 422).

  • OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 64/16

    Bestimmung des Verkehrswertes von Waldgrundstücken

    Um dem mit § 47 Satz 1 GNotKG verfolgten Vereinfachungszweck (vgl. Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt GNotKG 2. Aufl. § 47 Rn. 2; Hartmann Kostengesetze 46. Aufl. § 47 GNotKG Rn. 2) Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - (nur) dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich aus § 47 Satz 1 GNotKG ergebende Wert (Senat vom 1.9.2014, 34 Wx 358/14 Kost = MittBayNot 2015, 431; BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).
  • OLG München, 04.07.2013 - 34 Wx 266/13

    Geschäftswert in Grundbuchsachen: Verkehrswert eines Grundstücks bei alsbaldigem

    Ist der Kaufpreis allerdings niedriger als der nach § 19 KostO feststellbare Wert, so ist nach § 20 Abs. 1 Satz 2 (1. Halbs.) KostO dieser - das heißt der nach § 19 KostO ermittelte Verkehrswert (vgl. BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424; Rohs/Wedewer KostO 108. Aktualisierung - Stand Juli 2011 - § 20 Rn. 1) als der höhere Wert der Gebührenberechnung zugrunde zu legen (BayObLGZ aaO.; BayObLG JurBüro 1989 824/825).

    Um dem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - nur dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie sich der aus § 19 Abs. 1 KostO ergebende Wert (BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).

    Änderungen des Wertes des Grundbesitzes bleiben indessen unberücksichtigt und es verbleibt beim ursprünglichen Kaufpreis, wenn nicht die Änderungen diesen selbst betreffen (siehe Mümmler JurBüro 1996, 602; vgl. auch BayObLGZ 1974, 422).

  • OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 209/16

    Ermittlung des Geschäftswertes bei Bauerwartungsland

    Um dem Vereinfachungszweck der Regelung aber Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - nur dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich aus § 47 Satz 1 GNotKG ergebende Wert (Senat vom 1.9.2014, 34 Wx 358/14 Kost = MittBayNot 2015, 431; BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).

    Im Wesentlichen können die unter Geltung der Kostenordnung entwickelten Grundsätze beibehalten werden (dazu BGH JurBüro 2006, 209 mit Anm. Schmidt; BayObLGZ 1974, 422/424; BayObLG JurBüro 1989, 824/825; auch Senat vom 1.9.2014).

  • OLG München, 08.09.2016 - 34 Wx 64/16

    Erschließungsbeitragspflicht: Verkehrswert, nicht Kaufpreis ist maßgeblich!

    Um dem mit § 47 Satz 1 GNotKG verfolgten Vereinfachungszweck (vgl. Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt GNotKG 2. Aufl. § 47 Rn. 2; Hartmann Kostengesetze 46. Aufl. § 47 GNotKG Rn. 2) Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache - also der Verkehrswert - (nur) dann festzustellen, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich aus § 47 Satz 1 GNotKG ergebende Wert (Senat vom 1.9.2014, 34 Wx 358/14 Kost = MittBayNot 2015, 431; BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1989, 824/825).
  • OLG Hamm, 29.05.1979 - 15 W 78/79

    Geschäftswert für Auffassung bei Wertminderung des Grundstücks nach Abschluß des

    Ferner gilt § 20 Abs. 1 KostG nicht nur für die Beurkundung des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts, sondern auch für die Beurkundung der in Erfüllung des obligatorischen Geschäfts erklärten Auflassung und für die Eintragung des Käufers in das Grundbuch ( BayObLGZ 1974, 422, 424; Beushausen-Küntzel-Kersten- Bühling (BGB), KostG, 5. Aufl., Anm. 2 zu § 20 KostO ; Hartmann, a. a. O.; Korintenberg-Ackermann-Lappe (KAL), KostG, 9. Aufl., Rz. 2 zu § 20 KostO ; Rohs-Wedewer, KostG, 2. Aufl., Anm. 1 b zu § 20 KostG).

    Dieser umfassenden Ansicht des Kammergerichts ist auch das Bayerische Oberste Landesgericht für den Fall der Werterhöhung zwischen dem Kauf und der Eintragung des Käufers im Grundbuch entgegengetreten ( BayObLGZ 1974, 422 ).

  • BayObLG, 12.02.1997 - 3Z BR 267/96

    Kostenansatz bei Grundstück im Einzugsbereich einer Großstadt

    Um diesem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu Antragen, ist der Wert der Sache nur dann festzustellen, wenn deutlich zutage tritt, daß in dem nach § 18 Abs. 1 KostO maßgebenden Zeitpunkt der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich bei Anwendung des § 19 KostO ergebende Wert der Sache (BayObLGZ 1974, 422, 425; BayObLG JurBüro 1995, 432, 433 m.w.N.).

    c) Daß der aus den Beschaffungskäufen der Beteiligten zu 1) ersichtliche Grundstückswert auch zu dem nach § 18 Abs. 1 KostO maßgebenden Zeitpunkt der Eintragung im Grundbuch noch aktuell war (vgl. BayObLGZ 1974, 422), durfte das Landgericht den von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt A und für den Landkreis A jeweils zum Stichtag 31.12.1992 ermittelten Bodenrichtwerten für baureife Grundstücksflächen vergleichbarer Nutzungsart in der Nachbarschaft der Werksansiedlung der Beteiligten zu 2) entnehmen.

  • BayObLG, 16.02.1995 - 3Z BR 361/94

    Geschäftswert im Sinne von § 20 Abs. 1 KostO im Falle eines Grundstückskaufs

    Nach allgemeiner Meinung gilt die beim "Kauf von Sachen" anzuwendende Bewertungsvorschrift des § 20 Abs. 1 KostO nicht nur für die Beurkundung des (Grundstücks-)Kaufvertrags, sondern auch für die Beurkundung der in Erfüllung des Kaufvertrages erklärten Auflassung und für die Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch (vgl. z.B. BayObLGZ 1974, 422/424).

    Damit ist klargestellt, dass die Vertragsparteien die Baupläne als Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens betrachten und die dadurch bewirkte Werterhöhung (vgl. KG Rpfleger 1985, 377 ; für die wertsteigernde Erschließung BayObLGZ 1974, 422/428) einen Faktor des Grundstückspreises bildet.

  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00

    Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch

  • OLG München, 10.07.2015 - 34 Wx 69/14

    Grundstückswert nach Neubebauung

  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 101/01

    Verkehrswert im notariell beurkundeten Vertrag

  • BayObLG, 10.05.1999 - 3Z BR 85/99

    Verkehrswertminderung durch die Verpflichtung , Mietwohnungen im öffentlich

  • BayObLG, 27.02.2003 - 3Z BR 24/03

    Gegenstandswert bei Eintragung gleichzeitig beantragter Eigentumsvormerkungen an

  • LG Passau, 04.10.1984 - 3 T 194/84

    Zum Geschäftswert eines Vertragsentwurfes

  • BayObLG, 26.04.1990 - BReg. 3 Z 33/90

    Zur Bewertung der Gegenleistung bei landwirtschaftlichen Übergabeverträgen

  • BayObLG, 07.10.1998 - 3Z BR 93/98

    Nachprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung des Tatrichters durch das

  • BayObLG, 29.10.1984 - BReg. 3 Z 142/83

    Zur Feststellung des gemeinen Wertes eines verkauften Grundstücks

  • BayObLG, 08.04.1998 - 3Z BR 354/97

    Bestimmung des Grundstücksswerts eines Grundstücks

  • BayObLG, 12.06.1996 - 3Z BR 44/96

    Maßgeblicher Wert bei Umschreibung eines Grundstücks

  • OLG Hamm, 17.01.1984 - 15 W 339/83

    Einwilligung in die Adoption durch das Vormundschaftsgericht auf Antrag des

  • BayObLG, 15.03.1985 - BReg. 2 Z 19/85

    Zurückweisung eines Grundbucheintragungantrags; Beseitigung eines

  • BayObLG, 22.11.1979 - BReg. 3 Z 26/76

    Zum Geschäftswert bei der Verpfändung des Anwartschaftsrechts aus Auflassung

  • LG Regensburg, 15.01.1981 - 3 T 250/80
  • LG Aschaffenburg, 14.07.1980 - T 75/80

    Zum Wert eines Nießbrauchs

  • LG München I, 25.06.1980 - 1 T 6993/80

    Zum Wert eines mit einer Auflassungsvormerkung belasteten Grundstücks

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