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   BayObLG, 01.08.1975 - RReg. 2 Z 268/74   

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BayObLG, 01.08.1975 - RReg. 2 Z 268/74 (https://dejure.org/1975,11959)
BayObLG, Entscheidung vom 01.08.1975 - RReg. 2 Z 268/74 (https://dejure.org/1975,11959)
BayObLG, Entscheidung vom 01. August 1975 - RReg. 2 Z 268/74 (https://dejure.org/1975,11959)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1975, 310
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 29.05.2000 - 2Z RR 12/99

    Entschädigungsanspruch für Grundstücke in einem Wasserschutzgebiet

    Die gebotene verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift führt zu dem Ergebnis, daß die Klagefrist des Art. 87 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BayWG erst zu laufen beginnt, wenn mit dem Inkrafttreten der Verordnung die Verbote und Beschränkungen, die einen Entschädigungsanspruch gemäß § 19 Abs. 3 WHG begründen können, wirksam geworden sind (vgl. BayObLGZ 1975, 310/316).

    § 19 Abs. 3 WHG enthält eine salvatorische Entschädigungsklausel, die das Bayerische Oberste Landesgericht bisher auf der Grundlage des früher vom Bundesgerichtshof vertretenen weiten Enteignungsbegriffs als enteignungsrechtliche Regelung im Sinn von Art. 14 Abs. 3 GG angesehen hat (BayObLGZ 1973, 195/202 und 1975, 310/319).

  • OLG Dresden, 26.05.2004 - 6 U 2231/03

    Bestimmung des Anspruchsberechtigten

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  • BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80

    Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Verfristung der

    Eine Befugnis, auf Grund einer Ermächtigung des Rechtsträgers ein fremdes Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, wird anerkannt, wenn ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an der gerichtlichen Geltendmachung des fremden Rechts im eigenen Namen besteht (BGHZ 25, 250/259 f.; 48, 12/15; BayObLGZ 1969, 209/212; 1975, 310/318).

    Eine Fristwahrung durch gerichtliche Verfolgung ist aber nur anzunehmen, wenn sich der Antragsteller innerhalb der Frist auf seine Rechtsstellung als Verfahrensstandschafter im Verfahren beruft, diese also offenlegt (vgl. BGH NJW 1972, 1580 [BGH 30.05.1972 - I ZR 75/71] ; BayObLG Urteil vom 1.8.1975 RReg. 2 Z 268/74, insoweit in BayObLGZ 1975, 310 nicht mit veröffentlicht; Palandt BGB 40. Aufl. § 209 Anm. 1 c).

  • OLG München, 20.04.1978 - 1 U 4285/77

    Schadenersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht auf einer

    Gleichwohl kann der Kläger diesen Anspruch im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft (vgl. BayObLGZ 1975, 310/318) geltend machen und unmittelbar auf Zahlung an den Dienstberechtigten klagen (BGHZ 21, 112/120).
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