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   BayObLG, 19.01.1978 - BReg. 2 Z 86/76   

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https://dejure.org/1978,14897
BayObLG, 19.01.1978 - BReg. 2 Z 86/76 (https://dejure.org/1978,14897)
BayObLG, Entscheidung vom 19.01.1978 - BReg. 2 Z 86/76 (https://dejure.org/1978,14897)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Januar 1978 - BReg. 2 Z 86/76 (https://dejure.org/1978,14897)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1978, 15
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 14.06.1995 - 20 W 184/95

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Löschung einer Vormerkung

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  • OLG Hamm, 09.08.2013 - 15 W 209/13

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück in einer Veräußerungskette

    Eine Löschung des Amtswiderspruchs ist auch möglich, wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs, gegen die er sich richtet, nicht überwiegend wahrscheinlich - also glaubhaft - ist (BayObLGZ 1952, 24, 27; BayObLGZ 1978, 15, 17; KG JFG 10, 221, 223; OLG Düsseldorf RPfleger 1976, 313) oder wenn dem Widerspruchsberechtigten ein Anspruch aus § 894 BGB nicht zusteht (Senat MDR 1967, 1009).
  • BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 19/03

    Prüfung der Wirksamkeit der Einigung nach § 20 GBO - Beschwerde gegen Eintragung

    § 25 GBO ist entsprechend anzuwenden, wenn eine einstweilige Verfügung analog § 269 Abs. 3 ZPO durch einen Beschluss des Prozessgerichts für unwirksam erklärt wird (BayObLGZ 1978, 15; OLG Frankfurt a. M. FGPrax 1995, 180).
  • OLG Zweibrücken, 05.11.2012 - 3 W 127/12

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs wegen

    Eine Löschung des Amtswiderspruchs ist auch möglich, wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs, gegen die er sich richtet, nicht überwiegend wahrscheinlich - also glaubhaft - ist (BayObLGZ 1952, 24, 27 ; BayObLGZ 1978, 15, 17 ; KG JFG 10, 221, 223 ; OLG Düsseldorf Rpfleger 1976, 313 ) oder wenn dem Berechtigten ein Anspruch aus § 894 BGB nicht zusteht (OLG Hamm MDR 1967, 1009 ).
  • OLG München, 14.01.2015 - 34 Wx 446/14

    Löschung einer Grunddienstbarkeit an einem Grundstücksteil nach Teilung des

    Ein im Grundbuch eingetragener Widerspruch ist auf die Beschwerde hin (u. a.) zu löschen, wenn bei der Eintragung/Löschung des vom Widerspruch betroffenen Rechts gesetzliche Vorschriften nicht verletzt wurden oder sich die Unrichtigkeit des Grundbuchs als nicht glaubhaft erweist, also die Voraussetzungen für die Eintragung nach § 53 Abs. 1 GBO nicht gegeben waren (OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 230; auch BayObLGZ 1978, 15/17; Demharter § 53 Rn. 41).
  • BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98

    Befugnis des Testamentsvollstreckers nach der Erteilung eines

    Deshalb kommt die von den Beteiligten zu 3 und 5 beantragte Aussetzung des Rechtsbeschwerdeverfahrens von vornherein nicht in Betracht (vgl. im übrigen zur Aussetzung im Grundbucheintragungsverfahren BayObLGZ 1978, 15; 1984, 126/129).
  • OLG München, 17.08.2011 - 34 Wx 170/11

    Grundbucheintragung: Verzicht auf die Vorlage des Briefs für eine Vormerkung zur

    Eine Aussetzung oder eine Zurückstellung der Entscheidung widerspräche dem so geregelten Gang des Eintragungsverfahrens - auch im Hinblick auf § 17 GBO - überdies deshalb, weil es Sache des Antragstellers ist, grundsätzlich bereits mit der Antragstellung die für die beantragte Eintragung erforderlichen Unterlagen dem Grundbuchamt vorzulegen (vgl. BayObLGZ 1978, 15).
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