Rechtsprechung
   BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,6812
BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77 (https://dejure.org/1978,6812)
BayObLG, Entscheidung vom 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77 (https://dejure.org/1978,6812)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juli 1978 - BReg. 2 Z 37/77 (https://dejure.org/1978,6812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,6812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkauf eines Wohnungseigentumsrechts; Abgabe einer Auflassungserklärung ; Erteilung einer Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1978, 1929
  • BayObLGZ 1978, 194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73

    Mängelhaftung des Veräußerers

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77
    Deshalb kann offen bleiben, ob die die Vollmacht betreffende Erklärung (Nr. ... der Anlage ... zur Urkunde vom 10.3.1972) möglicherweise als Formularklausel, die über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus Verwendung findet, der selbständigen Auslegung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt (vgl. BGHZ 33, 293/296; BGH NJW 1974, 1135/1136; OLG Köln Rpfleger 1972, 261; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann § 78 RdNr. 12).
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 56/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77
    Deshalb kann offen bleiben, ob die die Vollmacht betreffende Erklärung (Nr. ... der Anlage ... zur Urkunde vom 10.3.1972) möglicherweise als Formularklausel, die über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus Verwendung findet, der selbständigen Auslegung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt (vgl. BGHZ 33, 293/296; BGH NJW 1974, 1135/1136; OLG Köln Rpfleger 1972, 261; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann § 78 RdNr. 12).
  • BayObLG, 05.12.1966 - BReg. 1a Z 32/66

    Bedingung; Wirkung; Rechtsgeschäft; Zukünftig; Ungewiß; Abhängig

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann die Auslegung einer Willenserklärung durch den Tatrichter nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur auf Rechtsfehler überprüft werden; ein Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (BayObLGZ 1958, 109/112; 1962, 239/243; 1966, 390/394; BayObLG DNotZ 1971, 659/661; Horber GBO 14. Aufl. § 78 Anm. 3 A b; Jansen FGG 2. Aufl § 27 RdNr. 20; Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 27 RdNr. 48; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann Grundbuchrecht GBO § 78 RdNrn. 11, 12).
  • BayObLG, 04.03.1974 - BReg. 2 Z 11/74
    Auszug aus BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77
    Stillschweigende oder schlüssige Willenserklärungen genügen für den Grundbuchverkehr nur ausnahmsweise, wenn sie ohne Widerspruch zum Inhalt der beurkundeten Erklärung einen unbedingt zwingenden und eindeutigen Schluß zulassen (BayObLGZ 1974, 112/115 mit Nachw.).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    In Fällen, in denen der hypothetische Parteiwille jedoch aus den berücksichtigungsfähigen Unterlagen ermittelt werden kann, gibt es keinen Grund, eine ergänzende Auslegung generell auszuschließen (Grebe, DNotZ 1988, 275, 283; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 10 Rdn. 8; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 6a; Meikel/Streck, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 53 GBO Rdn. 30; wohl auch BayObLGZ 1978, 194, 196; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 203; ähnlich Wendel, Der Anspruch auf Zustimmung zur Änderung der Gemeinschaftsordnung, 2002, S. 5 ff.).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

    Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter bei der Auslegung gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1978, 194/196 m.Nachw.; BayObLG Rpfleger 1979, 424/425 und 1980, 19/20; Senatsbeschluß vom 23.2.1984 a.a.O.).
  • BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88

    Wohnungseigentum; Teileigentum; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Nutzungsrecht;

    Ein Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (BayObLGZ 1978, 194/196 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 18.11.1988 - BReg. 2 Z 99/88

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung einer im Rahmen eines Erbvertrages

    Ein Rechtsfehler in der Auslegung liegt jedenfalls dann vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommende Gesichtspunkte gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1978, 1941196 . [= MittBayNot 1978, 157]; 1984, 2521254 [= MittBayNot 1985, 22 = DNotZ 1985, 702 ]; BayObLG MittRhNotK 1988, 96 ).
  • BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 2 Z 77/88

    Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines durch Vertrag zugunsten Dritter

    Diese kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht sachlich, sondern nur auf Rechtsfehler überprüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BayObLGZ 1978, 194 /196 [= MittBayNot 1978, 157]; 1984, 122/124 [= DNotZ 1984, 562 ]; MittRhNotK 1988, 96; Horber/Demharter§ 78 Anm. 4 b; KEHE/Kuntze § 78 Rdnr. 12 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auslegung durch den Tatrichter nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur auf Rechtsfehler überprüfen; ein Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für, die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung, BayObLGZ 1978, 194/196 mit Nachw.; Senatsbeschluß vom 6.4.1984 BReg. 2 Z 7/83).
  • BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79

    Zur nachträglichen Eintragung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

    Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung, zuletzt BayObLG Rpfleger 1979, 424, 425; BayObLGZ 1978, 194 /196 m. Nachw.).
  • BayObLG, 02.06.1981 - BReg. 2 Z 46/80

    Rechte eines Wohnungseigentümers einer Wohnanlage; Unterlassen des Abstellens von

    Gegen diese Auslegung durch das Landgericht bestehen im Rahmen der dem Rechtsbeschwerdegericht insoweit nur zustehenden beschränkten Überprüfungsbefugnis (vgl. BayObLGZ 1978, 194/196; Senatsbeschluß vom 12.2.1981 BReg. 2 Z 85/80, je mit Nachw.) keine rechtlichen Bedenken.
  • BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 2 Z 73/84

    Zum Umfang einer Auflassungsvollmacht

    Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter bei der Auslegung gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1978, 194 /196 [= MittBayNot 1978, 157] mit Nachw.; BayObLG Rpfleger 1979, 424 /425 und 1980, 19120 [= MittBayNot 1979, 236 ]; Senatsbeschluß vom 28.6.1984 aaO).
  • BayObLG, 19.07.1979 - BReg. 2 Z 16/79

    Zur Löschung einer bedingten Rückauflassungsvormerkung

    Ein Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt BayObLGZ 1978, 194 /196 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 34/82

    Zur Bezeichnung einer verkauftenTeilfläche durch Bezugnahme auf Merkmale in

  • BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 2 Z 92/80

    Zur Bezeichnung eines Grundstücks in einem Übergabevertrag

  • BayObLG, 20.11.1979 - BReg. 2 Z 57/79

    Zur Auslegung von Grundbucherklärungen

  • BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 21/79

    Zu Auslegung von Grundbucherklärungen

  • BayObLG, 12.02.1981 - 2 BReg. Z 85/80

    Antrag auf Eintragung von Hypotheken ins Grundbuch; Verstoß gegen den im

  • BayObLG, 03.10.1979 - BReg. 2 Z 49/79

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit der Eigentümerzustimmung zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht