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   BayObLG, 23.09.1980 - BReg. 3 Z 81/80   

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BayObLG, 23.09.1980 - BReg. 3 Z 81/80 (https://dejure.org/1980,21520)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.1980 - BReg. 3 Z 81/80 (https://dejure.org/1980,21520)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 1980 - BReg. 3 Z 81/80 (https://dejure.org/1980,21520)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1980, 286
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 242/97

    Anfechtung der Nichtzulassung einer sofortigen weiteren Beschwerde

    Die Entscheidung über die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde ist ausschließlich dem Landgericht übertragen und sowohl der Anfechtung durch die Beteiligten als auch der Nachprüfung und Abänderung durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogen (vgl. BGH FamRZ 1990, 1228 ; 1992, 1063; BayObLGZ 1980, 286/288; OLG Frankfurt JurBüro 1993, 545; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 64 FGG Rn. 50; Jansen FGG 2.Aufl. Vorbem. § 19 Rn. 16 m.w.N.; Keidel/ Kahl FGG 13.Aufl. Vorb §§ 19 - 30 Rn. 30 m.w.N.; Keidel/Kuntze § 64 Rn. 46).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht fehlt hierzu die Eigenschaft als gesetzlicher Richter (vgl. BayObLGZ 1980, 286/288).

  • OLG Celle, 13.05.2008 - 22 W 18/08

    Fehlen der Eigenschaft als gesetzlicher Richter i.R.e. nicht zugelassenen

    Die Entscheidung über die Zulassung der weiteren sofortigen Beschwerde ist nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich dem Landgericht übertragen und nach ständiger Rechtsprechung sowohl der Anfechtung durch die Beteiligten als auch der Nachprüfung und Abänderung durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogen (BGH FamRZ 1990, 1228.1992, 1063. BayObLGZ 1980, 286).
  • OLG Celle, 19.07.2007 - 22 W 33/07

    Nichtzulassung der weiteren sofortigen Beschwerde als bindende Entscheidung für

    Die Entscheidung über die Zulassung der weiteren sofortigen Beschwerde ist nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich dem Landgericht übertragen und nach ständiger Rechtsprechung sowohl der Anfechtung durch die Beteiligten als auch der Nachprüfung und Abänderung durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogen (BGH FamRZ 1990, 1228; 1992, 1063; BayObLGZ 1980, 286).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Der Senat ist an die Entscheidung des Landgerichts, das eine Zulassung ausdrücklich abgelehnt hat, gebunden (BayObLGZ 1980, 286/288 und zuletzt Beschluss vom 9.10.2002, 2Z BR 102/02).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Dabei gelten die gleichen Grundsätze, wie in allen sonstigen Fällen, in denen der Gesetzgeber die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung durch dasjenige Gericht abhängig gemacht hat, dessen Entscheidung angefochten werden soll (vgl. dazu BGH NJW 1981, 2755; BayObLGZ 1980, 286; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, FGG 14. Aufl. vor §§ 19-30 Rdn. 29, jeweils m. w. N.).
  • OLG München, 19.06.2006 - 34 Wx 75/06

    Unanfechtbarkeit der Nichtzulassung einer sofortigen weiteren Beschwerde durch

    Die Entscheidung über die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde ist nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich dem Landgericht übertragen und sowohl der Anfechtung durch die Beteiligten als auch der Nachprüfung und Abänderung durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogen (vgl. BGH FamRZ 1990, 1228; 1992, 1063; BayObLGZ 1980, 286/288, sowie BayObLG, Beschlüsse vom 26.2.1998, 3Z BR 242/97 und vom 31.3.1994, 3Z BR 91/94, beide jeweils zu Art. 18 Abs. 2 Satz 4 PAG).
  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00

    Wirkung einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung

    Da von einer Zulassung der weiteren Beschwerde nicht ausgegangen werden kann, ist das Rechtsbeschwerdegericht an diese Entscheidung des Landgerichts gebunden (BayObLGZ 1980, 286/288 und 1999, 121/122).
  • OLG Köln, 11.10.1993 - 16 Wx 180/93

    Statthaftigkeit weiterer Beschwerden in Freiwillige-Gerichtsbarkeit-Gesetz

    Die für die Zulassung der Revision maßgebenden Grundsätze gelten für die Rechtsbeschwerde entsprechend (vgl. BayObLGZ 1980, 286, 288).
  • BayObLG, 23.02.2000 - 3Z BR 25/00

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Notarkostenbeschwerdeverfahren

    An eine solche Entscheidung ist das Rechtsbeschwerdegericht gebunden (BayObLGZ 1980, 286/288).
  • BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 146/01

    Bindende Entscheidung des Beschwerdegerichts über Nichtzulassung der weiteren

    Der Senat ist an die zur Zulassung ergangene Entscheidung des Landgerichts gebunden (BayObLGZ 1980, 286/288).
  • BayObLG, 15.07.1998 - 3Z BR 94/98

    Geschäftswert eines Wohnungseigentumsverfahrens, bei dem die Beseitigung eines

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