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   BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 31/82   

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BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 31/82 (https://dejure.org/1982,12064)
BayObLG, Entscheidung vom 20.09.1982 - BReg. 1 Z 31/82 (https://dejure.org/1982,12064)
BayObLG, Entscheidung vom 20. September 1982 - BReg. 1 Z 31/82 (https://dejure.org/1982,12064)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 10
  • BayObLGZ 1982, 318
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 238/02

    Eheliche Gütergemeinschaft als Kommanditistin

    Die weiteren Beschwerden sind von den Beteiligten nach Erledigung der Hauptsache durch Rücknahme der ursprünglichen Anmeldungen zum Handelsregister (vgl. BayObLGZ 1982, 318/321; 1989, 131/133; OLG München OLGR 2000, 86; Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 13a Rn. 44; Bumiller/Winkler FGG 7. Aufl. § 12 Rn. 31; a.A. Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. Einl. FGG Rn. 118; zum Charakter der Anmeldung als Antrag auf Eintragung vgl. BGH WM 1992, 190/191) wirksam auf die Kosten beschränkt worden (vgl. Bassenge Einl. FGG Rn. 129 m. w. N.).
  • BayObLG, 17.03.1992 - BReg. 1a Z 53/89

    Voraussetzungen für die Erteilung eines sogenannten Fremdrechtserbschein;

    b) Durch die infolge des Beitritts der ehemaligen DDR geschaffene Rechtslage hat sich die Hauptsache erledigt, was auch ohne eine entsprechende Erklärung des Beteiligten zu 1 von Amts wegen zu berücksichtigen wäre (BayObLGZ 1982, 318/320 f; Keidel/Kahl FGG 12.Aufl. § 19 Rn. 90; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 5.Aufl. Einl. FGG VI 4 b).
  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 239/02

    Eintragungsfähigkeit einer ehelichen Gütergemeinschaft als Kommanditistin;

    Die weiteren Beschwerden sind von den Beteiligten nach Erledigung der Hauptsache durch Rücknahme der ursprünglichen Anmeldungen zum Handelsregister (vgl. BayObLGZ 1982, 318/321; 1989, 131/133; OLG München OLGR 2000, 86; Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 13a Rn. 44; Bumiller/Winkler FGG 7. Aufl. § 12 Rn. 31; a.A. Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. Einl. FGG Rn. 118; zum Charakter der Anmeldung als Antrag auf Eintragung vgl. BGH WM 1992, 190/191) wirksam auf die Kosten beschränkt worden (vgl. Bassenge Einl. FGG Rn. 129 m. w. N.).
  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 240/02

    Eintragungen in das Handelsregister; Eheliche Gütergemeinschaft als

    Die weiteren Beschwerden sind von den Beteiligten nach Erledigung der Hauptsache durch Rücknahme der ursprünglichen Anmeldungen zum Handelsregister (vgl. BayObLGZ 1982, 318/321; 1989, 131/133; OLG München OLGR 2000, 86; Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 13a Rn. 44; Bumiller/Winkler FGG 7. Aufl. § 12 Rn. 31; a.A. Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. Einl. FGG Rn. 118; zum Charakter der Anmeldung als Antrag auf Eintragung vgl. BGH WM 1992, 190/191) wirksam auf die Kosten beschränkt worden (vgl. Bassenge Einl. FGG Rn. 129 m. w. N.).
  • BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94

    Vererblichkeit des Rechts, einen Antrag auf Annahme eines Kindes zurückzunehmen

    Insbesondere könnte es nicht zur Nichtigkeit führen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Vormundschaftsgerichts ein Antrag des Annehmenden und damit eine verfahrensrechtliche Voraussetzung für den Ausspruch der Annahme (vgl. BayObLGZ 1982, 318/321) nicht mehr vorgelegen hätte.
  • LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91

    Nichtherausgabe eines Originaltestaments durch ausländisches Gericht

    zu 1) von Amts wegen zu berücksichtigen wäre ( BayObLGZ 1982, 318, 320 f.; Keidel/Kahl, 12. Aufl., § 19 FGG , Rd.-Nr. 90; Bassenge/ Herbst, FGG/RpfIG, 5. Aufl., Einl. FGG, VI 4 b).
  • BayObLG, 21.02.1997 - 1Z BR 200/96

    Beschwerdeberichtigung bei Auslandsberührung - Adoption Minderjähriger

    aa) Soll wie hier die Adoption ausländischer Staatsangehöriger im Inland vorgenommen werden, hat das international zuständige deutsche Vormundschaftsgericht (vgl. § 43b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FGG ) auf der Grundlage des anzuwendenden fremden Rechts gemäß dem Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. §§ 56d, 56e FGG ) über die Annahme zu entscheiden (vgl. BayObLGZ 1995, 238, 240; 1982, 318, 320 f.).
  • BayObLG, 19.09.1996 - 1Z BR 143/96

    Erfordernis der Einwilligung des Kindes bei einer Adoption; Beschwerdebefugnis im

    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 2 und 3 ergibt sich ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der Erstbeschwerden bereits aus deren Zurückweisung (vgl. zu allem BayObLGZ 1982, 318 f.).
  • BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82

    Verhältnis zwischen Auslegung und Anfechtung einer letztwilligen Verfügung;

    Die Rechtsbeschwerdeführerin kann daher nicht einwenden, es handle sich um einen neuen, im Verfahren der weiteren Beschwerde - gemäß § 27 Satz 2 FGG i.V.m. § 561 ZPO - nicht zu berücksichtigenden Tatsachenvortrag (vgl. hierzu: BayObLGZ 1982 Nr. 49 - Senatsbeschluß vom 20.9.1982 - BReg. 1 Z 31/82 - BayObLG DAVorm 1982, 78/82; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 43, Jansen RdNr. 38, je zu § 27 FGG).
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