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   BayObLG, 24.07.1984 - BReg. 1 Z 41/84   

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BayObLG, 24.07.1984 - BReg. 1 Z 41/84 (https://dejure.org/1984,2116)
BayObLG, Entscheidung vom 24.07.1984 - BReg. 1 Z 41/84 (https://dejure.org/1984,2116)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juli 1984 - BReg. 1 Z 41/84 (https://dejure.org/1984,2116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbschein; Beschwerde; Beschwerdebefugnis; Erbe; Vorbescheid

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 1024
  • FamRZ 1984, 1268
  • Rpfleger 1984, 403
  • Rpfleger 1984, 468
  • BayObLGZ 1984, 194
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

    Hierbei ist es ohne Bedeutung, in welcher zeitlichen Reihenfolge die einzelnen Bestandteile des Testaments einschließlich der Unterschrift niedergeschrieben worden sind (BGH NJW 1974, 1083/1084; BayObLGZ 1965, 258/262; 1974, 440/441; 1984, 194/196; 1992, 181/187).

    Zur formgerechten Errichtung eines eigenhändigen Testaments kann der Erblasser auch den Text benutzen, den er als früheres Testament niedergeschrieben hat, um ihn durch eigenhändige Ergänzung so zu verändern, dass er sein nunmehr gewolltes Testament darstellt (BayObLGZ 1984, 194/196; 1992, 181/187; BayObLG FamRZ 1995, 246/247).

    Für die Formgültigkeit kommt es insoweit nur darauf an, dass im Zeitpunkt des Todes eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift vorhanden ist (vgl. BGH NJW 1974, 1083/1084; BayObLGZ 1984, 194/196 f.; Staudinger/ Baumann § 2247 Rn. 62; Soergel/Harder BGB 12. Aufl. 2247 Rn. 35; Voit aaO § 2247 Rn. 25).

  • OLG München, 13.09.2011 - 31 Wx 298/11

    Testament: Formwirksamkeit eines nicht unterschriebenen Nachtrags; Nachweis eines

    Für die Formgültigkeit kommt es insoweit nur darauf an, dass im Zeitpunkt des Todes eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift vorhanden ist (BayObLGZ 1984, 194/197).
  • BayObLG, 29.07.2004 - 1Z BR 39/04

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments

    Nach allgemeiner Auffassung ist es ohne Bedeutung, in welcher zeitlichen Reihenfolge die einzelnen Bestandteile des Testaments einschließlich der Unterschrift niedergeschrieben werden (BayObLGZ 1984, 194/196 m.w.N.).

    Für die Formgültigkeit kommt es deshalb insoweit nur darauf an, dass im Zeitpunkt des Todes eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift vorhanden ist (BayObLGZ 1984, 194/197).

  • OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05

    Formwirksames Testament bei eigenhändigen Durchstreichungen in Fotokopie des

    Für die Formgültigkeit kommt es insoweit nur darauf an, dass im Todeszeitpunkt eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift vorhanden ist (vgl. BayObLG vom 24.7.1984, BayObLGZ 1984, 194/196, 197).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01

    Errichtung eines formwirksamen Testaments: Ergänzung der Kopie eines

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. nur RGZ 115, S. 111 ff., 114, und aus neuerer Zeit BayObLGZ 1984, S. 194 ff., 196) und nahezu einhelliger Literaturmeinung (etwa Kregel, in: BGB-RGRK, 12. Aufl. 1975, Rnr. 18; Soergel/Harder, aaO, Rnr. 35; Staudinger/Baumann, aaO, Rnr. 46; Burkart, aaO, Rnr. 24; Palandt/Edenhofer, aaO, Rnr. 18 - jeweils zu § 2247).
  • OLG Rostock, 25.09.2013 - 3 W 30/13

    Formwirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments: Unterschrift des Erblassers

    Schließlich ist es auch nicht maßgebend, in welcher zeitlichen Reihenfolge die einzelnen Bestandteile des Testaments - hierzu zählt auch die Unterschrift - niedergeschrieben werden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.1984, BReg 1 Z 41/84, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 15 W 13/00

    Oberschrift, Selbstbenennung auf Briefumschlag des Testaments

    Maßgebend sei letztlich nur, daß im Zeitpunkt des Todes eine Unterschrift vorhanden sei, die nach dem Willen des Erblassers seine gesamten Erklärungen decke (BayObLG MDR 1984, 1024; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 581, 582 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Für die formgerechte Errichtung eines eigenhändigen Testaments ist es ohne Bedeutung, wenn - wie hier - zwischen der Niederschrift einzelner Teile des Testaments ein längerer Zeitraum liegt (vgl. BGH NJW 1914, 1083/1084; BayObLGZ 1984, 194/196 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00

    Unterzeichnung eines notariellen Testaments auf einem gesonderten Blatt

    Befindet sich die Unterschrift auf einem anderen Schriftstück, ist maßgebend, daß sie nach dem erkennbaren Willen des Erblassers seine gesamten Erklärungen deckt (BayObLG MDR 1984, 1024; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 581, 582).
  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Für die Formgültigkeit kommt es nur darauf an, daß eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift vorhanden ist (BayObLGZ 1965, 258, 262 und 1984, 194, 196; vgl. auch BayObLG FamRZ 1990, 1399, 1400).
  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

  • OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 179/02

    Testamentserrichtung: Wirksame letztwillige Verfügung bei Neuunterzeichnung eines

  • OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 21 W 85/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 29.01.2003 - 1Z BR 42/02

    Erbeinsetzung oder Auflage bei prozentualer Aufteilung des Nachlasswertes -

  • OLG Zweibrücken, 06.10.1997 - 3 W 166/97

    Formvorschriften beim Testament

  • BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92

    Wiederinkraftsetzung eines widerrufenen privatschriftlichen Testaments

  • BayObLG, 10.02.2000 - 1Z BR 3/00

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

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