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   BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 3 Z 88/88   

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https://dejure.org/1988,1662
BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 3 Z 88/88 (https://dejure.org/1988,1662)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.1988 - BReg. 3 Z 88/88 (https://dejure.org/1988,1662)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 1988 - BReg. 3 Z 88/88 (https://dejure.org/1988,1662)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AusIG § 16 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1435 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 190
  • Rpfleger 1989, 186
  • BayObLGZ 1988 Nr. 59
  • BayObLGZ 1988, 317
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 19.12.1973 - BReg. 3 Z 118/73
    Auszug aus BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 3 Z 88/88
    "Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß bei einer Abschiebung auf dem Landweg die Durchschubung durch Drittländer und die dabei erforderliche Amtshilfe der Polizei dieser Länder einen deutschen Haftbefehl voraussetzen (Aufgabe von BayObLGZ 1973, 336/304; Senat NVwZ 1987, 85).«.
  • BayObLG, 11.09.1986 - BReg. 3 Z 112/86
    Auszug aus BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 3 Z 88/88
    "Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß bei einer Abschiebung auf dem Landweg die Durchschubung durch Drittländer und die dabei erforderliche Amtshilfe der Polizei dieser Länder einen deutschen Haftbefehl voraussetzen (Aufgabe von BayObLGZ 1973, 336/304; Senat NVwZ 1987, 85).«.
  • OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07

    Einstweilige Anordnung einer zivilrechtlichen Unterbringung: Erfordernis der

    Die Erledigung der Hauptsache ist nach Einlegung des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde eingetreten, der Beschwerdeführer hat sein Rechtsmittel zulässig auf die Kosten beschränkt (vgl. BGHZ 86, 393/395 m.w.N.; BayObLGZ 1988, 317/318 f.).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat über die Kosten des gesamten Verfahrens zu befinden (vgl. BGH aaO; BayObLGZ 1988, 317/318).

  • OLG Zweibrücken, 23.08.2007 - 3 W 147/07

    Spruchverfahren: Erledigung in der Hauptsache im Beschwerdeverfahren bei erneuter

    Die Erledigung der Hauptsache nach Einlegung der sofortigen Beschwerden, aber vor der Entscheidung, führt hier zur Unzulässigkeit der Rechtsmittel, weil sie nicht auf die Entscheidung im Kostenpunkt beschränkt worden sind (Jansen/Briesemeister, FGG 3. Aufl. § 19 Rn. 32; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85; OLG Hamm FGPrax 1997, 237, 238; BayObLGZ 1988, 317, 318).
  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren -

    Die Erledigung der Hauptsache ist nach Einlegung des Rechtsmittels eingetreten, und die Beschwerdeführerin hat ihr Rechtsmittel auf die Kosten beschränkt (vgl. BGHZ 86, 393/395 m. w. N.; BayObLGZ 1988, 317/318 f.).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat nunmehr über die Kosten des gesamten Verfahrens zu befinden (vgl. BGH aaO; BayObLGZ 1988, 317/318 f.).

  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

    a) Das Landgericht hat sich mit der Frage, ob das Rechtsschutzbedürfnis durch die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung vom 25.10.1999 und sodann vom 26.6.2000 entfallen ist und damit die Erstbeschwerde mangels Beschränkung auf die Kosten als unzulässig hätte verworfen werden müssen (BayObLG aaO; ferner BayObLGZ 1988, 317/318 f.), nicht befaßt.
  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine ausländerrechtliche

    Zwar war die gerichtliche Anordnung vom 21.11.2000 durch die Vorführung des Betroffenen bei den ausländischen Botschaften und die anschließende Entlassung aus dem Gewahrsam gegenstandslos geworden; die Hauptsache hatte sich erledigt (vgl. BayObLGZ 1988, 317/318; 1993, 76/78).
  • BayObLG, 30.01.2002 - 3Z BR 244/01

    Anhörung vor Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft - Kosten des Betroffenen

    a) Durch die Abschiebung des Betroffenen am 27.4.2001 hat sich das Verfahren in der Hauptsache erledigt (vgl. BayObLGZ 1988, 317/318; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 83).
  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 192/99

    Sofortige weitere Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche

    Vielmehr kann der Betroffene mit dem Rechtsmittel nur noch entweder die Feststellung der Rechtswidrigkeit der gegenstandslos gewordenen Unterbringungsgenehmigung begehren, soweit hierfür gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Rechtsschutzinteresse besteht (vgl. BVerfG, NJWE-FER 1998, 16,; NJW 1998, 2432 ), oder das Ziel verfolgen, nicht mit Kosten belastet zu werden (vgl. BayObLGZ 1988, 317, 318 f.; OLG Hamm, FGPrax 1997, 237 ).
  • BayObLG, 12.12.2001 - 3Z BR 347/00

    Hauptsacheerledigung der weiteren Beschwerde über gerichtliche Bestellung eines

    Die weitere Beschwerde ist unzulässig geworden, weil sich das Verfahren in der Hauptsache erledigt hat und der Beteiligte zu 1 sein Rechtsmittel auch nicht auf die Kosten beschränkt hat (BGHZ 109, 108/110; BayObLGZ 1988, 317/318).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 273/97

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Die Haftanordnung war gegenstandslos geworden, die Hauptsache hatte sich erledigt (vgl. BayObLGZ 1988, 317/318 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97

    Verwerfung des Rechtsmittels wegen Erledigung der Hauptsache in

    Die sofortige weitere Beschwerde ist unzulässig geworden, weil sie nach Erledigung der Hauptsache nicht auf die Kosten beschränkt wurde (BayObLGZ 1988, 317/318).
  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache

  • BayObLG, 29.06.1995 - 3Z BR 156/95

    Verfahren zur Überprüfung einer polizeilichen Freiheitsentziehung

  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 68/92
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