Rechtsprechung
   BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 119/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4590
BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 119/91 (https://dejure.org/1992,4590)
BayObLG, Entscheidung vom 31.01.1992 - BReg. 2 Z 119/91 (https://dejure.org/1992,4590)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Januar 1992 - BReg. 2 Z 119/91 (https://dejure.org/1992,4590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 976 (Ls.)
  • Rpfleger 1992, 190
  • BayObLGZ 1992, 21
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02

    Wohnungseigentum: Beschwerdebefugnis des Eigentümers - Erstellung einer

    Voraussetzung ist in jedem Fall eine Beschwer (vgl. BayObLGZ 1992, 21/24; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 45 Rn. 15, 16 und 24), an der es hier fehlt.
  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02

    Ungültige Eigentümerbeschlüsse - Anfechtung gerichtlicher Entscheidung durch

    Zusätzlich erforderlich ist seine rechtliche Beeinträchtigung (BayObLGZ 1992, 21/25; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 45 Rn. 24).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

    Das Rechtsmittel der weiteren Rechtsbeschwerdeführer wäre auch, soweit es sich gegen die Zurückweisung der Anfechtungsanträge richten würde, wegen § 20 Abs. 2 FGG unzulässig (BGHZ 120, 396/398 f.; BayObLGZ 1992, 21/24 f.).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 32/03

    Abgrenzung der individuelle Rechtsmittelbeschwer vom Geschäftswert - Bemessung

    Die Antragsteller sind beschwerdeberechtigt, weil sie durch die Entscheidung des Amtsgerichts beschwert sind (vgl. BayObLGZ 1992, 21/24; BayObLG Beschluss vom 13.3.2003, 2Z BR 80/02 = BayObLGZ 2003 Nr. 10).
  • BayObLG, 05.11.1992 - 2Z BR 77/92

    Sofortige Beschwerde durch einen Antragsberechtigen, der nicht Antragsteller ist

    Nachdem der Feststellungsantrag abgewiesen wurde, konnte ein Rechtsmittel grundsätzlich nur die Antragstellerin einlegen; denn im Wohnungseigentumsverfahren gilt auch § 20 Abs. 2 FGG (BayObLGZ 1992, 21/25; a.M. OLG Düsseldorf DWE 1980, 131 für ein Beschlussanfechtungsverfahren gemäß § 23 Abs. 4 i.V.m. § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ).
  • BayObLG, 26.01.1999 - 2Z BR 134/98

    Rechtsmittelbeschwer bei der Anfechtung der Ungültigerklärung eines

    Der weitere Beteiligte ist daher durch die angefochtene Entscheidung im Sinn von § 20 Abs. 1 FGG in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt und somit beschwerdeberechtigt (vgl. BayObLGZ 1992, 21/24 f.; BayObLG WuM 1992, 642/643; Staudinger/Wenzel BGB 12.Aufl. Vorbem. zu §§ 43 ff. WEG Rn. 68 und § 45 WEG Rn. 14).
  • BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92

    Ungültigerklärung eines die Zustimmung zur Umwandlung einer Wohnung in eine

    Die Beschwerdeberechtigung ergibt sich zwar nicht allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung (BayObLGZ 1992, 21/24 f.), die Verwalterin war aber durch die Entscheidung des Amtsgerichts in ihrer Rechtsstellung beeinträchtigt worden (§ 20 Abs. 1 FGG ).
  • BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 86/95

    Sofortige weitere Beschwerde gegen die Verwerfung einer sofortigen Beschwerde,

    Die aus der materiellen Beteiligung abgeleitete Pflicht zur formellen Beteiligung am Verfahren besteht dann nicht, wenn Gegenstand des Verfahrens nicht mehr das materielle Rechtsverhältnis ist (BayObLGZ 1992, 21, 23 f.).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 68/92
    Dies führt jedoch nicht zur erneuten Aufhebung und Zurückverweisung an das Landgericht, weil es die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen hat (BayObLGZ 1992, 21/23 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht