Rechtsprechung
BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 119/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Formelle Beteiligung alle materiell Beteiligten am Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 26.03.1990 - II 2/89
- LG Augsburg, 22.07.1991 - 7 T 1793/90
- BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 119/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 976 (Ls.)
- Rpfleger 1992, 190
- BayObLGZ 1992, 21
Wird zitiert von ... (9)
- BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
Wohnungseigentum: Beschwerdebefugnis des Eigentümers - Erstellung einer …
Voraussetzung ist in jedem Fall eine Beschwer (vgl. BayObLGZ 1992, 21/24;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 45 Rn. 15, 16 und 24), an der es hier fehlt. - BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02
Ungültige Eigentümerbeschlüsse - Anfechtung gerichtlicher Entscheidung durch …
Zusätzlich erforderlich ist seine rechtliche Beeinträchtigung (BayObLGZ 1992, 21/25;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 45 Rn. 24). - BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99
Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem …
Das Rechtsmittel der weiteren Rechtsbeschwerdeführer wäre auch, soweit es sich gegen die Zurückweisung der Anfechtungsanträge richten würde, wegen § 20 Abs. 2 FGG unzulässig (BGHZ 120, 396/398 f.; BayObLGZ 1992, 21/24 f.).
- BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 32/03
Abgrenzung der individuelle Rechtsmittelbeschwer vom Geschäftswert - Bemessung
Die Antragsteller sind beschwerdeberechtigt, weil sie durch die Entscheidung des Amtsgerichts beschwert sind (vgl. BayObLGZ 1992, 21/24; BayObLG Beschluss vom 13.3.2003, 2Z BR 80/02 = BayObLGZ 2003 Nr. 10). - BayObLG, 05.11.1992 - 2Z BR 77/92
Sofortige Beschwerde durch einen Antragsberechtigen, der nicht Antragsteller ist
Nachdem der Feststellungsantrag abgewiesen wurde, konnte ein Rechtsmittel grundsätzlich nur die Antragstellerin einlegen; denn im Wohnungseigentumsverfahren gilt auch § 20 Abs. 2 FGG (BayObLGZ 1992, 21/25; a.M. OLG Düsseldorf DWE 1980, 131 für ein Beschlussanfechtungsverfahren gemäß § 23 Abs. 4 i.V.m. § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ). - BayObLG, 26.01.1999 - 2Z BR 134/98
Rechtsmittelbeschwer bei der Anfechtung der Ungültigerklärung eines …
Der weitere Beteiligte ist daher durch die angefochtene Entscheidung im Sinn von § 20 Abs. 1 FGG in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt und somit beschwerdeberechtigt (vgl. BayObLGZ 1992, 21/24 f.; BayObLG WuM 1992, 642/643;… Staudinger/Wenzel BGB 12.Aufl. Vorbem. zu §§ 43 ff. WEG Rn. 68 und § 45 WEG Rn. 14). - BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92
Ungültigerklärung eines die Zustimmung zur Umwandlung einer Wohnung in eine …
Die Beschwerdeberechtigung ergibt sich zwar nicht allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung (BayObLGZ 1992, 21/24 f.), die Verwalterin war aber durch die Entscheidung des Amtsgerichts in ihrer Rechtsstellung beeinträchtigt worden (§ 20 Abs. 1 FGG ). - BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 86/95
Sofortige weitere Beschwerde gegen die Verwerfung einer sofortigen Beschwerde, …
Die aus der materiellen Beteiligung abgeleitete Pflicht zur formellen Beteiligung am Verfahren besteht dann nicht, wenn Gegenstand des Verfahrens nicht mehr das materielle Rechtsverhältnis ist (BayObLGZ 1992, 21, 23 f.). - BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 68/92 Dies führt jedoch nicht zur erneuten Aufhebung und Zurückverweisung an das Landgericht, weil es die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen hat (BayObLGZ 1992, 21/23 f.).