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   BayObLG, 01.04.1993 - 3Z BR 60/93   

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https://dejure.org/1993,9466
BayObLG, 01.04.1993 - 3Z BR 60/93 (https://dejure.org/1993,9466)
BayObLG, Entscheidung vom 01.04.1993 - 3Z BR 60/93 (https://dejure.org/1993,9466)
BayObLG, Entscheidung vom 01. April 1993 - 3Z BR 60/93 (https://dejure.org/1993,9466)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 53 Abs. 2, § 57

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1993 Nr. 34
  • BayObLGZ 1993, 150
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07

    Zurückschiebungshaft: Aufrechterhaltung bei Asylantrag aus der Haft;

    Ein solcher Verdacht setzt konkrete Umstände voraus, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten bzw. nahelegen, der Ausländer beabsichtige unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. BGHZ 98, 109/112 ff.; BayObLGZ 1993, 150/153).

    Dies ist allein Aufgabe der Verwaltungsgerichte (vgl. BGH NJW 1981, 527; vgl. auch BayObLGZ 1993, 150/152).

  • OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 113/06

    Unzulässige Freiheitsentziehung bei Nichtanhörung des nicht dauernd getrennt

    Ob der Betroffene dem Personenkreis zuzurechnen ist, der dem ARB 1/80 unterfällt, und aus europarechtlichen Gründen die Ausländerbehörde verpflichtet ist, das bestandskräftig abgeschlossene Ausweisungsverfahren wiederaufzugreifen oder die unbefristet ausgesprochene Ausweisungsverfügung nachträglich zu befristen (vgl. BVerwGE 124, 217), ist nicht im Verfahren vor den Haftgerichten (Zivilgerichten), sondern ausschließlich von der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu klären (st. Rspr.; vgl. BayObLGZ 1993, 150; KG InfAuslR 2000, 230/232).
  • OLG München, 14.06.2007 - 34 Wx 71/07

    Fehlerhafte Ermessensausübung bei Anordnung der Sicherungshaft ohne Anhörung des

    Ein solcher Verdacht setzt konkrete Umstände voraus, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers, die mit gewisser Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten bzw. nahe legen, der Ausländer beabsichtige unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. BGHZ 98, 109/112 ff.; BayObLGZ 1993, 150/153).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2009 - 11 Wx 121/08

    D (A), Abschiebungshaft, Kosten, außergerichtliche Kosten, begründeter Anlass zur

    Ein begründeter Verdacht, der Betroffene wolle sich seiner Abschiebung entziehen, erfordert die Feststellung konkreter Umstände, die darauf hindeuten, ohne Haft werde der Betroffene seine Abschiebung in einer Weise behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (BayObLGZ 1993, 150 ff.).
  • OLG München, 06.11.2007 - 34 Wx 117/07
    c) Ob Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 2 oder § 60 Abs. 7 AufenthG bestehen, haben im Streitfall nicht die Haftgerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zu entscheiden (BayObLGZ 1993, 150; Renner § 62 Rn. 7 m.w.N.).
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