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   BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 262/93   

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https://dejure.org/1993,4140
BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 262/93 (https://dejure.org/1993,4140)
BayObLG, Entscheidung vom 25.11.1993 - 3Z BR 262/93 (https://dejure.org/1993,4140)
BayObLG, Entscheidung vom 25. November 1993 - 3Z BR 262/93 (https://dejure.org/1993,4140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbereitungshaft zur Vorbereitung der Ausweisung eines Ausländers; Ausnahmsweise Verlängerung der vorgesehenen Höchstdauer der Vorbereitungshaft von sechs Wochen; Unzulässigkeit der Anordnung der Vorbereitungshaft bei Unwahrscheinlichkeit des Erlasses einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 726
  • BayObLGZ 1993 Nr. 92
  • BayObLGZ 1993, 278
  • BayObLGZ 1993, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10

    Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen

    Das ist deshalb notwendig, weil Vorbereitungshaft nach § 62 Abs. 1 AufenthG aF nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen angeordnet werden darf (vgl. BayObLGZ 1993, 378, 379; 1998, 124, 125 und OLG München, OLGR 2006, 205).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01

    Rechtmäßigkeit von Vorbereitungshaft

    Jedoch muss ohne das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die Begrenzung der Haftdauer beachtet werden (BayObLGZ 1993, 378), wie dies hier auch geschehen ist.
  • BayObLG, 18.05.1998 - 3Z BR 121/98

    Voraussetzungen für die Anordnung von Vorbereitungshaft

    Die Dauer der Vorbereitungshaft ist nach der Zeit zu bemessen, die die Ausländerbehörde zur Vorbereitung der Ausweisung voraussichtlich benötigt, wobei mit der Ausweisungsverfügung innerhalb eines Zeitraums von - im Regelfall - höchstens sechs Wochen zu rechnen sein muß (vgl. BayObLGZ 1993, 378).
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