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BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 262/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorbereitungshaft zur Vorbereitung der Ausweisung eines Ausländers; Ausnahmsweise Verlängerung der vorgesehenen Höchstdauer der Vorbereitungshaft von sechs Wochen; Unzulässigkeit der Anordnung der Vorbereitungshaft bei Unwahrscheinlichkeit des Erlasses einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AuslG § 57 Abs. 1
Verfahrensgang
- AG München, 19.10.1993 - 89a XIIIa 680/93
- LG München I, 27.10.1993 - 1 T 20516/93
- BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 262/93
Papierfundstellen
- NVwZ 1994, 726
- BayObLGZ 1993 Nr. 92
- BayObLGZ 1993, 278
- BayObLGZ 1993, 378
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79
Abschiebungshaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 09.12.1986 - BReg. 3 Z 169/86
Voraussetzungen der Vorbereitungshaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen …
Das ist deshalb notwendig, weil Vorbereitungshaft nach § 62 Abs. 1 AufenthG aF nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen angeordnet werden darf (vgl. BayObLGZ 1993, 378, 379; 1998, 124, 125 und OLG München, OLGR 2006, 205). - BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 110/01
Rechtmäßigkeit von Vorbereitungshaft
Jedoch muss ohne das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die Begrenzung der Haftdauer beachtet werden (BayObLGZ 1993, 378), wie dies hier auch geschehen ist. - BayObLG, 18.05.1998 - 3Z BR 121/98
Voraussetzungen für die Anordnung von Vorbereitungshaft
Die Dauer der Vorbereitungshaft ist nach der Zeit zu bemessen, die die Ausländerbehörde zur Vorbereitung der Ausweisung voraussichtlich benötigt, wobei mit der Ausweisungsverfügung innerhalb eines Zeitraums von - im Regelfall - höchstens sechs Wochen zu rechnen sein muß (vgl. BayObLGZ 1993, 378).