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   BayObLG, 18.01.1993 - 1Z AR 1/93   

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https://dejure.org/1993,4683
BayObLG, 18.01.1993 - 1Z AR 1/93 (https://dejure.org/1993,4683)
BayObLG, Entscheidung vom 18.01.1993 - 1Z AR 1/93 (https://dejure.org/1993,4683)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Januar 1993 - 1Z AR 1/93 (https://dejure.org/1993,4683)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wichtige Gründe; Vormundschaft; Zweckmäßigkeitserwägungen; Abgabe; Verfahren; Vormundschaftsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 351
  • FamRZ 1994, 1187
  • Rpfleger 1993, 324
  • BayObLGZ 1993, 7
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01

    Unterhaltsbetragsverfahren - Ergänzungspflegschaft - Bestellung des bisher

    Auch wenn im gerichtlichen Verfahren über die Änderung der Zuständigkeit gemäß § 87 c Abs. 2 SGB VIII zu entscheiden gewesen wäre, könnten die Belange des Kindeswohls nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. OLG Karlsruhe DAVorm 1993, 90, 91; BayObLG DAVorm 1997, 436, 437 und FamRZ 1994, 1187, 1188; zustimmend auch Oberloskamp/Brüggemann/Kunkel aaO § 16 Rdnr. 36).
  • BayObLG, 08.03.1996 - 1Z AR 15/96

    Entscheidung eines Abgabestreits zwischen Gerichten verschiedener Bundesländer

    b) Der Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichts Bielefeld ist im Rahmen seiner funktionellen Zuständigkeit zur Vorlage gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 FGG befugt (§ 4 Abs. 1, 2 RPflG ; vgl. BayObLGZ 1993, 7, 8; Keidel/Kuntze § 46 Rn. 4 m.w.N.).

    a) Bei der Beurteilung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, sind unter vorrangiger Berücksichtigung der Belange des Pfleglings Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend; auch die Interessen des Pflegers an der Erleichterung seiner Amtsführung sind einzubeziehen (vgl. BayObLGZ 1993, 7, 8 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).

  • BayObLG, 29.02.1996 - 1Z AR 12/96

    Abgabe eines Amtspflegschaftsverfahrens an ein anderes Vormundschaftsgericht aus

    Der Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichts ist im Rahmen seiner funktionellen Zuständigkeit zur Vorlage gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 FGG befugt (§ 4 Abs. 1, 2 RPflG ; vgl. BayObLGZ 1993, 7, 8; auch BayObLG FamRZ 1989, 1317 ; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. Rn. 4 m.w.N., Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. Rn. 7, jeweils zu § 46 FGG ).

    Aus Gründen der Verfahrenswirtschaftlichkeit weist der Senat darauf hin, daß wichtige Gründe für eine Abgabe gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 FGG (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 7, 8 m.w.N.) nicht erkennbar sind.

  • BayObLG, 18.04.2001 - 1Z AR 3/01

    Abgabe des Adoptionsverfahrens an das Gericht des neuen Wohnorts des Annehmenden

    Es liegen wichtige Gründe für eine Abgabe vor, da das um Übernahme angegangene Gericht die Sache unter vorrangiger Berücksichtigung des Kindeswohls voraussichtlich leichter und zweckmäßiger führen kann als dies dem abgebenden Gericht möglich ist (vgl. hierzu BayObLGZ 1988, 236/237 und 1993, 7/8).
  • OLG Brandenburg, 30.08.1999 - 9 Wx 19/99

    Abgabe der Vormundschaft an anderes Gericht - wichtiger Grund -

    Zwar stellt der Aufenthaltswechsel des unter Amtsvormundschaft stehenden Kindes mit seiner Mutter in der Regel einen wichtigen Grund zur Abgabe im Sinne von § 46 FGG dar, wenn das für den neuen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zuständige Jugendamt die gesetzliche Amtsvormundschaft nach § 87 c Abs. 2 SGB VIII bereits übernommen hat (BayObLGZ 1993, 7, 8).
  • BayObLG, 29.06.1998 - 1Z AR 38/98

    Bestimmung des örtlich zuständigen Vormundschaftsgerichts in einem Abgabestreit

    Maßgebend sind dabei die gesamten Umstände des Einzelfalls (BayObLG FamRZ 1982, 1133 m. w. N.; vgl. auch BayObLGZ 1993, 7/8 und BayObLG FamRZ 1996, 1156 ).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 1Z AR 11/97

    Wichtiger Grund für Abgabe des vormundschaftsgerichtlichen Aufsichtsverfahrens

    a) Ob dies der Fall ist, bestimmt sich unter vorrangiger Berücksichtigung der Belange des Pfleglings nach Zweckmäßigkeitserwägungen; auch die Interessen des Pflegers an der Erleichterung seiner Amtsführung sind einzubeziehen (BayObLGZ 1993, 7, 8 m.w.N., ständige Rechtsprechung; vgl. auch Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 46 Rn. 6 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.07.1997 - 1Z AR 57/97

    Entscheidung über Abgabe einer vormundschaftsgerichtlichen Verrichtung an anderes

    Es liegen wichtige Gründe (vgl. dazu BayObLGZ 1988, 236, 237 und 1993, 7/8 jeweils m. w. N.) für eine Abgabe vor.
  • BayObLG, 26.08.1997 - 1Z AR 64/97

    Bestimmung des örtlich zuständigen Vormundschaftsgerichts in Abgabestreit -

    Es liegen wichtige Gründe (vgl. dazu BayObLGZ 1988, 236/237 und 1993, 7/8 jeweils m.w.N.) für eine Abgabe vor.
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