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   BayObLG, 14.02.1997 - 3Z BR 51/97   

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https://dejure.org/1997,9824
BayObLG, 14.02.1997 - 3Z BR 51/97 (https://dejure.org/1997,9824)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1997 - 3Z BR 51/97 (https://dejure.org/1997,9824)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1997 - 3Z BR 51/97 (https://dejure.org/1997,9824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57
    Zeitlich begrenzte Abschiebungshaft und anschließende Strafvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1997, 79
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 22.11.1994 - 15 W 387/94

    Beginn und Dauer der Abschiebungshaft bei anderweitiger Untersuchungshaft; Verbot

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1997 - 3Z BR 51/97
    Dieser Sachverhalt läßt eine starke rechtsfeindliche Energie des Betroffenen erkennen und rechtfertigt die Annahme eines begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (BayObLGZ 1991, 266, 271; 1993, 265, 266; OLG Hamm FGPrax 1995, 82, 83).

    Folglich wurde das vorgesehene Ende der Abschiebungshaft (drei Monate nach Ende der bestehenden Strafhaft) durch die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht hinausgeschoben (vgl. BGH FGPrax 1995, 168, 169; BayObLGZ 1991, 369; OLG Hamm FGPrax 1995, 82, 83).

  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1997 - 3Z BR 51/97
    Folglich wurde das vorgesehene Ende der Abschiebungshaft (drei Monate nach Ende der bestehenden Strafhaft) durch die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht hinausgeschoben (vgl. BGH FGPrax 1995, 168, 169; BayObLGZ 1991, 369; OLG Hamm FGPrax 1995, 82, 83).
  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 9/89

    Kalendermäßige Befristung der Abschiebehaft

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1997 - 3Z BR 51/97
    Zwar widerspricht die allgemein gehaltene Formulierung der Haftanordnung des Amtsgerichts, daß die Haft mit dem Ende anderer richterlich angeordneter Haftarten beginne, an sich dem Erfordernis der Bestimmtheit der Haftanordnung (BGHZ 109, 104, 106).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
    Auszug aus BayObLG, 14.02.1997 - 3Z BR 51/97
    Ob die Abschiebung des Betroffenen zu Recht betrieben wird, haben die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte, nicht die Haftgerichte zu prüfen (BayObLGZ 1993, 311, 313; OLG Celle Nds.Rpfl. 1995, 216).
  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 90/92
    Auszug aus BayObLG, 14.02.1997 - 3Z BR 51/97
    Dies gilt insbesondere auch für die Fragen, ob eine Ausreisepflicht besteht (BayObLGZ 1992, 256) und ob die vom Betroffenen vorgetragene Heiratsabsicht seiner Abschiebung entgegensteht (BayObLGZ 1991, 247, 250).
  • BayObLG, 06.11.1991 - BReg. 3 Z 181/91
    Auszug aus BayObLG, 14.02.1997 - 3Z BR 51/97
    Folglich wurde das vorgesehene Ende der Abschiebungshaft (drei Monate nach Ende der bestehenden Strafhaft) durch die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht hinausgeschoben (vgl. BGH FGPrax 1995, 168, 169; BayObLGZ 1991, 369; OLG Hamm FGPrax 1995, 82, 83).
  • BayObLG, 30.06.1993 - 3Z BR 141/93

    Voraussetzungen für Fluchtverdacht bei drohender Abschiebung

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1997 - 3Z BR 51/97
    Dieser Sachverhalt läßt eine starke rechtsfeindliche Energie des Betroffenen erkennen und rechtfertigt die Annahme eines begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (BayObLGZ 1991, 266, 271; 1993, 265, 266; OLG Hamm FGPrax 1995, 82, 83).
  • BayObLG, 11.07.1991 - BReg. 3 Z 103/91
    Auszug aus BayObLG, 14.02.1997 - 3Z BR 51/97
    Dieser Sachverhalt läßt eine starke rechtsfeindliche Energie des Betroffenen erkennen und rechtfertigt die Annahme eines begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (BayObLGZ 1991, 266, 271; 1993, 265, 266; OLG Hamm FGPrax 1995, 82, 83).
  • BayObLG, 27.06.1991 - BReg. 3 Z 102/91
    Auszug aus BayObLG, 14.02.1997 - 3Z BR 51/97
    Dies gilt insbesondere auch für die Fragen, ob eine Ausreisepflicht besteht (BayObLGZ 1992, 256) und ob die vom Betroffenen vorgetragene Heiratsabsicht seiner Abschiebung entgegensteht (BayObLGZ 1991, 247, 250).
  • OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 181/05

    Abschiebungshaft nach Strafhaft - erneute Anhörung des Betroffenen bei Abänderung

    Straftaten einigen Gewichts können auf eine Missachtung der Rechtsordnung und eine darin zum Ausdruck kommende rechtsfeindliche Energie schließen lassen, somit auch den Verdacht begründen, der Betroffene werde sich der Abschiebung entziehen (BayObLGZ 1993, 265/266; 1997, 79/81).
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