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   BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 54/98   

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https://dejure.org/1998,11281
BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 54/98 (https://dejure.org/1998,11281)
BayObLG, Entscheidung vom 13.03.1998 - 3Z BR 54/98 (https://dejure.org/1998,11281)
BayObLG, Entscheidung vom 13. März 1998 - 3Z BR 54/98 (https://dejure.org/1998,11281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erklärung eines Betroffenen, keine Beschwerde einlegen zu wollen, als endgültiger Verzicht auf die Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 115/98
  • BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 54/98

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1998 Nr. 18
  • BayObLGZ 1998, 62
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 54/98
    Unter einem Rechtsmittelverzicht ist die Erklärung zu verstehen, sich des Rechts auf Nachprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht begeben zu wollen (vgl. BGH NJW 1989, 295 /296; Jansen FGG 2.Aufl. 21 Rn.18).

    Nach Erlaß der Entscheidung kann der Verzicht gegenüber jedem Gericht erklärt werden, bei dem das Rechtsmittel eingelegt werden kann (vgl. BGH NJW 1989, 295 /296).

  • BayObLG, 30.12.1964 - BReg. 1a Z 315/64
    Auszug aus BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 54/98
    Seine Zulässigkeit ist auch für das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannt (vgl. BayObLGZ 1964, 448/449).

    Die Erklärung bedarf weder einer bestimmten Form noch muß sie ausdrücklich abgegeben werden (vgl. BayObLGZ 1964, 448/449; Keidel/Kahl FGG 13.Aufl. § 19 Rn. 103).

  • BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81

    Persönliche Anhörung; Anhörung; Sorgerecht; Eltern; Rechtsmittel; Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 54/98
    Der Senat verweist die Sache an das Landgericht zurück, da die Erstbeschwerde auch im übrigen zulässig ist und es dem Rechtsbeschwerdegericht verwehrt ist, die noch ausstehende, auch in der zweiten Instanz grundsätzlich gebotene mündliche Anhörung des Betroffenen (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG ; vgl. BayObLGZ 1991, 72/77; OLG Celle Nds.Rpfl. 1997, 50; OLG Düsseldorf NVwZ-Beilage 1996, 31/32; OLG Hamm FGPrax 1997, 77) selbst durchzuführen (vgl. BayObLG FamRZ 1982, 634/637).
  • BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 3 Z 6/91
    Auszug aus BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 54/98
    Der Senat verweist die Sache an das Landgericht zurück, da die Erstbeschwerde auch im übrigen zulässig ist und es dem Rechtsbeschwerdegericht verwehrt ist, die noch ausstehende, auch in der zweiten Instanz grundsätzlich gebotene mündliche Anhörung des Betroffenen (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG ; vgl. BayObLGZ 1991, 72/77; OLG Celle Nds.Rpfl. 1997, 50; OLG Düsseldorf NVwZ-Beilage 1996, 31/32; OLG Hamm FGPrax 1997, 77) selbst durchzuführen (vgl. BayObLG FamRZ 1982, 634/637).
  • BayObLG, 16.10.1959 - BReg. 1 Z 128/57

    Prüfung des Vorliegens einer nicht durch die Eltern zu besorgenden Angelegenheit

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 54/98
    Es muß jedoch klar und eindeutig zum Ausdruck kommen, sich mit der Entscheidung ohne Vorbehalt abfinden (vgl. BayObLG a.a.O.; Keidel/Kahl a.a.O.) und das prozessuale Recht, die Entscheidung in der übergeordneten Instanz überprüfen zu lassen, endgültig aufgeben zu wollen (vgl. BGH a.a.O.; BayObLGZ 1959, 370/371).
  • BGH, 01.12.2011 - V ZB 73/11

    Abschiebungshaftverfahren: Voraussetzungen eines wirksamen Rechtsmittelverzichts

    Sein dahingehender Wille muss zweifelsfrei feststellbar sein (BayObLGZ 1998, 62, 63; Keidel/Sternel, FamFG, 17. Aufl., § 67 Rn. 5; Zöller/Feskorn, ZPO, 29. Aufl., § 67 FamFG Rn. 3).
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