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   VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74   

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https://dejure.org/1977,1291
VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74 (https://dejure.org/1977,1291)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.1977 - 397 II 74 (https://dejure.org/1977,1291)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 1977 - 397 II 74 (https://dejure.org/1977,1291)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1978, 119
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74
    Ein solches Projekt ist durch den Bestandsschutz nicht gedeckt, und zwar auch nicht durch den sog "überwirkenden Bestandsschutz" (s Urteil des BVerwG vom 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BayVBl 1976, 249ff).

    Auch braucht der Senat in diesem Zusammenhang nicht auf das Gebot der Rücksichtnahme und einer sich uU hieraus im Einzelfall ergebenden drittschützenden und damit drittberechtigenden Wirkung einzugehen (s Urteile des BVerwG vom 12.12.1975 aaO und vom 25.2.1977 - IV C 22.75 -).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74
    "Die Unerträglichkeit einer schweren - Beeinträchtigung des Eigentums im Sinne ihrer Unzumutbarkeit erweist sich damit als Kriterium dafür, daß diese Beeinträchtigung die Grenze der Sozialbindung überschreitet und zum enteignenden Eingriff in das Eigentum wird" (s Urteile des BVerwG vom 21.6.1974 - IV C 14.74 -, BayVBl 1975, 24 sowie vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 ).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche"

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74
    "Die Unerträglichkeit einer schweren - Beeinträchtigung des Eigentums im Sinne ihrer Unzumutbarkeit erweist sich damit als Kriterium dafür, daß diese Beeinträchtigung die Grenze der Sozialbindung überschreitet und zum enteignenden Eingriff in das Eigentum wird" (s Urteile des BVerwG vom 21.6.1974 - IV C 14.74 -, BayVBl 1975, 24 sowie vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 ).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74
    Sinn und Zweck des aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG sich ergebenden Bestandsschutzes ist die Sicherung des durch die Eigentumsausübung Geschaffenen (s Urteil des BVerwG vom 5.7.1974 - IV C 76.71 -, DÖV 1974, 814 ).
  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 63.68

    Ersatzbauten im Widerspruch zum nunmehr geltenden Recht - Antrag auf

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74
    Er beschränkt sich grundsätzlich auf das Recht, ein im Einklang mit dem seinerzeit geltenden Baurecht ausgeführtes Vorhaben weiter so, wie es ausgeführt ist, zu nutzen, auch wenn dem die nunmehrigen baurechtlichen Bestimmungen entgegenstehen (s Urteil des BVerwG vom 30.4.1969 - IV C 63.68 -, BayVBl 1970, 213).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74
    Auch braucht der Senat in diesem Zusammenhang nicht auf das Gebot der Rücksichtnahme und einer sich uU hieraus im Einzelfall ergebenden drittschützenden und damit drittberechtigenden Wirkung einzugehen (s Urteile des BVerwG vom 12.12.1975 aaO und vom 25.2.1977 - IV C 22.75 -).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74
    Denn bei Verpflichtungsklagen wie der vorliegenden ist maßgeblich die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegebene Sachlage und Rechtslage (s Urteile des BVerwG vom 15.12.1966 - VIII C 30.66 -, BVerwGE 25, 357/358 und vom 26.4.1968 - VI C 104.63 -, BVerwGE 29, 304/309).
  • BVerwG, 23.08.1974 - IV C 29.73
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74
    Bei seiner Entscheidung über die Berufung des Beigeladenen zu 1 ist der Senat jedoch auf die Prüfung beschränkt, ob dieser durch das angefochtene Urteil in seinen Rechten verletzt wird (s Urteil des BVerwG vom 23.8.1974, - IV C 29.73 -, BVerwGE 47, 19 ).
  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 30.66

    Abgrenzung zwischen Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage - Schädigung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74
    Denn bei Verpflichtungsklagen wie der vorliegenden ist maßgeblich die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegebene Sachlage und Rechtslage (s Urteile des BVerwG vom 15.12.1966 - VIII C 30.66 -, BVerwGE 25, 357/358 und vom 26.4.1968 - VI C 104.63 -, BVerwGE 29, 304/309).
  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 167.57
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74
    Die Landesanwaltschaft Bayern war als Vertreter des öffentlichen Interesses an der Einlegung der Anschlußberufung auch nicht dadurch gehindert, daß sie zugleich den Beklagten vertritt (s Urteil des BVerwG vom 11.9.1958 - II C 167.57 -, BVerwGE 7, 226).
  • BVerwG, 10.09.1959 - II C 141.57

    Einlegung einer unselbstständigen Anschlussberufung durch die Staatsanwaltschaft

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2015 - 5 S 2020/13

    Lärmschutz gegen Eisenbahnanlage; Grenzwerte der TA Lärm

    Letztere ist, auch wenn es sich um einen kleineren Betrieb handelt, bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. nur Urteil des Senats vom 11.12.2013 - 5 S 922/13 -, juris) den Betrieben zuzuordnen, die Lärm und Staub verursachen und demgemäß aus der Umgebung von Wohnhäusern möglichst ferngehalten werden sollen (BayVGH, Urteil vom 27.07.1977 - 397 II 74 -, BayVBl 1978, 119).
  • OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; Russische

    Sie können eine Anschlussberufung allein zur Unterstützung des Berufungsklägers einlegen, auch wenn sie über dessen Anträge nicht hinausgehen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 11. Juli 1978 - 39 XV 77 - BayVBl 1979, 274; Urteil vom 27. Juli 1977 - 397 II 74 - BayVBl 1978, 119).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2002 - 15 A 2052/99

    Anspruch der Gemeinde auf Gewährung von Landesleistungen; Beschränkung auf

    Dieser auch für das Berufungsverfahren geltende Grundsatz, vgl. BayVGH, Urteil vom 27.7.1977 - 397 II 74 -, BayVBl. 1978, 119, erfährt nämlich eine Einschränkung dadurch, dass sich die Frage, ob der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auf den begehrten Verwaltungsakt besteht, nicht nach dem Prozessrecht, sondern nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden materiellen Recht beantwortet.
  • VG Stuttgart, 24.03.2021 - 11 K 8224/19

    Reparaturwerkstatt für Kleinlandmaschinen; sonstiger nicht störender

    Dies führt zu zusätzlichem Zu- und Abfahrtsverkehr, der die Wohnruhe beeinträchtigt (vgl. i. E. ebenso VGH Bayern, Urt. v. 27.07.1977 - 397 II 74 - BayVBl. 1978, 119 -, zur Unzulässigkeit einer Werkzeugschleiferei in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet).
  • VGH Bayern, 25.01.1988 - 14 B 86.02382

    Bauordnuungsrecht: Anspruch des Nachbarn auf Vollstreckung einer

    Für die vorliegende Klage ist - gleichgültig, ob es sich um eine Verpflichtungsklage oder um eine allgemeine Leistungsklage handelt - in Beachtung sowohl des klägerischen Begehrens als auch des anzuwendenden materiellen Rechts die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegebene Sach- und Rechtslage maßgeblich (s. hierzu für den Fall einer Verpflichtungsklage BayVGH vom 27.7.1977, BayVBl 1978, 119 mit Verweisungen).
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