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   VGH Bayern, 11.07.1995 - 6 B 93.3392   

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VGH Bayern, 11.07.1995 - 6 B 93.3392 (https://dejure.org/1995,15355)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.1995 - 6 B 93.3392 (https://dejure.org/1995,15355)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 1995 - 6 B 93.3392 (https://dejure.org/1995,15355)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 1996, 470
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043

    Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus

    Von Belang ist daneben aber auch, wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U.v. 11.7.1995 - 6 B 93.3392 - BayVBl 1996, 470/471) angenommen hat, ein quantitativer Aspekt, nämlich ausgehend vom einschlägigen gemeindlichen Bauprogramm das Ausmaß der Arbeiten an der jeweiligen Einrichtung.
  • VG Koblenz, 20.11.2006 - 4 K 221/06

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, Beitragsfähigkeit von Kosten für das

    Während für Teileinrichtungen hohe Anforderungen an das Vorliegen einer Verbesserung gestellt werden und es nach der Rechtsprechung "auf der Hand liegt", dass vergleichsweise unbedeutende Maßnahmen nicht dazu zählen (BayVGH, Urteil vom 11.07.1995, - 6 B 93.3392 -, BayVBl 1996, 470), müsste die technisch aufwendigere Neuerrichtung einer kleinen Stützmauer als Verbesserung und damit als Ausbaumaßnahme gewertet werden.

    Der bauliche Aufwand einer Maßnahme spiegelt sich besonders in den Kosten wieder, so dass den Kosten der Maßnahme bei Stützmauern eine erhöhte Bedeutung zukommt (vgl. zu diesem Kriterium auch BayVGH, Urteil vom 11.07.1995, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153

    Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung,

    Eine beitragsfähige Verbesserungsmaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Anlage nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (z.B. räumliche Ausdehnung, funktionale Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (vgl. BayVGH vom 11.7.1995 BayVBl 1996, 470; vom 21.12.2006 Az. 6 ZB 05.2425).
  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 6 B 08.1431

    Straßenausbaubeitragsrecht - ungültige Beitragssatzung - Nachschieben von

    Erst mit Blick auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Juli 1995 (Az. 6 B 93.3392 BayVBl 1996, 470) mit - nach Meinung der Beklagten - vergleichbarem Sachverhalt wurden mit Ausbaubeitragsbescheiden vom 13. Dezember 1996 auch die Arbeiten "Am Lamitzgrund" abgerechnet.
  • VG Augsburg, 30.08.2012 - Au 2 K 11.936

    Eine vor Inkrafttreten eines Bebauungsplans im Innenbereich gelegene bebaubare

    Eine beitragsfähige Verbesserungsmaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Anlage nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (z.B. räumliche Ausdehnung, funktionale Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (vgl. BayVGH vom 11.7.1995 BayVBl 1996, 470; vom 21.12.2006 Az. 6 ZB 05.2425 RdNr. 7).
  • VG Augsburg, 30.08.2012 - Au 2 K 11.897

    Straßenausbaubeitragsrecht Verbesserungsmaßnahme; Herstellung von unselbständigen

    Eine beitragsfähige Verbesserungsmaßnahme ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Anlage nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (z.B. räumliche Ausdehnung, funktionale Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (vgl. BayVGH vom 11.7.1995 BayVBl 1996, 470; vom 21.12.2006 Az. 6 ZB 05.2425 RdNr. 7).
  • VG Regensburg, 28.05.2008 - RO 3 K 07.02123

    Bürgerbegehren, Straßenausbaubeitrag, Vollausbau, Oberbauverstärkung,

    Der VGH hielt aber bereits die Verstärkung der Asphaltfeinbetonschicht um 0, 5 cm mit Aufbringung einer zusätzlichen Profilausgleichsschicht von 1, 5 cm Stärke bei einer vorhandenen Fahrbahndecke von 2, 5 cm für eine Verbesserung (so BayVGH vom 11.7.1995 Az.: 6 B 93.3392 BayVBl 1996, 470).
  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 6 B 08.1433

    Straßenausbaubeitragsrecht; Beitragssatzung; Nachschieben von weiteren Satzungen;

    Erst mit Blick auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Juli 1995 (Az. 6 B 93.3392 BayVBl 1996, 470) mit - nach Meinung der Beklagten - vergleichbarem Sachverhalt wurden mit Ausbaubeitragsbescheiden vom 13. Dezember 1996 auch die Arbeiten "Am Lamitzgrund" abgerechnet.
  • VG München, 14.10.2011 - M 2 K 11.2087

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße; äußeres Erscheinungsbild

    Dies geht über die Behandlung kleinerer und begrenzter Schäden weit hinaus und stellt eine beitragspflichtige Maßnahme dar (vgl. BayVGH vom 11.7.1995, Az.: 6 B 93.3392, S. 9 f. UA).
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