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   VGH Bayern, 08.11.2005 - 24 CS 05.2916   

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https://dejure.org/2005,46034
VGH Bayern, 08.11.2005 - 24 CS 05.2916 (https://dejure.org/2005,46034)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2005 - 24 CS 05.2916 (https://dejure.org/2005,46034)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2005 - 24 CS 05.2916 (https://dejure.org/2005,46034)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2006, 185
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 17.08.2007 - 24 CS 07.2038

    NPD-Kundgebung in Gräfenberg bleibt - unter Auflagen - erlaubt

    Wird den gegenwärtigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Auflagen hergestellt werden" (vgl. a. BayVGH vom 8.11.2005 BayVBl 2006, 185/186).
  • VG Neustadt, 28.06.2019 - 5 L 719/19

    Örtliche Verlegung einer Versammlung als Versammlungsverbot; Grundlage der

    Diese sind nicht so wesentlich, dass die Auflage faktisch einem Verbot gleichkommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvR 961/05 -, DVBl 2005, 969; Bay. VGH, Beschluss vom 08. November 2005 - 24 CS 05.2916 -, BayVBl 2006, 185).
  • VG Neustadt, 29.11.2018 - 5 L 1533/18

    Demonstrationszug in Kandel am ersten Adventssamstag ohne die Hauptstraße

    Diese sind nicht so wesentlich, dass die Auflage faktisch einem Verbot gleichkommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2005 - 1 BvR 961/05 -, DVBl 2005, 969; Bay. VGH, Beschluss vom 08. November 2005 - 24 CS 05.2916 -, BayVBl 2006, 185).
  • VG Augsburg, 18.10.2019 - Au 8 S 19.1737

    Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen

    Unter der öffentlichen Ordnung ist dabei die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln zu verstehen, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung für ein geordnetes menschliches Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets gilt (BVerwG, U.v. 26.2.2014 - 6 C 1/13; BVerfG, B.v. 7.4.2001 - 1 BvQ 17/01; BayVGH, B.v. 8.11.2005 - 24 CS 05.2916).
  • VG Ansbach, 07.06.2023 - AN 4 S 23.1159

    Erfolgloser Einwand gegen die Verlegung eines Versammlungsortes

    Die Versammlungsbehörde muss im Wege praktischer Konkordanz einen Ausgleich zwischen den kollidierenden Rechtsgütern durch beschränkende Verfügungen - etwa örtliche Verlegungen - herstellen, um die Ausübung der Versammlungsfreiheit so weit als möglich allen Grundrechtsträgern zu ermöglichen (BayVGH, B.v. 8.11.2005 - 24 CS 05.2916).
  • VG Ansbach, 30.03.2012 - AN 1 S 12.00513

    (Teilweise) Änderung der vorgesehenen Wegstrecke

    Insbesondere hat sich die Antragsgegnerin bei ihrer Entscheidung nicht von dem Prioritätsgrundsatz - nach der zeitlich früheren Anmeldung der Versammlung - einem "Erstanmelderprivileg", leiten lassen, sich vielmehr an der Rechtsprechung (vgl. BVerfG, B. v. 6.5.2005, 1 BvR 961/05, BayVBl 2005, 592 ff. = DVBl 2005, 969 ff. = NVwZ 2005, 1055 ff.; BayVGH, B. v. 17.8.2007, 24 CS 07.2038; B. v. 8.11.2005, 24 CS 05.2916) orientiert, bei einer derartigen Kollision von grundrechtlich geschützten Rechtspositionen für die wechselseitige Zuordnung der Rechtsgüter mit dem Ziel ihres jeweils größtmöglichen Schutzes zu sorgen, die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Auflagen herzustellen.
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