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VGH Bayern, 15.03.1983 - 36 I 78 |
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BBauG § 9 Abs. 6 S. 1; PlanZV § 1 Abs. 1 S. 1
Bauleitplanung: Bestimmtheit eines Bebauungsplans bezüglich seiner Festsetzungen
Papierfundstellen
- BayVBl 1984, 82
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Hamburg, 31.03.2022 - 2 E 18/20
Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 44 / …
Gleichwohl muss für zeichnerische Festsetzungen sichergestellt sein, dass ihr räumlicher Geltungsbereich in seiner Abgrenzung eindeutig erkennbar ist (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH München, Urt. v. 15.3.1983, 36 I 78, BayVBl. 1984, 82 (83)).Unzureichend bestimmt sind die Grenzen flächenhafter Festsetzungen insbesondere auch dann nicht, wenn sich der Verlauf der Festsetzungsgrenzen messtechnisch mit hinreichender Genauigkeit aus der Planzeichnung bzw. darin dargestellten katastermäßig festgelegten Merkmalen ermitteln lässt (vgl. VGH München, Urt. v. 15.3.1983, 36 I 78, BayVBl. 1984, 82 (83);… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.5.2021, OVG 2 A 34.18, juris Rn. 38, zu Plangebietsgrenzen).
- BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85
Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels …
In diesem Zusammmenhang folgt der beschließende Senat der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der bereits mit dem schon zitierten Urteil vom 11. Juni 1981 - III ZR 14/80 - (…a.a.O.) entschieden hat, daß eine fehlende oder eine nur aus "Leerformeln" bestehende Begründung nicht unter § 155 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBauG 1979 fällt (ebenso BayVGH, Urteil vom 15. März 1983 - Nr. 36 I 78 BayVBl. 1984, 82; ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1983 - 5 S 962/83 - NVwZ 1984, 529). - VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 5 S 3227/98
Festsetzung eines Technologieparks als sonstiges Sondergebiet im Bebauungsplan
Der Bebauungsplan verstößt mit seinen Festsetzungen über die Zweckbestimmung des Sondergebiets 3 und die Art der dort zugelassenen Nutzung entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht gegen den Grundsatz der Bestimmtheit planerischer Festsetzungen, der aus rechtsstaatlichen Gründen sowie im Hinblick auf die Rechtsnatur und den Sinn und Zweck der Bebauungspläne gebietet, dass sich Inhalt, Umfang und Reichweite der einzelnen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan eindeutig feststellen und erkennen lassen (vgl. Senatsbeschl. v. 26.07.1983 - 5 S 433/83 - BauR 1983, 550; Bay. VGH, NK-Urt. v. 15.03.1983 - Nr. 36 I 78 - BayVBl. 1984, 82). - BVerwG, 05.08.1992 - 4 NB 30.92
Darlegungsanforderungen an eine verwaltungsgerichtliche Beschwerde - …
Das Normenkontrollgericht ist auch nicht von dem im Senatsurteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 66.69 - (BVerwGE 42, 5) und dem im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. März 1983 (BayVBl. 1984, 82) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, daß Bebauungspläne als Rechtsnormen dem Bestimmtheitserfordernis genügen müssen. - VGH Bayern, 01.04.1996 - 15 N 93.2852
Bauleitplanung: Anbindung des Baugebiets an das gemeindliche Straßennetz, …
Aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist es daher notwendig, daß sich Inhalt, Umfang und räumliche Reichweite der einzelnen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan eindeutig feststellen und erkennen lassen (vgl. BayVGH v. 15.3.1983, BayVBl 1984, 82 ).