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   VGH Bayern, 08.08.1995 - 7 CE 95.2148   

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VGH Bayern, 08.08.1995 - 7 CE 95.2148 (https://dejure.org/1995,29473)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.08.1995 - 7 CE 95.2148 (https://dejure.org/1995,29473)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. August 1995 - 7 CE 95.2148 (https://dejure.org/1995,29473)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 1996, 215
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 2 S 976/02

    Kommunalabgabensatzung - Anpassungspflicht an geänderte Rechtslage

    Dementsprechend ist mit den Beteiligten davon auszugehen, dass die abstrakte Beitragsschuld mit Inkrafttreten dieser nach allem wirksamen Satzung 94 entstanden ist (vgl. dazu auch BayVGH, Urteil vom 27.7.1995, BayVBl. 1996, 215).
  • VG Weimar, 02.06.1999 - 3 E 1013/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Entstehung der

    Denn diese Vorschrift besitzt einen eigenständigen Regelungsgehalt lediglich insoweit, als danach die Festsetzungsfrist selbst dann erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Satzung erlassen wurde, zu laufen beginnt, wenn die Satzung rückwirkend in Kraft gesetzt worden ist (vgl. zur Parallelregelung des Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 lit. b, cc, 2. Spiegelstrich BayKAG, BayVGH, Urteil vom 27.07.1995 6 B 92.3012 , BayVBl. 1996 215; Wuttig, Gemeindliches Satzungsrecht, Stand 1/96, Teil III, Frage 8, Nr. 2.3).
  • VG Weimar, 15.12.1998 - 3 E 2514/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Diese Vorschrift besitzt einen eigenständigen Regelungsgehalt lediglich insoweit, als danach die Festsetzungsfrist selbst dann erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Satzung erlassen wurde, zu laufen beginnt, wenn die Satzung rückwirkend in Kraft gesetzt worden ist (vgl. - zur Parallelregelung des Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 lit. b, cc, 2. Spiegelstrich BayKAG, BayVGH, Urteil vom 27.07.1995 - 6 B 92.3012 -, BayVBl. 1996, 215; Wuttig, Gemeindliches Satzungsrecht, Stand: 1/96, Teil III, Frage 8, Nr. 2.3).
  • VG Ansbach, 21.05.2014 - AN 11 S 14.00436

    Jedenfalls unbegründeter Abänderungsantrag

    Dasselbe gilt bei einer Veränderung der Prozesslage etwa auf Grund neuer Erkenntnisse im Hauptsacheverfahren oder einer inzwischen im Hauptsacheverfahren ergangenen Entscheidung (Kopp/Schenke a.a.O., Schoch/Schneider/Bier a.a.O., BayVGH, B.v. 8.8.1995 - 7 CE 95.2148 - juris).
  • VG Ansbach, 30.01.2012 - AN 11 E 12.30045

    Änderung eines ablehnenden Beschlusses zur (Rück-) Überstellung eines Afghanen

    Dasselbe gilt bei einer Veränderung der Prozesslage etwa auf Grund neuer Erkenntnisse im Hauptsacheverfahren (Kopp/Schenke aaO; BayVGH BayVBl 1996, 215).
  • VG Ansbach, 19.01.2009 - AN 11 S 08.01851

    Im Einzelfall erhobener Antrag auf gerichtliche Anordnung des Sofortvollzugs

    Dasselbe gilt bei einer Veränderung der Prozesslage etwa auf Grund neuer Erkenntnisse im Hauptsacheverfahren (Kopp/Schenke a.a.O.; BayVGH BayVBl 1996, 215; OVG MV NVwZ-RR 2006, 365; VG München vom 19.6.2006, zitiert nach juris).
  • VG Gera, 27.03.2008 - 5 K 166/06

    Ausbaubeiträge; Beginn der Festsetzungsverjährung; Rückwirkung; ungültige Satzung

    Lediglich bei einem rückwirkenden Inkraftsetzen besteht die Gefahr, dass die Beitragsforderung schon zu einem früheren Zeitpunkt zum Entstehen gebracht wird und damit zum Zeitpunkt der Bekanntmachung schon verjährt ist (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1977 - IV C 84-92.74 - NJW 1977, S. 1740; wohl auch BayVGH, Urteil vom 27. Juli 1995 - 6 B 92.3012 - BayVBl. 1996, S. 215 -: Setzt eine Gemeinde die Satzung rückwirkend in Kraft, "tritt die Rückwirkung umfassend ein mit der Folge, dass mit der Schaffung der Rechtsgrundlage zugleich auch die Berechenbarkeit gegeben ist.").
  • VG Düsseldorf, 12.11.2003 - 1 L 3450/03

    Leiden an einer psychischen Erkrankung sowie insbesondere an paranoider

    Der Antragsteller hat Gründe dargetan, die es rechtfertigen, unter entsprechender Heranziehung von § 80 Abs. 7 VwGO, § 927 ZPO - vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 29. Dezember 1989 - 11 B 3614/89 -, NVwZ-RR 1990, S. 591; Hessischer VGH, Beschluss vom 9. November 1995 - 6 TG 2992/95 -, NVwZ-RR 1996, S. 713; VGH München, Beschluss vom 8. August 1995 - 7 CE 95.2148 -, BayVBl. 1996, S. 215; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Mai 1995 - 1 S 1310/95 -, DVBl. 1995, S. 929 - die unanfechtbare Entscheidung der Kammer vom 5. August 2003 teilweise zu ändern.
  • VG Gera, 31.07.2008 - 5 K 166/06

    Abwasserbeseitigungsbeitrag

    Lediglich bei einem rückwirkenden Inkraftsetzen besteht die Gefahr, dass die Beitragsforderung schon zu einem früheren Zeitpunkt zum Entstehen gebracht wird und damit zum Zeitpunkt der Bekanntmachung schon verjährt ist (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1977 - IV C 84-92.74 - NJW 1977, S. 1740; wohl auch BayVGH, Urteil vom 27. Juli 1995 - 6 B 92.3012 - BayVBl. 1996, S. 215 -: Setzt eine Gemeinde die Satzung rückwirkend in Kraft, "tritt die Rückwirkung umfassend ein mit der Folge, dass mit der Schaffung der Rechtsgrundlage zugleich auch die Berechenbarkeit gegeben ist.").
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