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   BayObLG, 09.07.1996 - 3Z BR 106/96   

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https://dejure.org/1996,11327
BayObLG, 09.07.1996 - 3Z BR 106/96 (https://dejure.org/1996,11327)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1996 - 3Z BR 106/96 (https://dejure.org/1996,11327)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - 3Z BR 106/96 (https://dejure.org/1996,11327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 31
    Geschäftswert eines Verfahrens über die Berichtigung des Protokolls einer Wohnungseigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - Niederschrift von Beschlüssen - Versammlungsniederschrift

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 711/94
  • LG München I - 1 T 22034/94
  • BayObLG, 09.07.1996 - 3Z BR 106/96

Papierfundstellen

  • BeckRS 1996, 31048272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88
    Auszug aus BayObLG, 09.07.1996 - 3Z BR 106/96
    Wird ein Eigentümerbeschluß über eine konkrete Maßnahme angefochten, so ist deren Wert in voller Höhe anzusetzen (vgl. BayObLGZ 1988, 319, 324 f.; 1993, 119, 121 m.w.N.; Palandt/Bassenge BGB 55.Aufl. § 48 WEG Rn. 13).
  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1996 - 3Z BR 106/96
    Gegen die Festsetzung des Geschäftswerts, die das Landgericht für das Beschwerdeverfahren vornimmt, findet die unbefristete Erstbeschwerde statt, nicht die weitere Beschwerde (BayObLGZ 1986, 489; ständige Rechtsprechung des BayObLG).
  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter;

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1996 - 3Z BR 106/96
    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligter an (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202, 203; Bärmann/Pick/Merle WEG 6.Aufl. § 48 Rn. 8).
  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92

    Anordnung der Zwangsverwaltung einer Wohnung in einer Wohnanlage; Möglichkeit

    Auszug aus BayObLG, 09.07.1996 - 3Z BR 106/96
    Wird ein Eigentümerbeschluß über eine konkrete Maßnahme angefochten, so ist deren Wert in voller Höhe anzusetzen (vgl. BayObLGZ 1988, 319, 324 f.; 1993, 119, 121 m.w.N.; Palandt/Bassenge BGB 55.Aufl. § 48 WEG Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2018 - 2 W 44/17

    Wohnungseigentümer: Streitwert für Protokollberichtigung

    So dieses darauf gerichtet ist, eine Beschlusswirkung aufzuheben oder zu erhalten, sei dieses Interesse und somit dasjenige aller Beteiligten an dem Beschlussinhalt maßgeblich (BayObLG WE 1997, 117 = BeckRS 1996, 31048272; Hügel/Elzer Wohnungseigentumsgesetz Kommentar 2. Aufl. 2018, nach § 50 [§ 49a GKG] Rn. 13).
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