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BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 6/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Zwickau, 20.10.1995 - 10 Ca 3162/94
- LAG Sachsen, 15.05.1996 - 10 (4) Sa 96/96
- BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 6/97
Papierfundstellen
- BeckRS 1998, 30370430
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 356/94
Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Lehrerin
Auszug aus BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 6/97
Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Dezember 1995 (8 AZR 356/94 - AP Nr. 56 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX) entschieden hat, ist die bloße Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung als inoffizieller Mitarbeiter zur Sicherung der Konspiration (IMK) ohne die tatsächliche Bereitstellung der Wohnung zu Zwecken des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) keine Tätigkeit im Sinne von Abs. 5 Ziff. 2 EV.
- ArbG Potsdam, 07.02.2017 - 3 Ca 2019/16
Arzt, der Stasi-Tätigkeit verschwieg, kann nicht gekündigt werden
Damit ist - auch wenn diese Berichte nicht vorliegen - für die Kammer bereits nach den Einlassungen des Klägers davon auszugehen, dass er als inoffizieller Mitarbeiter für das MfS tätig gewesen ist und sich der Kontakt nicht nur auf die Verpflichtungserklärung als solche ohne weitere Tätigkeiten beschränkt hatte (zum Fehlen einer Tätigkeit für das MfS trotz unterzeichneter Verpflichtungserklärung vgl. z.B.: BAG vom 04.06.2009 - 8 AZR 6/97 - BeckRS 1998, 30370430).