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   OLG Brandenburg, 22.03.1999 - 2 Ws 49/99   

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OLG Brandenburg, 22.03.1999 - 2 Ws 49/99 (https://dejure.org/1999,21256)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.1999 - 2 Ws 49/99 (https://dejure.org/1999,21256)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 1999 - 2 Ws 49/99 (https://dejure.org/1999,21256)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 1999, 3153
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.1999 - 2 Ws 49/99
    Wie die Erfassung erkennungsdienstlicher Daten "für Zwecke des Erkennungsdienstes" (§ 81 b StPO, 2. Alternative; vgl. dazu Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., S. 189 f.; BVerwGE 26, 169; 66, 192; BwVGH DÖV 1973, 462) sind auch die Entnahme von Zellproben, deren Untersuchung und die Speicherung der Ergebnisse keine strafprozessualen, sondern polizeiliche Maßnahmen, nämlich solche der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung.
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.1999 - 2 Ws 49/99
    Wie die Erfassung erkennungsdienstlicher Daten "für Zwecke des Erkennungsdienstes" (§ 81 b StPO, 2. Alternative; vgl. dazu Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., S. 189 f.; BVerwGE 26, 169; 66, 192; BwVGH DÖV 1973, 462) sind auch die Entnahme von Zellproben, deren Untersuchung und die Speicherung der Ergebnisse keine strafprozessualen, sondern polizeiliche Maßnahmen, nämlich solche der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung.
  • OLG Zweibrücken, 06.11.1998 - 1 Ws 556/98

    Zuständigkeit des Ermittlungsrichters für die Anordnungen der Entnahme von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.1999 - 2 Ws 49/99
    Damit hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, daß er die hier erörterte, im geschilderten Sinne polizeiliche Untersuchungshandlung wegen ihres Sachzusammenhangs mit dem Strafverfahren der Strafjustiz übertragen wollte (wie hier in Fällen von § 2 des Gesetzes OLG Zweibrücken, StraFo 1999, 54; KG vom 16. Dezember 1998 - 5 Ws 678/98 -).
  • KG, 16.12.1998 - 5 Ws 678/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.1999 - 2 Ws 49/99
    Damit hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, daß er die hier erörterte, im geschilderten Sinne polizeiliche Untersuchungshandlung wegen ihres Sachzusammenhangs mit dem Strafverfahren der Strafjustiz übertragen wollte (wie hier in Fällen von § 2 des Gesetzes OLG Zweibrücken, StraFo 1999, 54; KG vom 16. Dezember 1998 - 5 Ws 678/98 -).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2008 - 1 Ws 320/07

    Richterliche oder staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit nach Anklageerhebung für

    In Fällen, in denen ein Antrag nach § 81g Abs. 1 StPO mit oder nach Anklageerhebung gestellt wird, ist hingegen das Gericht der Hauptsache zuständig (OLG Brandenburg, Beschluss des 2. Strafsenats vom 22. März 1999 - 2 Ws 49/99 - vom 23. Juli 2002 - 2 Ws 388/01 -), dessen Zuständigkeit allerdings mit dem rechtskräftigen Abschluss der Strafsache endet (BGHR a.a.O.; OLG Celle, a.a.O.; OLG Jena, NStZ 1999, 634; Senatsbeschluss vom 8. Februar 2006 - 1 Ws 13/06).

    Der Senat folgt insoweit nicht der im amtsgerichtlichen Beschluss vom 22.11.2007 zitierten und vereinzelt gebliebenen Ansicht des 2. Senats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, welches davon ausgeht, dass die einmal begründete Zuständigkeit des Tatgerichts auch nach Rechtskraft der Entscheidung fortbestehe (vgl. OLG Brandenburg, 2. Strafsenat, Beschl. v. 22. März 1999 -2 Ws 49/99 - Beschl. v. 23. Juli 2002 - 2 Ws 388/01 -).

  • OLG Hamm, 14.04.2021 - 4 Ws 36/21

    Straftat von erheblicher Bedeutung; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Der Umstand, dass der Angeklagte noch nicht vorbestraft ist, vermag angesichts der Anzahl bandenmäßig begangener Verbrechen an dieser Einschätzung nichts zu ändern (so auch OLG Brandenburg, BeckRS 1999, 03153).
  • LG Kiel, 23.03.2023 - 5 KLs 593 Js 27531/21
    Zwar können als solche unter Umständen die planmäßige oder gewerbsmäßige Tatbegehung zu sehen sein (OLG Brandenburg 22.3.1999 - 2 Ws 49/99, juris Rn. 39 = BeckRS 1999, 03153; LG Saarbrücken 1.6.2021 - 2 Qs 9/21, BeckRS 2021, 14399, Rn. 9; Bosch in KMR-StPO Rn. 13; Rogall in SK-StPO Rn. 40, OLG Hamm Beschl. v. 14.4.2021 - 4 Ws 36/21, BeckRS 2021, 8089).
  • OLG Celle, 25.07.2000 - 3 Ws 139/00

    Molekulargenetische Untersuchung ; Anordnung; Sachliche Zuständigkeit;

    Doch auch für Fälle der vorliegenden Art, in denen ein Antrag nach § 81 g StPO, § 1 DNA-Gesetz nach Anklageerhebung gestellt wird, liegen inzwischen höchstrichterliche Entscheidungen vor, die eine sachliche Zuständigkeit des erkennenden Gerichts bejahen (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. vom 22.03.1999 2 Ws 49/99; OLG Jena NJW 1999, 3571 = NStZ 1999, 634 a.E.; siehe auch BGHR a.a.O. zu b): "Die Zuständigkeit des erkennenden Gerichts endet ... mit dem rechtskräftigen Abschluss einer Strafsache").
  • OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer molekulargenetischen

    Eine Abweichung davon hätte in dem Gesetz zum Ausdruck kommen müssen (OLG Celle, aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.1999 - 2 Ws 49/99; LR-Krause, StPO , 25. Aufl., § 81 g Rdn. 49; Ohler, StV 2000, 326, 329).
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